Herzlich Willkommen in Jülich. Rathaus, Bürgerinformationen

Bauordnungsamt - Ansprechpartner

Bisher konnte neben einigen allgemeinen Information, wie Sprechzeiten und Ansprechpartner, nur der Formularservice genutzt werden. Nunmehr bieten wir auch eine ganze Menge Links an, mit denen Sie schnell die wichtigsten Gesetze nachlesen können. Des Weiteren haben wir begonnen, Bebauungspläne und Satzungen einzustellen. Hier sind wir um ständige Aktualisierung bemüht.

Amtsleitung
Stadtgebiet

Beratung
Internetauftritt Bauordnungsamt (Inhalt),

Herr Dipl.-Ing. Thomas Cannavo
Tel.: 02461 63-282
Zimmer: 301
E-Mail: tcannavo@juelich.de


Forschungszentrum

Stadtgebiet
Beratung und Genehmigung (ohne Werbeanlagen), wiederkehrende Prüfungen

Ortsteile Welldorf und Güsten
Baukontrollen, Bauabnahmen, fliegende Bauten

Herr Dipl.-Ing. (FH) Armin Sauren
Tel.: 02461 63-288
Zimmer: 311
E-Mail: asauren@juelich.de


Forschungszentrum

Stadtgebiet
Beratung und Genehmigung (ohne Werbeanlagen), wiederkehrende Prüfungen

Ortsteile Welldorf und Güsten
Baukontrollen, Bauabnahmen, fliegende Bauten

Frau Elena Heister (B. A.)
Tel.: 02461 63-283
Zimmer: 315
E-Mail: eheister@juelich.de


Stadtgebiet ohne Ortsteile Welldorf und Güsten
Beratung und Genehmigung (ohne Werbeanlagen)
Baukontrollen, Bauabnahmen, fliegende Bauten

Herr Jürgen Breuer
Tel.: 02461 63-287
Zimmer: 315
E-Mail: jbreuer@juelich.de


Stadtgebiet
Beratung und Genehmigung (ohne Werbeanlagen)
Baukontrollen, Bauabnahmen

Frau Stadtbauoberinspektorin Merve Özen (B. A.)
Tel.: 02461 63-384
Zimmer: 315
E-Mail: moezen@juelich.de


Stadtgebiet
Ordnungsbehördliche Angelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten, Baulasten,
Kassenangelegenheiten, Beratung und Genehmigung Werbeanlagen

Zurzeit nicht besetzt!


Stellvertretende Amtsleitung
Stadtgebiet
Ordnungsbehördliche Angelegenheiten, Ordnungswidrigkeiten,
Internetauftritt Bauordnungsamt (Gestaltung),

Zurzeit nicht besetzt!


Akteneinsichten und Baulastenauskünfte
Bitte richten Sie Ihre Anfragen hierzu an die E-Mail-Adresse Bauordnungsamt@juelich.de
Sind Sie nicht Eigentümer*in des Grundstücks, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht.

Sind Sie keine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin/kein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur müssen Sie für Baulastenauskünfte ein berechtigtes Interesse darlegen.

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