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Förderprojekte

Projekt und Ziele

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.

Die Stadt Jülich nahm diese Fördermöglichkeit auf und plante, eine hocheffiziente LED-Beleuchtung sowie eine neue Beleuchtungssteuerung mit Präsenzkontrolle im Parkhaus Zitadelle zu installieren.

Förderung

Die Beleuchtungsanlage in der Tiefgarage entsprach sowohl in energetischer als auch in lichttechnischer Hinsicht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Durch die Sanierung der Beleuchtungstechnik sollte die Stromeinsparung auf mindestens 50% erhöht werden. Ebenfalls sollte eine bessere Ausleuchtung erreicht werden, um die Sicherheit zu verbessern.

Mit Zuwendungsbescheid vom 15.11.2021 wurden der Stadt Jülich hierfür Fördermittel in Höhe von 35.320,00 € bewilligt. Im Zuge der Umsetzung der Maßnahme wurden insgesamt 259 hocheffiziente LED-Leuchten installiert. Die Maßnahme wurde zwischenzeitlich umgesetzt. Über die gesamte Lebensdauer von rd. 20 Jahren werden rd. 691 t CO2 eingespart.

Kontakt
Für Fragen zum Projekt steht Ihnen Frau Laurentz (Tel. 02461 63-226, ALaurentz@juelich.de) zur Verfügung.

Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.

Die Breitbandversorgung in den Ortsteilen Stetternich, Selgersdorf, Mersch, Pattern der Stadt Jülich wird gefördert im Rahmen der Maßnahme

„Integrierte ländliche Entwicklung"
des „NRW-Programms Ländlicher Raum 2007 – 2013"

unter Mitfinanzierung durch die Gemeinschaftsaufgabe" Verbesserung Agrarstruktur und Küstenschutz" von Bund und Ländern (GAK).

Logo Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Logo Europäischer Landwirtschaftsfonds für Entwicklung

Zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den noch unterversorgten Bereichen in den Ortsteilen Stetternich, Selgersdorf, Mersch und Pattern hat der Rat der Stadt Jülich beschlossen unter Berücksichtigung von Fördermitteln Eigenmittel zur Verfügung zu stellen und einen Zuwendungsantrag hierfür zu stellen.

Nach Durchführung eines entsprechenden Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahrens wurde auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume vom 15.08.2008 (MBl NRW S. 438 i.d. aktuellen Fassung) ein Zuwendungsantrag für folgende Maßnahme gestellt:

Herstellung einer Breitbandversorgung mit einer Datenübertragungsrate von mindestens 2 Mbit/s im Downstream durch Gewährung eines Zuschusses an einen privaten oder kommunalen Netzbetreiber in Höhe von 35.000,- € zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen in der Stadt Jülich in den Ortsteilen Stetternich, Selgersdorf, Mersch und Pattern.

Aufgrund dieses Antrages der Stadt Jülich wurde mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 13.09.2012 eine Zuwendung in Höhe von 26.250,- € (75 % der förderfähigen Kosten, Bewilligungszeitraum vom 15.09.2012 bis 30.11.2013) gewährt.

An der Zuwendung ist die Bundesrepublik Deutschland sowie das Land Nordrhein-Westfahlen über den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes mit einem Betrag in Höhe von 14.000,- € und die Europäische Union mit einem Betrag in Höhe von 12.250,- €, finanziert aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gemäß der VO (EG) Nr. 1698/2005 vom 20.09.2005 – Schwerpunkt 3 – Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der Wirtschaft – beteiligt. Der Eigenanteil der Stadt Jülich beträgt 8.750,- €.

Zwischenzeitlich wurde der entsprechende Kooperationsvertrag über die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke mit dem privaten Netzbetreiber abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um Unitymedia NRW GmbH, Aachener Straße 746 –750, 50933 Köln, die die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den noch unterversorgten Bereichen in den Ortsteilen Stetternich, Selgersdorf, Mersch und Pattern in den nächsten Monaten umsetzen wird.

Dieses Projekt wird von der Europäischen Union, von Bund und Land NRW kofinanziert.

Die Breitbandversorgung im Ortsteil Bourheim der Stadt Jülich wird im Rahmen der Maßnahme

„Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume"

gefördert. Die Maßnahme wird mitfinanziert durch die Bundesrepublik Deutschland sowie das Land Nordrhein-Westfalen über den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).

 

Logo Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  

Zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den noch unterversorgten Bereichen in dem Ortsteil Bourheim hat der Rat der Stadt Jülich beschlossen, unter Berücksichtigung von Fördermitteln, Eigenmittel zur Verfügung zu stellen und einen Zuwendungsantrag hierfür zu stellen.

Nach Durchführung eines entsprechenden Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren wurde auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume vom 15.08.2008 (MBl NRW S. 438 i.d. aktuellen Fassung) ein Zuwendungsantrag für folgende Maßnahme gestellt:

Herstellung einer Breitbandversorgung mit einer Datenübertragungsrate von mindestens 2 Mbit/s im Downstream durch Gewährung eines Zuschusses an einen privaten oder kommunalen Netzbetreiber in Höhe von 99.850,-- € zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen in der Stadt Jülich im Ortsteil Bourheim.

Aufgrund dieses Antrages der Stadt Jülich wurde mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 19.11.2013 eine Zuwendung in Höhe von 89.865,-- € (80 % der förderfähigen Kosten, Bewilligungszeitraum vom 20.11.2013 bis 30.06.2015) gewährt.

An der Zuwendung ist die Bundesrepublik Deutschland sowie das Land Nordrhein-Westfahlen über den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes beteiligt. Der Eigenanteil der Stadt Jülich beträgt 9.985,-- €.

Zwischenzeitlich wurde der entsprechende Kooperationsvertrag über die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke mit dem privaten Netzbetreiber abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um SOCO Network Solutions GmbH, Nordstraße 102a, 52353 Düren, die die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den noch unterversorgten Bereichen im Ortsteil Bourheim in den nächsten Monaten umsetzen wird.

Die Breitbandversorgung im Ortsteil Koslar der Stadt Jülich wird im Rahmen der Maßnahme

„Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume"

gefördert. Die Maßnahme wird mitfinanziert durch die Bundesrepublik Deutschland sowie das Land Nordrhein-Westfalen über den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).

Logo Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  

Zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den noch unterversorgten Bereichen in dem Ortsteil Koslar hat der Rat der Stadt Jülich beschlossen, unter Berücksichtigung von Fördermitteln, Eigenmittel zur Verfügung zu stellen und einen Zuwendungsantrag hierfür zu stellen.

Nach Durchführung eines entsprechenden Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren wurde auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume vom 15.08.2008 (MBl NRW S. 438 i.d. aktuellen Fassung) ein Zuwendungsantrag für folgende Maßnahme gestellt:

Herstellung einer Breitbandversorgung mit einer Datenübertragungsrate von mindestens 2 Mbit/s im Downstream durch Gewährung eines Zuschusses an einen privaten oder kommunalen Netzbetreiber in Höhe von 141.600,-- € zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen in der Stadt Jülich im Ortsteil Koslar.

Aufgrund dieses Antrages der Stadt Jülich wurde mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 19.11.2013 eine Zuwendung in Höhe von 127.440,-- € (80 % der förderfähigen Kosten, Bewilligungszeitraum vom 20.11.2013 bis 30.06.2015) gewährt.

An der Zuwendung ist die Bundesrepublik Deutschland sowie das Land Nordrhein-Westfahlen über den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes beteiligt. Der Eigenanteil der Stadt Jülich beträgt 14.160,-- €.

Zwischenzeitlich wurde der entsprechende Kooperationsvertrag über die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke mit dem privaten Netzbetreiber abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um SOCO Network Solutions GmbH, Nordstraße 102a, 52353 Düren, die die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den noch unterversorgten Bereichen im Ortsteil Koslar in den nächsten Monaten umsetzen wird.

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