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Widerspruch gegen den Internetdienst Google Street View Stadt Jülich stellt Vordrucke zur Verfügung

In der Presse wurde bereits mehrfach darüber berichtet. Google Street View fotografiert auch in der Region Häuserfronten und Straßenzüge um sie im Internet zu veröffentlichen. Viele Menschen fragen sich, wie sie verhindern können, dass Fotos von Haus und Garten im Internet zu sehen sind.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) empfiehlt betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Aufnahmen gar nicht erst im Internet publiziert werden können. Weitere Informationen des BMELV sind unter www.bmelv.de verfügbar.

Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos unter folgenden Adressen eingelegt werden,

per E-Mail an: streetview-deutschland@google.com

oder per Briefpost an: Google Germany GmbH, betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg.

Anzugeben sind neben Ihrem Namen und Vornamen, Straße und Hausnummer der Liegenschaft. Zusätzlich muss das Gebäude näher beschrieben werden, damit es unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann. Der Widerspruch muss handschriftlich unterschrieben werden. Eine Begründung des Widerspruchs ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Einen Musterwiderspruch finden Sie hier.

Entsprechende Formulare liegen im Neuen und Alten Rathaus der Stadt Jülich aus.

Google hat zwischenzeitlich ein elektronisches Werkzeug entwickelt, mit dem die Betroffenen das von ihnen bewohnte Haus vor der Veröffentlichung des Dienstes identifizieren können. Dieses Werkzeug steht seit Mitte August unter www.google.de/streetview im Internet zur Verfügung.

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