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Beglaubigungen

Was wird an der Info-Theke im Neuen Rathaus beglaubigt, was nicht?

Beglaubigt werden nur Fotokopien bzw. Abschriften von Dokumenten,

  • wenn sie von einer Behörde ausgestellt wurden oder
  • wenn sie bei einer Behörde vorgelegt werden.

 

Nicht beglaubigt werden

  • Testamente
  • Grundbucheintragungen
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheit
  • von Gerichten gefertigte Entscheidungen
  • eidesstaatliche Versicherungen
  • Generalvollmachten
  • Vereins- und Handelsregistersachen

Außerdem werden keine

  • Geburts-,
  • Sterbe- und
  • Heiratsurkunden

beglaubigt. Hierfür ist das Standesamt zuständig, das die jeweilige Urkunde ausgestellt hat.

Öffentliche Beglaubigungen können nur von einem Notar vorgenommen werden.

Was ist mitzubringen?

  • Originale und Kopien
  • Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

  • 4,20 Euro je Seite zur Weiterbildung (Schulen, Uni usw.)
  • 4,20 Euro je Seite Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen, Zeugnissen und Pässen
  • 2,50 € Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen
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    „indeland im Gespräch“ – Dialogreihe zur Zukunft der Region

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  • 05  Jun  2025

    Ein Fest für die Sinne: Der Kunsthandwerkerinnenmarkt in Jülich

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  • 05  Jun  2025

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  • 05  Jun  2025

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