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Bescheinigungen und Auskünfte

Bescheinigungen und Auskünfte

Allgemeine Informationen

Lebensbescheinigung
Diese Bescheinigung benötigen Sie in der Regel zur Vorlage bei der Rentenkasse bzw. bei Rentenversicherungen.

Meldebescheinigung
Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.

Aus der einfachen Meldebescheinigung geht hervor, wer wo gemeldet ist. 

Eine erweiterte Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung (zum Beispiel für eine Eheschließung) enthält weitere Angaben, zum Beispiel über den Familienstand oder die Staatsangehörigkeit.

Führungszeugnis

Sie benötigen ein Privatführungszeugnis, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber nachweisen sollen, dass Sie nicht vorbestraft sind.
Wenn Sie bei einer Behörde arbeiten oder eine amtliche Erlaubnis beantragen möchten, benötigen Sie ein Behördenführungszeugnis.

Ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Die auffälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld. Es wurde deutlich vergrößert. Die Personendaten finden Sie ab jetzt immer oben rechts neben dem Adressfeld. Ebenfalls neu ist die Bezeichnung dieser Daten auf Deutsch, Englisch und Französisch. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung, wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt.

Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und ärztlich untersucht werden müssen, erhalten beim Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Haushaltsbescheinigung (Kindergeld)
Diese Bescheinigung benötigen Sie in der Regel zur Vorlage bei der Familienkasse.

Allgemeine Informationen

Diese Bescheinigung benötigen Sie in der Regel zur Vorlage bei der Rentenkasse bzw. bei Rentenversicherungen.

Damit wir Ihnen eine Lebensbescheinigung ausstellen können, müssen Sie in Jülich gemeldet sein. Die Bescheinigung umfasst die im Melderegister gespeicherten Daten zur eigenen Person, verbunden mit der Bestätigung, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung leben. Die Bescheinigung kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.

Antragstellung

Die Lebensbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn Sie persönlich beim Bürgerbüro vorsprechen. Es ist nicht möglich, eine Lebensbescheinigung aufgrund einer Vollmacht auszustellen.

Folgende Unterlagen werden benötigt

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen – sofern notwendig – verlangt werden

Gebühren

Die Gebühr beträgt 9,00 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen

www.gesetze-im-internet.de

Allgemeine Informationen

Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.

Aus der einfachen Meldebescheinigung geht hervor, wer wo gemeldet ist. 
Eine erweiterte Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung (zum Beispiel für eine Eheschließung) enthält weitere Angaben, zum Beispiel über den Familienstand oder die Staatsangehörigkeit.

Antragstellung

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Folgende Unterlagen werden benötigt

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Beantragung zur Vorlage bei einer Behörde ist die genaue Anschrift der Behörde (ggf. auch das Aktenzeichen) mitzubringen.
  • Bei Vorsprache einer bevollmächtigten Person muss diese eine Vollmacht, ein gültiges Ausweisdokument der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers sowie ihren eigenen Personalausweis oder Reisepass mitbringen
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen – sofern notwendig – verlangt werden

Gebühren

Die Gebühr beträgt 9,00 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen

www.gesetze-im-internet.de

Allgemeine Informationen

Sie benötigen ein Privatführungszeugnis, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber nachweisen sollen, dass Sie nicht vorbestraft sind.

Wenn Sie bei einer Behörde arbeiten oder eine amtliche Erlaubnis beantragen möchten, benötigen Sie ein Behördenführungszeugnis.

Antragstellung

Sie benötigen ein Führungszeugnis? Wir nehmen Ihr Anliegen entgegen und leiten es an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und an Sie oder die von Ihnen benannte Behörde übersandt.

Weitere wichtige Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz unter www.bundesjustizamt.de

Sie können das Führungszeugnis beim Bundesjustizamt auch online beantragen. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit frei geschalteter eID-Funktion oder den elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät, Smartphone o.ä..

Ob Ihr Smartphone o.ä. die technischen Voraussetzungen erfüllt, erfahren Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat unter www.personalausweisportal.de

Das Führungszeugnis können Sie beim Bürgerbüro nur persönlich beantragen. Es ist nicht möglich, ein Führungszeugnis aufgrund einer Vollmacht auszustellen.

Folgende Unterlagen werden benötigt

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Verwendungszweck ist anzugeben
  • Bei Beantragung zur Vorlage bei einer Behörde ist die genaue Anschrift der Behörde (ggf. auch das Aktenzeichen) anzugeben
  • Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt, einschließlich der Bestätigung, dass die Voraussetzungen nach §30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen – sofern notwendig – verlangt werden.

Gebühren

Ein Führungszeugnis kostet 13,00 Euro; ein Europäisches Führungszeugnis kostet ebenfalls 13,00 Euro.

Die jeweilige Gebühr ist mit der Antragstellung beim Bürgerbüro zu entrichten.

Das Führungszeugnis ist gebührenfrei, wenn es zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist nachzuweisen.

Rechtliche Voraussetzungen

www.gesetze-im-internet.de

Ab 18.02.2019 hat das Führungszeugnis ein neues Layout.

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und ärztlich untersucht werden müssen, erhalten beim Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Allgemeine Informationen

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber auf Verlangen eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Arztwahl ist frei.

Antragstellung

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Der Untersuchungsberechtigungsschein kann auch an eine erziehungsberechtigte Person ausgehändigt werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Für eine weitere Untersuchung (Nachuntersuchung) ist die Vorlage eines Nachweises über ein bestehendes Ausbildungsverhältnisses des Ausbildungsbetriebes unbedingt erforderlich.
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen – sofern notwendig – verlangt werden

Gebühren

Der Untersuchungsberechtigungsschein ist gebührenfrei.

Rechtliche Voraussetzungen

Runderlass des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. März 1962

Allgemeine Informationen

Diese Bescheinigung benötigen Sie in der Regel zur Vorlage bei der Familienkasse.

Damit wir Ihnen eine Haushaltsbescheinigung ausstellen können, müssen Sie in Jülich gemeldet sein.

Antragstellung

Die Haushaltsbescheinigung kann direkt ausgestellt werden, wenn Sie persönlich beim Bürgerbüro vorsprechen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Vom Kindergeldberechtigten vollständig ausgefüllter und unterschriebener Vordruck (wird von der Familienkasse ausgestellt oder kann von der Webseite der Familienkasse unter www.arbeitsagentur.de heruntergeladen und ausgedruckt werden).
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen – sofern notwendig – verlangt werden.

Gebühren

Die Ausstellung einer Haushaltsbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse ist gebührenfrei. Falls sie für einen anderen Zweck benötigt wird, beträgt die Gebühr 9,00 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen

http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/

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