Denkmalschutz und Denkmalpflege
Die Untere Denkmalbehörde befasst sich mit dem Schutz und der Pflege von Bau- und Bodendenkmälern im Gebiet der Stadt Jülich.

- Fragen zum Denkmalschutz
- Anfragen zu Veränderungen an Denkmälern
- Auskünfte aus der Denkmalliste
In der Denkmalliste sind alle Denkmäler des Stadtgebietes eingetragen. - Erteilen von Erlaubnissen zur Veränderung eines Denkmals.
- Erteilen der Bescheinigung über durchgeführte Arbeiten am Denkmal nach § 40 DSchG für steuerliche Zwecke.
- Unterschutzstellen von Denkmälern
- Antrag auf Unterschutzstellung
Soll ein Denkmal unter Schutz gestellt werden, so muss dies beantragt werden. Den Antrag kann der Eigentümer, die Untere Denkmalbehörde oder der Landschaftsverband Rheinland stellen. Nach dem Antrag erfolgt eine Begutachtung durch das Rheinische Amt für Denkmalpflege, bzw. das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege. - Anhörung der Eigentümer
- Erteilen des Unterschutzstellungsbescheids
- Antrag auf Unterschutzstellung
- Beratung zu Fördermöglichkeiten in der Denkmalpflege, Bearbeitung der Förderanträge
- Bußgeldverfahren im Denkmalschutz
Bau- und Bodendenkmäler:
Baudenkmäler sind Denkmäler wie Gebäude, Parks und vom Menschen geschaffene Landschaftsteile.
Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder dort befanden. Zu einem Denkmal wird ein Objekt, wenn an seiner Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.
Alle Denkmäler des Stadtgebietes sind in der Denkmalliste eingetragen.
Veränderung eines Denkmals:
Bei Eingriffen in bestehende oder potentielle Denkmäler, wie z.B. Umbauten an in der Denkmalliste eingetragenen Denkmälern oder Eingriffe in noch nicht geschützte Bodendenkmäler, muss die Denkmalpflege informiert werden. Liegt dem Bauamt ein Bauantrag vor, wird die Denkmalpflege automatisch benachrichtigt.
Sinnvoll ist es jedoch, sich vor Fertigstellen des Bauantrags mit der Denkmalpflege abzustimmen, da so die Belange des Denkmalschutzes, denen Rechnung getragen werden muss, rechtzeitig in die Planungen einbezogen werden können.
Kontakt:
Herr Cannavo (Tel.: 02461 63-282),
Frau Howlett (Tel.: 02461 63-286),
Frau Wiersch (Tel.: 02461 63-536).
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