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Beglaubigungen

Was wird an der Info-Theke im Neuen Rathaus beglaubigt, was nicht?

Beglaubigt werden nur Fotokopien bzw. Abschriften von Dokumenten,

  • wenn sie von einer Behörde ausgestellt wurden oder
  • wenn sie bei einer Behörde vorgelegt werden.

 

Nicht beglaubigt werden

  • Testamente
  • Grundbucheintragungen
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheit
  • von Gerichten gefertigte Entscheidungen
  • eidesstaatliche Versicherungen
  • Generalvollmachten
  • Vereins- und Handelsregistersachen

Außerdem werden keine

  • Geburts-,
  • Sterbe- und
  • Heiratsurkunden

beglaubigt. Hierfür ist das Standesamt zuständig, das die jeweilige Urkunde ausgestellt hat.

Öffentliche Beglaubigungen können nur von einem Notar vorgenommen werden.

Was ist mitzubringen?

  • Originale und Kopien
  • Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

  • 4,20 Euro je Seite zur Weiterbildung (Schulen, Uni usw.)
  • 4,20 Euro je Seite Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen, Zeugnissen und Pässen
  • 2,50 € Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen
  • 27  Sep  2023

    Jülicher Tourist-Information geschlossen

    15.10.2023

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  • 27  Sep  2023

    Kino: Dalíland

    02.10.2023, 20 Uhr, Kuba

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  • 27  Sep  2023

    Reihe: Filme in der Weimarer Republik

    Berlin. Die Sinfonie der Großstadt

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  • 27  Sep  2023

    Versorgungszuverlässigkeit und Planungssicherheit für Stadt, Bürger und Stadtwerke Jülich

    Gas- und Stromkonzession für weitere 20 Jahre

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  • 27  Sep  2023

    VHS Jülicher Land geschlossen

    02.10.2023

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