Bauordnungsamt - Ansprechpartner
Bisher konnte neben einigen allgemeinen Information, wie Sprechzeiten und Ansprechpartner, nur der Formularservice genutzt werden. Nunmehr bieten wir auch eine ganze Menge Links an, mit denen Sie schnell die wichtigsten Gesetze nachlesen können. Des Weiteren haben wir begonnen, Bebauungspläne und Satzungen einzustellen. Hier sind wir um ständige Aktualisierung bemüht.
Amtsleitung
Stadtgebiet
Beratung
Internetauftritt Bauordnungsamt (Inhalt),
Herr Dipl.-Ing. Thomas Cannavo
Tel.: 02461 63-282
Zimmer: 301
E-Mail: tcannavo@juelich.de
Forschungszentrum
Stadtgebiet
Beratung und Genehmigung (ohne Werbeanlagen), wiederkehrende Prüfungen
Ortsteile Welldorf und Güsten
Baukontrollen, Bauabnahmen, fliegende Bauten
Herr Dipl.-Ing. (FH) Armin Sauren
Tel.: 02461 63-288
Zimmer: 311
E-Mail: asauren@juelich.de
Forschungszentrum
Stadtgebiet
Beratung und Genehmigung (ohne Werbeanlagen), wiederkehrende Prüfungen
Ortsteile Welldorf und Güsten
Baukontrollen, Bauabnahmen, fliegende Bauten
Frau Elena Heister (B. A.)
Tel.: 02461 63-283
Zimmer: 315
E-Mail: eheister@juelich.de
Stellvertretende Amtsleitung
Stadtgebiet ohne Ortsteile Welldorf und Güsten
Beratung und Genehmigung (ohne Werbeanlagen)
Baukontrollen, Bauabnahmen, fliegende Bauten
Herr Jürgen Breuer
Tel.: 02461 63-287
Zimmer: 315
E-Mail: jbreuer@juelich.de
Stadtgebiet
Beratung und Genehmigung (ohne Werbeanlagen)
Baukontrollen, Bauabnahmen
Frau Stadtbauoberinspektorin Merve Özen (B. A.)
Tel.: 02461 63-384
Zimmer: 315
E-Mail: moezen@juelich.de
Stadtgebiet
Ordnungsbehördliche Angelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten, Baulasten,
Kassenangelegenheiten, Beratung und Genehmigung Werbeanlagen
Frau Alina Schier (LL.B.)
Tel.: 02461 63-286
Zimmer: 313
E-Mail: aschier@juelich.de
Stadtgebiet
Ordnungsbehördliche Angelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten,
Internetauftritt Bauordnungsamt (Gestaltung),
Zurzeit nicht besetzt!
Akteneinsichten und Baulastenauskünfte
Bitte richten Sie Ihre Anfragen hierzu an die E-Mail-Adresse Bauordnungsamt@juelich.de
Sind Sie nicht Eigentümer*in des Grundstücks, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht.
Sind Sie keine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin/kein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur müssen Sie für Baulastenauskünfte ein berechtigtes Interesse darlegen.
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