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Meldeangelegenheiten

Nach dem Bundesmeldegesetz besteht die Pflicht, melderechtliche Änderungen innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen.

Es wird unterschieden zwischen:

Anmeldung - Sie ziehen aus einer anderen Gemeinde innerhalb Deutschlands oder aus dem Ausland nach Jülich? Dann müssen Sie sich in Jülich anmelden

Ummeldung - Sie ziehen innerhalb Jülichs um? Dann müssen Sie sich in Jülich ummelden.

Abmeldung  - Sie ziehen ins Ausland oder es besteht kein fester Wohnsitz mehr? Dann müssen Sie sich in Jülich abmelden.

Sie lösen Ihren Nebenwohnsitz auf? Dann erledigen Sie die Abmeldung bitte bei der Gemeinde, bei der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Allgemeine Informationen

Sie ziehen aus einer anderen Gemeinde innerhalb Deutschlands oder aus dem Ausland nach Jülich? Dann müssen Sie sich in Jülich anmelden.

Antragstellung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anmelden. Das Einzugsdatum in der Wohnungsgeberbestätigung darf bei der Anmeldung nicht in der Zukunft liegen!

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Bei Zuzug innerhalb Deutschlands kann die Vorsprache auch durch eine bevollmächtige Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine schriftliche Vollmacht sowie der Personalausweis oder Reisepass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen. Die Vollmacht können Sie unter Downloads und Infos herunterladen. Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, kann an Ihrer Stelle keine bevollmächtigte Person vorsprechen.

Folgende Unterlagen werden benötigt

  • Personalausweise
  • Reisepässe
  • Kinderreisepässe
  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Bei Geschiedenen: Zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid (wenn Sie in Ihr Eigenheim ziehen)
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen – sofern notwendig – verlangt werden

Gebühren

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Auskunfts- und Übermittlungssperren

Die Eintragung von Auskunfts- und Übermittlungssperren kann bei der Anmeldung beantragt werden.

Hinweise zu den Widerspruchsrechten

Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre

Rechtliche Voraussetzungen

http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/

Allgemeine Informationen

Sie ziehen innerhalb Jülichs um? Dann müssen Sie sich in Jülich ummelden.

Antragstellung

Wenn Sie innerhalb Jülichs eine andere Wohnung beziehen, müssen Sie sich binnen 14 Tagen nach dem Einzug ummelden. Das Einzugsdatum in der Wohnungsgeberbestätigung darf bei der Ummeldung nicht in der Zukunft liegen!

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtige Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine schriftliche Vollmacht sowie der Personalausweis oder Reisepass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen. Die Vollmacht können Sie unter Downloads und Infos herunterladen.

Folgende Unterlagen werden benötigt :

  • Personalausweise
  • Reisepässe
  • Kinderreisepässe
  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid (wenn Sie in Ihr Eigenheim ziehen)
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen – sofern notwendig – verlangt werden

Gebühren

Die Ummeldung ist gebührenfrei.

Auskunfts- und Übermittlungssperren

Die Eintragung von Auskunfts- und Übermittlungssperren kann bei der Ummeldung beantragt werden.

Hinweise zu den Widerspruchsrechten

Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre

Rechtliche Voraussetzungen

http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/

Allgemeine Informationen

Sie ziehen ins Ausland oder es besteht kein fester Wohnsitz mehr? Dann müssen Sie sich in Jülich abmelden.

Sie lösen Ihren Nebenwohnsitz auf? Dann erledigen Sie die Abmeldung bitte bei der Gemeinde, bei der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Antragstellung

Die Abmeldung ist innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Auszug aus der Wohnung vorzunehmen. Sie kann bereits eine Woche vor dem Verlassen der Wohnung gegenüber der Meldebehörde angezeigt werden.

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtige Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine schriftliche Vollmacht sowie der Personalausweis oder Reisepass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen. Die Vollmacht können Sie hier herunterladen.

Wenn Sie bereits im Ausland wohnen und niemanden kennen, den Sie mit der Abmeldung beauftragen können, können Sie sich ausnahmsweise auf dem Postweg abmelden. Zusätzlich zu dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeformular müssen Sie uns eine Kopie der Ausweisdokumente aller Familienmitglieder übersenden, die mit Ihnen ins Ausland verzogen sind. Bitte achten Sie darauf, dass die Unterschriften in Ihrer Ausweiskopie und auf dem Abmeldeformular identisch sind. Nur so können wir prüfen, ob es sich um Ihre Unterschrift handelt.

Folgende Unterlagen werden benötigt

  • Personalausweise
  • Reisepässe
  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
  • Im Einzelfall können weitere Unterlagen – sofern notwendig – verlangt werden

Gebühren

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Rechtliche Voraussetzungen

http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/

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