Beglaubigungen
Was wird an der Info-Theke im Neuen Rathaus beglaubigt, was nicht?
Beglaubigt werden nur Fotokopien bzw. Abschriften von Dokumenten,
- wenn sie von einer Behörde ausgestellt wurden oder
- wenn sie bei einer Behörde vorgelegt werden.
Nicht beglaubigt werden
- Testamente
- Grundbucheintragungen
- Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheit
- von Gerichten gefertigte Entscheidungen
- eidesstaatliche Versicherungen
- Generalvollmachten
- Vereins- und Handelsregistersachen
Außerdem werden keine
- Geburts-,
- Sterbe- und
- Heiratsurkunden
beglaubigt. Hierfür ist das Standesamt zuständig, das die jeweilige Urkunde ausgestellt hat.
Öffentliche Beglaubigungen können nur von einem Notar vorgenommen werden.
Was ist mitzubringen?
- Originale und Kopien
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
- 4,20 Euro je Seite zur Weiterbildung (Schulen, Uni usw.)
- 4,20 Euro je Seite Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen, Zeugnissen und Pässen
- 2,50 € Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen
-
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