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Klarstellung zur Sekundarschule Jülich

In den letzten Tagen haben die Bürgermeister von Linnich und Aldenhoven unwahre Tatsachenbehauptungen veröffentlicht.

 

1. Unwahr ist folgende Behauptung

„Im Schuljahr 2013/2014 werden 60 der neu an der Sekundarschule Jülich angemeldeten Jungen und Mädchen in Titz unterrichtet. Wissen die Eltern, ob ihr Kind von dem Unterricht in Titz betroffen ist? Wissen die Eltern, ob eine geordnete Mittagsbetreuung in Titz gewährleistet ist?"

Richtig ist, dass im Schuljahr 2013/2014 kein Unterricht am Standort Titz stattfinden wird. Alle Schülerinnen und Schüler werden in Jülich beschult.

2. Unwahr ist folgende Behauptung

„Die Lehrer werden zwischen Jülich und Titz pendeln müssen. Wissen die Lehrerinnen und Lehrer, wer von Ihnen diese zusätzliche Belastung tragen muss? Bei Ihrer Versetzung an die Sekundarschule Jülich war diese Bedingung nicht bekannt."

Richtig ist, dass im Schuljahr 2013/2014 kein Unterricht am Standort Titz stattfinden wird. Die Lehrerinnen und Lehrer werden nicht zwischen Jülich und Titz pendeln müssen. Es entsteht keine zusätzliche Belastung. Eine derartige „Bedingung" konnte es bei der Versetzung an die Sekundarschule Jülich folgerichtig nicht geben.

3. Unwahr ist folgende Behauptung

„Wissen die Eltern, dass ihre Kinder dann in einem Gebäudekomplex mit vier verschiedenen Schularten kommen?"

Richtig ist, dass in dem für 22 Mio. Euro sanierten und modernsten Schulzentrum bis 2017 drei unterschiedliche Schulformen unterrichtet werden, nämlich die auslaufende Hauptschule, die auslaufende Realschule und die neue Sekundarschule. Ab 2017 werden alleine die Sekundarschüler dort zur Schule gehen.

4. Unwahr ist folgende Behauptung

„Und dann schickt man noch 60 Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Jülich nach Titz."

Richtig ist, dass die Sekundarschule Jülich nur einen Standort hat. Dieser Standort ist Jülich.

5. Zu den weiteren Behauptungen zur Raumsituation und Schülerbeförderung finden sich richtigstellende Informationen unter www.sekundarschule-juelich.de.

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