Wahlen in Jülich
Wahlergebnisse für die Stadt Jülich (alle ohne Gewähr)
Bundestagswahlen
Landtagswahlen
Stichwahl Bürgermeister
Bürgermeister- und Landratswahl
Europa-, und Integrationsratswahlen
- Wahlergebnis 2024 der Stadt Jülich
- Wahlergebnis 2020 der Stadt Jülich (Integrationsratswahl)
- Wahlergebnis 2019 der Stadt Jülich
- Wahlergebnis 2014 der Stadt Jülich
- Wahlergebnis 2010 der Stadt Jülich
- Wahlergebnis 2009 der Stadt Jülich
- Wahlergebnis 2004 der Stadt Jülich
- Wahlergebnis 1999 der Stadt Jülich
Kommunalwahlen
Das Europäische Parlament wird als einziges EU-Organ alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet die Wahl der 96 Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt.
Wahlberechtigt ist, wer
- am Wahltage Deutsche bzw. Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit der übrigen Mitgliedstaaten der EU besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat und
- mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehat oder sich sonst dort gewöhnlich aufhält sowie
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können an der Wahl
- durch Stimmabgabe im Wahllokal ihres Stimmbezirks
- oder durch Briefwahl
teilnehmen.
Briefwählern, die entsprechende Briefwahlunterlagen beantragen möchten, ist dies
- online unter Briefwahlantrag
- online unter Briefwahlunterlagen mit QR Code
- per E-Mail wahlbuero@juelich.de
- mittels Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
- mittels Antrag Briefwahl
möglich.
Wahlrecht für Deutsche im Ausland
Darüber hinaus sind auch alle im Ausland lebenden Deutschen unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag wahlberechtigt. Weitere Angaben finden Sie unter Informationen des Bundeswahlleiters zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland.
Service für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Wahlberechtigt auf Antrag oder von Amtswegen sind Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in Jülich einen Hauptwohnsitz haben. Weitere Angaben finden Sie unter Service des Bundeswahlleiters für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
Weitere Informationen:
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (Deutsche, die außerhalb der BRD leben)
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (Unionsbürger)
- Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis (Unionsbürger)
Die Anträge sind persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original mit Erst- und Zweitschrift postalisch an das Wahlamt zu übersenden. Eine Übermittlung per Fax oder E-Mail ist nicht ausreichend. Die Anträge müssen spätestens am 21. Tag vor der Wahl, 19. Mai 2024, eingegangen sein, diese Frist kann nicht verlängert werden.
Über die Wahlberechtigung entscheidet die zuständige Gemeinde, bei der auch gegebenenfalls Einspruch einzulegen ist.
Senden Sie Ihren Antrag (Erst- und Zweitausfertigung) an: Stadt Jülich, Wahlamt, Große Rurstr. 17, 52428 Jülich
Kontakt
Wahlbüro der Stadt Jülich
Frau Oberst, Tel. 02461 63-375, Frau Sarioglu, Tel. 02461 63-348, Herr Großmann, Tel. 02461 63-376
E-Mail: wahlbuero@juelich.de
Am 15. Mai 2022 wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt.
Bei der Landtagswahl wird über die Zusammensetzung des nordrhein-westfälischen Landesparlaments in der 18. Legislaturperiode entschieden. Das Landesparlament besteht aus 181 Abgeordneten, von denen 128 direkt in den Wahlkreisen und 53 über die Landeslisten gewählt werden.
Wahlberechtigung und Wählbarkeit bei der Landtagswahl
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen seit mindestens 16 Tagen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Daneben gibt es Ausschlussgründe, wie z.B. den Verlust des Wahlrechts durch Richterspruch.
Jede bzw. jeder Wahlberechtigte, der seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen wohnt, ist wählbar.
Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können an der Wahl
- durch Stimmabgabe im Wahllokal ihres Stimmbezirks
- oder durch Briefwahl
teilnehmen.
Briefwähler, die entsprechende Briefwahlunterlagen beantragen möchten, ist dies
- online unter Briefwahlantrag Online Antrag
- per E-Mail wahlbuero@juelich.de
- mittels Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
- mittels Antrag Briefwahl (Achtung: nur für Bürger, die bereits ins Wählerverzeichnis aufgenommen wurden)
möglich.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Montag - Mittwoch: 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr / 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Wahlhilfen zur Landtagswahl am 15.05.2022
Informationsbroschüre in Leichter Sprache
Information für blinde und sehbehinderte Menschen Wahlschablonen - Landtagswahl 2022
Weitere Informationen:
Bekanntmachung über die Einsicht in das Wählerverzeichnis
Straßenverzeichnis - Einteilung des Wahlgebiets der Stadt Jülich in 25 Wahlbezirke
Wahllokalverzeichnis - Übersicht über die Wahllokale der Stadt Jülich -
Weitere Informationen (extern):
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Landtagswahl 2022
Rechtsgrundlagen
Wahlgrundsätze
Kontakt
Wahlbüro der Stadt Jülich, Herr Großmann, Tel. 02461 63-376, Frau Sarioglu, Tel. 02461 63-348, Frau Oberst, Tel. 02461 63-375
E-Mail: wahlbuero@juelich.de
Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Nach Artikel 38 des Grundgesetzes werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahlperiode beträgt grundsätzlich vier Jahre. Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Von den mindestens 598 Abgeordneten werden 299 in Wahlkreisen „direkt“ gewählt, die übrigen aus den Landeslisten der Parteien.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes ist
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat
- mindestens seit drei Monaten im Wahlgebiet - d. h. in der Bundesrepublik Deutschland - eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können an der Wahl
- durch Stimmabgabe im Wahllokal ihres Stimmbezirks
- oder durch Briefwahl
Briefwähler, die entsprechende Briefwahlunterlagen beantragen möchten, ist dies
- online unter Briefwahlantrag Online Antrag
- per E-Mail wahlbuero@juelich.de
- mittels Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
- mittels Antrag Briefwahl (Achtung: nur für Bürger, die bereits ins Wählerverzeichnis aufgenommen wurden)
möglich.
Aktuelle Informationen zur Bundestagswahl (intern)
- Straßenverzeichnis
- Übersicht Wahllokale
- Bekanntmachung über die Einsicht Wählerverzeichnis
- Wahlbekanntmachung
Weitere Informationen zur Bundestagswahl (extern)
- Informationen des Bundeswahlleiters
- Informationen für Deutsche im Ausland
- Wahlkreiseinteilung zur Bundestagswahl 2021
- Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2021
Kontakt
Wahlbüro der Stadt Jülich, Frau Oberst, Tel. 02461 63-375, Frau Sarioglu, Tel. 02461 63-348, Herr Mersch, Tel. 02461 63-376, E-Mail: wahlbuero@juelich.de
Die nächsten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden am 13. September 2020 statt.
Dann werden
- der Landrat,
- der Kreistag,
- der Bürgermeister und
- der Stadtrat
gewählt.
Wahlberechtigung - wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Jülicher/innen, die am Wahltag Deutsche oder EU-Bürger/innen sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 16 Tagen (28.08.2020) ihren Hauptwohnsitz in Jülich haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können an der Wahl
- durch Stimmabgabe im Wahllokal ihres Stimmbezirks
- oder durch Briefwahl
teilnehmen.
Briefwähler, die entsprechende Briefwahlunterlagen beantragen möchten, ist dies
- online unter Briefwahlantrag
- per E-Mail wahlbuero@juelich.de
- mittels Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
- mittels Antrag Briefwahl
möglich.
Kontakt
Wahlbüro der Stadt Jülich: Frau Oberst, Tel. 02461 63-375, Herr Mersch, Tel. 02461 63-376, E-Mail: wahlbuero@juelich.de.
Allgemeine Informationen
Bekanntmachungen
- Einteilung des Wahlgebietes (Stadt Jülich) in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Stadt Jülich
- Unterrichtung der gemäß § 26 des Bundesmeldegesetzes von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger über ihr Wahlrecht zur Kommunalwahl 2020
Wahlbezirkseinteilung
Weitere Informationen
Am 13. September 2020 wird der Integrationsrat der Stadt Jülich gewählt. In allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl werden für die Dauer der Wahlperiode des Integrationsrates die Mitglieder nach Listen oder als Einzelbewerber gewählt. Die Wählerin bzw. der Wähler hat eine Stimme.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:
- nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch das Optionsverfahren nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
- 16 Jahre alt sein,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Nicht wahlberechtigt sind Ausländer, auf die das Aufenthaltsgesetz keine Anwendung findet oder die Asylbewerber sind.
Wählbar sind mit Vollendung des 18. Lebensjahres alle wahlberechtigten Personen sowie alle Bürger. Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten
- seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Die Wahl wird in allen 27 Wahllokalen der Stadt Jülich durchgeführt. Die Auszählung des Wahlergebnisses erfolgt im Anschluss an die Wahlzeit (18:00 Uhr) zentral von einem Wahlvorstand in Räumlichkeiten des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17.
Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können an der Wahl
- durch Stimmabgabe im Wahllokal ihres Stimmbezirks
- oder durch Briefwahl
teilnehmen.
Briefwähler, die entsprechende Briefwahlunterlagen beantragen möchten, ist dies
- per E-Mail wahlbuero@juelich.de
- mittels Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
- mittels Antrag Briefwahl
möglich.
Die Wahlbenachrichtigungen werden Mitte August versandt. Sollten Sie zu der Gruppe der Wahlberechtigten gehören und bis zum 23. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den unten beigefügten „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Integrationswahl“ bis zum 01.09.2020 im Wahlamt abzugeben.
Auskunft erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes der Stadt Jülich unter Tel. 02461 63-375, 63-376 bzw. per E-Mail wahlbuero@juelich.de.
Weitere Informationen
- Infobroschüre Integrationsratswahl
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Integrationsratswahl
- Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Jülich zu wählenden Mitglieder
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Migrantenvertreter/innen im Integrationsrat der Stadt Jülich am 13.09.2020
Das Europäische Parlament wird als einziges EU-Organ alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Am Sonntag, 26. Mai 2019, findet die Wahl der 96 Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt.
Wahlberechtigt ist, wer
- am Wahltage Deutsche bzw. Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit der übrigen Mitgliedstaaten der EU besitzt,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- mindestens seit drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehat oder sich sonst dort
gewöhnlich aufhält sowie
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können an der Wahl
- durch Stimmabgabe im Wahllokal ihres Stimmbezirks
- oder durch Briefwahl
teilnehmen.
Briefwähler, die entsprechende Briefwahlunterlagen beantragen möchten, ist dies
- online unter Briefwahlantrag
- per E-Mail wahlbuero@juelich.de
- mittels Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
- mittels Antrag Briefwahlunterlagen
möglich.
Wahlrecht für Deutsche im Ausland
Darüber hinaus sind auch alle im Ausland lebenden Deutschen unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag wahlberechtigt. Weitere Angaben finden Sie unter Informationen des Bundeswahlleiters zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland
Service für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Wahlberechtigt auf Antrag oder von Amtswegen sind Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in Jülich einen Hauptwohnsitz haben. Weitere Angaben finden Sie unter Service des Bundeswahlleiters für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Informationen für Blinde und Personen mit Sehbehinderung
Informationsbroschüre in Leichter Sprache
Weitere Informationen:
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (EU-Bürger)
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (Deutsche, die außerhalb der BRD leben)
- Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis (EU-Bürger)
- Ausübung des Wahlrechts bei Zuzug / Umzug / Fortzug
- Briefwahlantrag Online
Kontakt:
Wahlbüro der Stadt Jülich:
Frau Oberst, Tel. 02461 63-375, Herr Joecken, Tel. 02461 63-348, Herr Mersch, Tel. 02461 63- 376
E-Mail: wahlbuero@juelich.de
Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt.
Nach Artikel 38 des Grundgesetzes werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahlperiode beträgt grundsätzlich vier Jahre. Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Von den mindestens 598 Abgeordneten werden 299 in Wahlkreisen „direkt" gewählt, die übrigen aus den Landeslisten der Parteien.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes ist
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat
- mindestens seit drei Monaten im Wahlgebiet - d. h. in der Bundesrepublik Deutschland - eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können an der Wahl durch
- Stimmabgabe im Wahllokal ihres Stimmbezirks oder
- Briefwahl
teilnehmen.
Briefwähler, die entsprechende Briefwahlunterlagen beantragen möchten, ist dies
- online unter Briefwahlantrag
- per E-Mail wahlbuero@juelich.de
- mittels Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
- mittels Antrag Briefwahl
möglich.
Aktuelle Informationen zur Bundestagswahl (intern)
- Straßenverzeichnis
- Übersicht Wahllokale
- Wahlbekanntmachung
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Weitere Informationen zur Bundestagswahl (extern)
Kontakt
Wahlbüro der Stadt Jülich, Herr Mersch, Tel. 02461 63-376, Frau Oberst, Tel. 02461 63-375.
E-Mail: wahlbuero@juelich.de
Am 14. Mai 2017 wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt.
Bei der Landtagswahl wird über die Zusammensetzung des nordrhein-westfälischen Landesparlaments in der 17. Legislaturperiode entschieden. Das Landesparlament besteht aus 181 Abgeordneten, von denen 128 direkt in den Wahlkreisen und 53 über die Landeslisten gewählt werden. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
An der Wahl können die Wahlberechtigten durch Stimmabgabe im Wahllokal oder durch Briefwahl teilnehmen.
Weitere Informationen
- Wählerverzeichnis
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 14.05.2017 - Wahlgebiet
Einteilung des Wahlgebiets der Stadt Jülich in 25 Wahlbezirke -Straßenverzeichnis - Wahllokale
Übersicht über die Wahllokale der Stadt Jülich - Wahlhilfen zur Landtagswahl am 14.05.2017
- Wohnsitzwechsel
- Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis
Weitere Informationen (extern)
Kontakt
Wahlbüro der Stadt Jülich, Herr Mersch, Tel. 02461 63-376, Frau Fischer, Tel. 02461 63-348, Frau Oberst, Tel. 02461 63-375.
E-Mail: wahlbuero@juelich.de
Da keiner der Bürgermeisterkandidaten bei der Wahl am 13. September 2015 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinen konnte, findet am 27. September 2015 eine Stichwahl statt.
Die Stichwahl findet unter den beiden Bewerbern statt, die bei der Wahl am 13. September die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Dies sind Herr Frank Peter Ullrich und Herr Axel Fuchs.
Für die Stichwahl des Bürgermeisters am 27.09.2015 werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt. Die für die Bürgermeisterwahl am 13.09.2015 ausgestellten Wahlbenachrichtigungen gelten auch für die Stichwahl. Wer die Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat, kann in seinem zuständigen Wahllokal unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses wählen.
Briefwähler, die entsprechende Briefwahlunterlagen auch für die Stichwahl beantragt hatten, erhalten die Stimmzettel in diesen Tagen automatisch zugesandt. Sofern Sie noch Briefwahlunterlagen beantragen möchten, ist dies
- online unter Briefwahlantrag Stichwahl
- per E-Mail wahlbuero@juelich.de
- mittels Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
- mittels Antrag Briefwahl (s.o.)
- durch persönliche Vorsprache im Rathaus
möglich.
Sollten Sie nicht mehr sicher sein, ob Sie die Unterlagen für die Stichwahl bereits zusammen mit der Hauptwahl beantragt haben, kontaktieren Sie bitte die Mitarbeiter des Wahlbüros.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis Sonntag (27.09.2015, 16.00 Uhr) im Rathaus eingegangen sein.
Weitere Informationen:
Ansprechpartner:
Jessica Fischer
Neues Rathaus, Große Rurstraße 17, Zimmer 116
Telefon: 02461 63-348
E-Mail: JFischer@juelich.de
Stefan Mersch
Neues Rathaus, Große Rurstraße 17, Zimmer 116
Telefon: 02461 63-376
E-Mail: SMersch@juelich.de
Am 13. September 2015 finden in NRW die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters und der Landrätin / des Landrates statt. Die Wahlzeit der neuen Hauptverwaltungsbeamten beträgt fünf Jahre und endet zeitgleich mit dem Mandat der Ratsmitglieder.
Wenn kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, so treten die beiden Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen in einer Stichwahl gegeneinander an. Eine Stichwahl fände zwei Wochen nach dem eigentlichen Wahltermin am 27. September 2015 statt.
Die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters (analog die Wahl der Landrätin / des Landrates) erfolgt in einer reinen Personenwahl. Sie wird auch als Direktwahl bezeichnet.
Jeder Wahlberechtigte hat am 13. September 2015 und ggf. am 27. September 2015 (Termin für eine mögliche Stichwahl) die Möglichkeit seine Stimme für seinen Kandidaten abzugeben. Die Möglichkeit der Briefwahl besteht frühestens mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung. Diese wird in der Zeit vom 10. August bis zum 22. August 2015 gedruckt und zugestellt. Die persönliche Wahlbenachrichtigung gilt gleichermaßen für eine mögliche Stichwahl.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Bürgermeister- und Landratswahl ist, wer am Wahltag:
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist (d.h. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt)
- das 16. Lebensjahr vollendet hat
- dem 16. Tag vor der Wahl in Jülich seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Wohnungswechsel zur KWahl 2015 - was ist zu beachten?
=> Umzug in Jülich ab dem 10. August 2015
Wahlberechtigte, die sich ab dem 10. August 2015 innerhalb der Stadt Jülich ummelden, bleiben in dem bisherigen Wählerverzeichnis eingetragen. Die Wahlberechtigten können nur im Wahllokal des bisherigen Stimmbezirks oder durch Briefwahl wählen.
=> Zuzug nach Jülich vom 10. August 2015 bis 28. August 2015
Wahlberechtigte, die sich vom 10. August 2015 bis 28. August 2015 in Jülich anmelden, werden von Amts wegen in das Jülicher Wählerverzeichnis aufgenommen und erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Eventuell in der Fortzugsgemeinde abgegebene Briefwahlstimmen werden auf Grund gesetzlicher Bestimmungen für ungültig erklärt. Die Wahlberechtigten sind bei der Anmeldung hierüber zu unterrichten.
=> Zuzug nach Jülich ab dem 29. August 2015
Wahlberechtigte, die sich ab dem 29. August 2015 in Jülich anmelden und aus einer Gemeinde des Kreises Düren zuziehen, werden von Amts wegen in das Jülicher Wählerverzeichnis aufgenommen und erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Sie sind allerdings nur für die Landratswahl wahlberechtigt. Ziehen die Personen aus einer nicht kreisangehörigen Gemeinde zu, sind sie für keine Wahl wahlberechtigt. Die Wahlberechtigten sind bei der Anmeldung hierüber zu unterrichten.
=> Wegzug aus Jülich ab dem 10. August 2015
Wahlberechtigte, die sich ab dem 10. August 2015 in Jülich abmelden, werden im Wählerverzeichnis der Stadt Jülich gestrichen. Bereits abgegebene Briefwahlstimmen sind auf Grund gesetzlicher Bestimmungen ungültig.
Hinweis:
Für die Entscheidung, ob man in Jülich wahlberechtigt ist, ist immer das Meldedatum (Datum der Anmeldung) maßgeblich. Es kommt also nicht darauf an, zu welchem Zeitpunkt man die Wohnung tatsächlich bezogen hat.
Weitere Informationen:
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin der Stadt Jülich am 13. September 2015
- Bekanntmachung Mitglieder Wahlausschuss
- Bekanntmachung für von der Meldepflicht befreite wahlberechtigte
Unionsbürger/innen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis
für die Kommunalwahl am 13. September 2015
(Unterrichtung gem. § 12 Abs. 7 Kommunalwahlordnung (KWahlO) - Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für nicht meldepflichtige wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Jülich und
zur Wahl des Landrats des Kreises Düren am 13. September 2015 - Wahlbekanntmachung der Stadt Jülich
- Antrag Briefwahl
Ansprechpartner:
Jessica Fischer
Neues Rathaus, Große Rurstraße 17, Zimmer 116
Telefon: 02461 63-348
E-Mail: JFischer@juelich.de
Stefan Mersch
Neues Rathaus, Große Rurstraße 17, Zimmer 116
Telefon: 02461 63-376
E-Mail: SMersch@juelich.de
Am 25. Mai 2014 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt.
Gewählt werden
- die Mitglieder des Rates der Stadt Jülich
- die Mitglieder des Kreistages des Kreises Düren
Wahlberechtigung - wer darf wählen?
Deutsche und Staatsangehörige ab Vollendung des 16. Lebensjahres von jetzt 27 EG-Mitgliedstaaten, sofern mindestens 16 Tage (09.05.2014) vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Jülich gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Wohnungsänderung - was ist zu beachten?
Wer vom 21.04.2013 bis 09.05.2014 umzieht und sich bei der Meldebehörde der Stadt Jülich anmeldet bzw. ummeldet, wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Jülich eingetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigung für die neue Anschrift. Das Wahlrecht am bisherigen Wohnsitz entfällt.
Wer ab dem 10.05.2014
- innerhalb der Stadt Jülich umzieht und sich ummeldet, bleibt unter der bisherigen Anschrift wahlberechtigt.
- von auswärts, aber aus dem Kreis Düren zuzieht, bleibt nur für die Wahl des Kreistages unter der bisherigen Anschrift wahlberechtigt. Das Wahlrecht für die Wahl des Stadtrates entfällt.
- von außerhalb des Kreises Düren zuzieht und sich anmeldet, verliert sein Wahlrecht und ist für die Kommunalwahl weder am bisherigen noch am neuen Wohnsitz wahlberechtigt.
Eine vorab getätigte Briefwahl bis zum 09.05.2014 unter der Anschrift des bisherigen Wohnortes bleibt weiterhin gültig.
Überprüfung des Wahlrechts
Wer bis zum 04.05.2014 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich im eigenen Interesse umgehend beim Wahlamt der Stadt Jülich über sein Wahlrecht informieren. Nach dem 09.05.2014 (Ende Einspruchsfrist) können keine Änderungen am Wählerverzeichnis mehr vorgenommen werden.
Weitere Informationen:
- Einteilung des Wahlgebietes (Stadt Jülich) in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2014
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Jülich
- Unterrichtung der gemäß § 23 des Meldegesetzes für das Land NRW von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger über ihr Wahlrecht zur Kommunalwahl 2014
- Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins