Herzlich Willkommen in Jülich. Rathaus, Bürgerinformationen

Hochwasserkarten

Die Bezirksregierung Köln hat für viele Gewässer Überschwemmungsgebiete ermittelt und sogenannte Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt. Diese sind für jeden interessierten Bürger einsehbar.

Welche Informationen erhalten Sie aus den Karten?

  1. Überschwemmungsgebiete:
    Für verschiedene Gewässer wurde für ein 100-jährliches Hochwasserereignis, d.h. für ein Ereignis, welches aufgrund der vorliegenden Daten mit einer Wahrscheinlichkeit von einmal in 100 Jahren auftritt, ermittelt, welche Flächen überschwemmt werden. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz sind in Überschwemmungsgebieten bestimmte Dinge zu beachten (s. § 72 bis 81).

  2. Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten:
    Für die Hochwassergefahrenkarten und die Hochwasserrisikokarten wurden zusätzlich ein häufig eintretendes Hochwasserereignis sowie ein sogenanntes Extremhochwasser ermittelt. Die Hochwassergefahrenkarten geben Auskunft über die Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten der überschwemmten Flächen. In den Hochwasserrisikokarten sieht man u.a. die Anzahl der betroffenen Einwohner und die Flächennutzung (Wohnbauflächen, etc.).

Hier können Sie die Karten einsehen:

  1. Überschwemmungsgebiete:
    Über die Startseite der Bezirksregierung Köln www.bezreg-koeln.nrw.de, Organisation, Abteilung 5, Dezernat 54, Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebiete (oder über Suchbegriffe, z.B. Überschwemmungsgebiete Ellebach), dann klicken Sie in der Karte auf die Fläche „Rur“ (grün), hier erscheinen die Gewässer in alphabetischer Reihenfolge, unter dem Namen des Gewässers finden Sie die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes“ (rot) hinterlegt, links können Sie in die Karte klicken, durch Klicken in ein nummeriertes Quadrat finden Sie den gewünschten Bereich.

  2. Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten:
    Über die Startseite www.flussgebiete.nrw.de, dann auf Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten klicken, dann rechts in der Karte auf „Maas Süd“, hier können Sie mit den Pfeilen und "+ und – Zeichen" in der Karte den gesuchten Bereich finden.

Weitere Links:

Pegelstände (HYGON (Hydrologische Rohdaten Online - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW)

Wetterradar Forschungszentrum mit Messstation auf der Sophienhöhe

Faktenscheck zum Hochwasser WVER

www.geoportal.nrw/themenkarten

Hochwasserrisikomanagementpläne | FLUSSGEBIETE NRW

Wasserverband Eifel Rur - Hochwasserresilienz "HOCHWASSERGEFAHREN VORBEUGEN"

Hochwasser am 14./15. Juli 2021

Hotline

Jeder, der Hilfe braucht, wird gebeten, sich an die Hotline unter der Telefonnummer 02461 – 63 605, hotline@juelich.de, zu wenden. Die Hotline ist von Mo – Fr von 8 bis 12 Uhr besetzt.
Es wird gebeten, Hilfsangebote ausschließlich an die Mailadresse hotline@juelich.de zu richten, damit die Telefonleitung frei bleibt für die Hilfesuchenden.

Spenden
Wer Geld für die Unterstützung der Hilfsbedürftigen spenden möchte, nutzt die Bankverbindung der Stadt Jülich: Sparkasse Düren, IBAN: DE44 3955 0110 0000 0254 11, BIC: SDUEDE33XXX. Bitte das Stichwort "Spende Hochwasser" und für eine Spendenquittung zusätzlich die Adresse angeben.

Die Landesregierung stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe Betroffene bereit.

Über diesen Link https://www.land.nrw/de/soforthilfe erhalten Sie alle Informationen sowie Anträge für die Soforthilfe

- Hilfe für Bürgerinnen und Bürger

- Hilfe für gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe

- Hilfe für Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe

- Hilfe für Kommunen

Kreis Düren. Unterstützung und Beratung für die Opfer der Hochwasser-Katastrophe: die bietet der Kreis Düren vor Ort in seinen Kommunen künftig allen Betroffenen an. Grundlage ist der 30 Milliarden Euro schwere Aufbaufonds 2021, aus dem auf das Land NRW 12,3 Milliarden Euro entfallen. Wer im Kreis Düren durch das Hochwasser im Juli Schäden erlitten hat, kann einen Antrag auf Unterstützung stellen.

Dies ist ausschließlich online unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe möglich (hier gibt es auch noch weitere Informationen zum Verfahren). Die Anträge werden von der Bezirksregierung Köln bewilligt. Die Landesregierung hat ein Service-Telefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" eingerichtet (0211 /4684-4994). Es ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr erreichbar.

Der Kreis Düren steht seinen betroffenen Bürgerinnen und Bürgerinnen in diesem Prozess zur Seite und bietet eine Beratung vor Ort in den Kommunen zum Antragsverfahren im Rahmen der "Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft" an.

"Es ist uns sehr wichtig, dass den Menschen, die Schäden durch das schlimme Hochwasser erlitten und viele Entbehrungen und Leid erfahren haben, schnell geholfen wird", sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.

Telefonische Rückfragen werden ab 20. September während der Servicezeiten montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr an der eingerichteten Hotline unter der Rufnummer (02421/ 22 10 66 999) beantwortet. In den besonders betroffenen Städten und Gemeinden stehen darüber hinaus Mitarbeitende des Kreises für eine konkrete Unterstützung bei der Antragstellung zur Verfügung. Ein Beratungstermin kann online unter www.kreis-dueren.de/hochwasserhilfe, per Mail: wiederaufbauhilfe@kreis-dueren.de oder über die oben genannte Hotline des Kreises Düren vereinbart werden.

Vor Ort in den Kommunen werden Mitarbeitende des Kreises Düren in Heimbach (Rathaus), Hürtgenwald (Rathaus), Inden (Rathaus), Jülich (Geschäftsstelle des Kreises Düren), Kreuzau (Rathaus), Langerwehe (Rathaus), Linnich (Rathaus), Nideggen (Feuerwehrhaus Nideggen) und Vettweiß (Rathaus) beratend tätig sein. Die Termine können im Laufe der nächsten Woche vereinbart werden. Die Anträge können bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden.

Die Stadtwerke Jülich GmbH beteiligt sich am Projekt „Kommunales Crowdfunding“ des VKU (Verband Kommunaler Unternehmen e.V.).

Dabei stockt sie die Unterstützung der Spendeneingänge auf. Jede Spende ab 10 Euro wird einmalig mit 10 Euro zusätzlich aus dem SWJ-Fördertopf aufgestockt. Hierfür steht bei der SWJ ein Fördertopf von zunächst 6.000 Euro bereit.

Die Unterstützung der kommunalen Crowd durch die SWJ läuft zunächst bis Ende September.

Hilfe für den Wiederaufbau

Betroffene können bis 4. August Bedarf anmelden

Groß war die Bereitschaft der Jülicher Bürgerschaft, für Opfer des Hochwassers in ihrer Nachbarschaft zu spenden – nun sollen diese Gelder verteilt werden an all die Menschen, bei denen die Not am größten ist.

Die Stadt Jülich nimmt Anträge ab sofort entgegen. Diese können per Post an Stadt Jülich, Große Rurstraße 17 in 52428 Jülich geschickt, an der Rathaustheke abgegeben oder per Email an hotline@juelich.de gesendet werden. 

Antrag auf Hochwasserhilfe (Antrag für Privatpersonen aus vom Hochwasser betroffenen Gebieten der Stadt - Hochwasserhilfe der Jülicher Bürgerschaft)

 

Bericht der Verwaltung auf Basis von Anfragen der Fraktionen des Stadtrates

(Stand: 20.09.2021)

Vorab gilt der Feuerwehr, der Polizei, den Hilfs- und Rettungsdiensten, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung inkl. Bauhof und Abwasserbereich und anderer Behörden/Einrichtungen sowie den vielen Helferinnen und Helfern aus der Zivilbevölkerung noch einmal ein besonderer Dank für den tatkräftigen und unermüdlichen Einsatz im Rahmen der Hochwasserkatastrophe, um in einem gemeinsamen Kraftakt möglichst weitgehend Schaden von der Jülicher Bevölkerung abzuwenden!

 

  1. Besteht in Jülich ein Katastrophenplan für Überflutung der Rur und Nebengewässer?

Die Stadt Jülich sowie die Hilfs- und Rettungsdienste bedienen sich bzgl. Hochwasserschutz der Pläne der zuständigen Behörden (Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Bezirksregierung Köln und Wasserverband Eifel-Rur / Flussgebietsmanagement).

Die Pläne, wie z.B.: HQ 100, HQ häufig, HQ extrem sind und waren auf der Internetseite www.flussgebiete.nrw.de sowie https://www.juelich.de/hochwasserkarten einsehbar.

Das Stadtgebiet Jülich findet man im Bereich Teileinzugsgebiet (TEZG) Maas Süd.

Für den Pegel Jülich-Stadion / Rur sind folgende Werte auf den Hochwasserkarten hinterlegt:

HQ 100            =          3,37 m
HQ häufig       =          3,12 m
HQ extrem      =          3,67 m

Am 14.07.2021 ist dieser Pegel bei ca. 3,95 m ausgefallen. Der Höchstpegelstand wird an dieser Stelle auf ca. 4,30 m geschätzt.

Der normale „Mittlerer Wasserstand“ beträgt 1,24 m

Ebenso sind die Kommunensteckbriefe (Stand März 2021) mit entsprechenden Hinweisen zu den Überschwemmungsgebieten auf der Internetseite www.flussgebiete.nrw.deabrufbar.

Informationen zu den Pegelständen im Einzugsgebiet der Rur findet man unter https://luadb.it.nrw.de/LUA/hygon/pegel.php?art=pegel&einzugsgebiet=Rur.

 

  1. Falls Ja: Wann wurde der Plan zuletzt überarbeitet? Wo können die Bürgerinnen und Bürger diesen Katastrophenplan möglichst niederschwellig einsehen?

 

Gerade aktuell findet im Rahmen der Überarbeitung gem. EU-Hochwassermanagementrichtlinie eine Überarbeitung statt.

Noch vor der Hochwasserkatastrophe hat am 25.06.2021 ein entsprechender Termin bei der Stadt Jülich mit der Bezirksregierung, dem Wasserverband, Ordnungsamt, Verwaltungsführung, Feuerwehr, Tiefbauamt, Bauhof und Abwasserbauhof stattgefunden. Zu diesem Zeitpunkt wurde der aktuelle HQ 100-Plan (Jahrhunderthochwasser[1]) noch als wahrscheinliche Obergrenze angesehen. U.a. wurde der Rurdamm nur an zwei Teilstellen als Hochwasserschutzdamm klassifiziert.

Diese Überlegungen dürften aber aufgrund der Hochwasserkatastrophe, als Jahrtausendereignis[2], sicherlich, wie die gesamte Thematik, überdacht werden müssen.

 

  1. Wurde bei dem Plan die Neue Inde mit ihrem neuen Verlauf mit aufgenommen? Welche Zusätzlichen Schutzmaßnahmen ergeben sich daraus?

 

Eine weitergehende Anpassung ist/war sicherlich beabsichtigt. Welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen sich aus den aktuellen Überlegungen ergeben bleibt abzuwarten. Wie vorstehend bereits mitgeteilt wird nunmehr die Thematik aber sicherlich von den zuständigen Behörden neu bewertet werden.

Lt. o.g. Kommunensteckbrief Jülich (Stand März 2021) des Ministeriums „… sind durch die Inde im Stadtgebiet Jülich keine Schäden im Hochwasserfall zu erwarten…“

 

  1. Im Katastrophenfall, wie genau ist der Ablauf bei einer Meldung für Überschwemmungsgefahr der Stadt Jülich? Bitte kurz mit allen wichtigen Stationen beschreiben.

 

Die Meldungen kommen neben eigenen Feststellungen u.a. von den übergeordneten Behörden und insbesondere vom Kreis Düren, welcher bei dieser Hochwasserkatastrophe auch den Katastrophenalarm ausgelöst hat.

Die Leitung der Feuerwehr wird insbesondere durch die Kreisleitstelle, den WVER und/oder die Verwaltung der Stadt Jülich informiert. Im Katastrophenfall übernimmt der Kreis Düren die Koordination der Maßnahmen.

Darüber hinaus ist die Feuerwache Jülich außer während Einsätzen 24/7/365 erreichbar.

Weitere Ansprechpartner der Stadt Jülich neben dem Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes und des Bauhofes sind der Bürgermeister, der Beigeordnete, der Weitere Allgemeine Vertreter und die Dezernentin. Sie sind der Kreisleitstelle und dem Krisenstab des Kreises Düren benannt und bekannt.

Informationen des Wasserverbandes wurden entsprechend weitergeleitet und sind der Stadt Jülich zugegangen.

Darüber hinaus wurde der Pegelstand (bis zum Ausfall einzelner Pegel) online per App bzw. Internet überwacht. Weiterhin wurde ein eigener Messpunkt an der Rur installiert und die Situation vor Ort (z.B. direkt an den Brücken und am Ufer) beobachtet.

Durch die Feuerwehr wurde in Zusammenarbeit mit dem THW und anderen Hilfs- und Rettungsdiensten bereits am 14.07.2021 gegen 16.00 Uhr eine ortsfeste Befehlsstelle für die Einsatzleitung der operativ-taktischen Komponente eingerichtet.

Durch die Stadtverwaltung Jülich wurde am 15.07.2021 ergänzend ein Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) im Rathaus eingerichtet. Neben der Veranlassung von Evakuierungsmaßnahmen wurde dort auch die Pressearbeit massiv hochgefahren.

Der Bürgermeister und sein Weiterer Allgemeiner Vertreter waren fast durchgängig 48 Stunden (zunächst in der ortsfesten Befehlsstelle) anwesend bzw. im Stadtgebiet unterwegs und jederzeit mobil erreichbar.

Die Einsatzleitung der operativ-taktischen Komponente wurde durch den Leiter der Feuerwehr und seine Stellvertreter in enger Abstimmung mit dem SAE wahrgenommen. Die Alarmierung und die Disposition der einzelnen Hilfs- und Rettungskräfte erfolgte bedarfsgerecht durch die Einsatzleitung. Während der „heißen Phase“ des Hochwassers wurden alle Einheiten der Feuerwehr Jülich in Alarmbereitschaft versetzt und kamen über mehrere Tage im Schichtdienst zum Einsatz.

Weitere Dritte, wie der Bauhof, der Abwasserbereich, Landwirte etc. wurden situativ hinzugezogen.

Anmerkung:

Die Umsetzung der Maßnahmen gem. Brandschutzbedarfsplan, insbesondere die Neuerrichtung einer Feuerwache mit einem modernen SAE-Raum für einen organisationsübergreifenden Katastrophenfall hat an Bedeutung gewonnen.

Die Bündelung von Hilfs- und Rettungsdiensten in einem Zentrum zur Optimierung der Zusammenarbeit und Prozessabläufe, u.a. im Katastrophenfall erscheint mit Blick auf die Hochwasserkatastrophe noch sinnvoller und erstrebenswert.

 

  1. Wie ist das Regenradar auf der Sophienhöhe in den Katastrophenschutz eingebunden? Wie erfolgt hier die Vernetzung mit dem Katastrophenschutz für Jülich?

 

Das Regenradar Tereno auf der Sophienhöhe und andere Messeinrichtungen des FZJ sowie der allgemeine Regenradar sind aktuell nicht direkt in den Katastrophenschutz eingebunden. Die Daten können und werden jedoch u.a. von der ortsfesten Befehlsstelle, der Einsatzleitstelle, dem SAE und den zuständigen Fachbereichen online abgerufen und bei der Bewertung der Lage selbstverständlich einbezogen.

z.B.: http://teodoor.icg.kfa-juelich.de/tereno-online-portal-folder/data-search-portal/data-portals/weatherradar-sophienhoehe/view

Die Stadtverwaltung Jülich sowie die Hilfs- und Rettungsdienste verfügen über behördliche Sonderzugänge zum deutschen Wetterdienst (APP, Internet sowie Meteorologe vom Dienst).

Einzig amtlich anerkannt ist aber der Deutsche Wetterdienst.

 

  1. Welchen zeitlichen Vorlauf hat die Bevölkerung, um sich selbst und ggf. ihr Hab und Gut in Sicherheit zu bringen? Kann dieser durch eine Straffung der Meldekette erhöht werden? Falls ja – um welchen Zeitrahmen?

 

Dies kann man nicht pauschal und grundsätzlich beantworten:

Grundsätzlich gab es im Vorfeld in den Medien bereits entsprechende allgemeine Unwetterwarnungen/-hinweise.

Der jeweilige kontrollierte Wasserabfluss der Talsperren in cbm/s wurde bis zum Zeitpunkt des Überlaufs der Rurtalsperre (dann unbestimmte Wassermenge) gegen Mitternacht (23:30 Uhr) gemeldet. Hinzu kommt das Niederschlagswasser aus den Gebieten entlang der Flüsse, Zuläufe.

Wie bereits oben beschrieben wurden aber die Pegelstände entlang der Flüsse beobachtet.

Nicht kalkulierbar sind z.B. Ereignisse, wie der unerwartete Einbruch in den Tagebau.

Für Jülich wurde vom Wasserverband Eifel-Rur mitgeteilt, dass die „Bugwelle“ gegen 08.00 Uhr mit ca. 230 cbm/s, am nächsten Morgen (16.07.2021) zu erwarten ist.

Der Krisenstab des Kreises Düren hat ebenfalls seine Arbeit am 15.07.2021 aufgenommen und den Katastrophenfall ausgelöst.

Am 16.07.2021 wurde der Katastrophenfall durch den Krisenstab des Kreises Düren aufgehoben. Je nach Lage/Situation sollten getroffene Evakuierungsmaßnahmen sukzessive aufgehoben werden. In Jülich wurde das DRK entsprechend informiert.

In Jülich wurde durch die Feuerwehr, MitarbeiterInnen der Verwaltung und weiterer Hilfs- und Rettungsdienste durch Direktansprache, Lautsprecherdurchsagen etc. informiert. Hinzugezogen wurde die örtliche Presse, das Lokalradio, das Internet, die Sozialen Medien und die NINA-Warn-App.

Grundsätzlich kann man sagen, dass sich alle beteiligten Stellen in einer noch nie dagewesenen Krisensituation befunden haben und man in der Nachbearbeitung an der Optimierung von Warnsystemen und Meldewegen arbeiten wird. Wichtig ist ja nicht nur die Meldung über z.B. Pegelstände oder abgelassene cbm-Werte zu erhalten, sondern auch einschätzen zu können, was dies, insbesondere für Jülich, bedeutet und an Folgen hat.

Anmerkung zum Sirenensystem:

Das Sirenensystem wurde bereits vor der Katastrophe überarbeitet und aktualisiert/modernisiert. Problematisch kann dabei auch der Stromausfall an Sirenenanlagen (Notstrom) sein/werden. Die neuen Anlagen verfügen über eine netzunabhängige Stromversorgung durch wartungsfreie Akkus mit ausreichender Kapazität.

Die Entscheidung des Sireneneinsatzes (§ 37 BHKG – Einsatzleitung bei Großeinsatzlagen und Katastrophen) liegt im Katastrophenfall (der ja ausgerufen wurde/war) beim Kreis Düren.

 

  1. Entsprechen alle Dämme HQ 100? Wurden die Dämme in letzter Zeit überprüft? Wenn ja wann? In welchen Abständen werden die Dämme durch den WVER grundsätzlich überprüft?

 

vgl. Ziffer 1

Wie bereits dargestellt werden die Überlegungen mit den beteiligten Behörden, im Rahmen der bereits vor der Hochwasserkatastrophe begonnenen Überarbeitung gem. EU-Hochwassermanagementrichtlinie, im Lichte der Hochwasserkatastrophe neu diskutiert und bewertet werden müssen.

Detailfragen müssten dann u.a. auch durch den Wasserverband beantwortet werden.

Aufgrund der massiven Auswirkungen und erforderlichen Schadensbeseitigungen in anderen, wesentlich schlimmer betroffenen Regionen/Kommunen, ist dies zurückgestellt.

 

Zu gegebener Zeit ist beabsichtigt, dass der Wasserverband Eifel Rur und der Kreis Düren hierzu im Fachausschuss berichtet.

 

Der Wasserverband hat bereits angekündigt, dass er sukzessive die Anrainerkommunen entlang der Rur aufsuchen und bzgl. der Hochwasserkatastrophe berichten wird.

 

Erste Informationen hat der Wasserverband auf seiner Internetseite in Form eines „Faktenchecks“ unter https://wver.de/faktencheck-zum-hochwasser veröffentlicht.

 

Bereits angekündigte Maßnahmen des Wasserverbandes sind:

  • Der Aufbau eines Hochwasserwarnsystems inkl. Warn-App auf Basis mehrerer Hundert Wasserspiegelsensoren.
  • Intensive Überprüfung der Deiche und Kläranlagen entlang der Flüsse und sofern erforderlich Sanierung und Ausbau.

 

  1. In wie weit stellen die Rosskastanien am Rurdamm eine Gefahr da, und sollte man auf eine Neubepflanzung oder Ersatzbepflanzung verzichten?

 

Dies hängt im Wesentlichen davon ab, wie der Rurdamm zukünftig, nach Neubewertung nach dieser Hochwasserkatastrophe, an den einzelnen Stellen entlang des Stadtgebietes, klassifiziert wird.

 

Die Anforderungen an einen Hochwasserdamm sind wesentlich weitreichender und es Bedarf dann auch einer Neubewertung/Entscheidung, wie man z.B. mit dem vorhandenen Baumbestand und der Aus-/Unterhöhlung durch Nagetiere umgeht.

 

  1. Wurden die Mängel an Dämmen und sonstigen Hochwasserschutzeinrichtungen, die der Stadt von der Bevölkerung gemeldet worden waren, an den WVER weitergeleitet? Falls ja – wann? Ist der Stadt bekannt, wie und innerhalb welcher Frist der WVER hier Abhilfe geschaffen hat? Dies beinhaltet z.B. den Barmener See, das Freihalten der Überläufe von Unrat, die Entsorgung von Altholz oder gar Stämmen.

 

Der Wasserverband hat im Rahmen eines Amtshilfeersuchens um Unterstützung durch die kommunalen Bauhöfe gebeten.

 

Der Städtische Bauhof ist bereits mit seinen eigenen Aufgabenstellungen im Rahmen der Schadensbeseitigung ausgelastet.

 

Zu den Planungen des Wasserverbandes ist dieser dann ebenfalls zu befragen.
vgl. Ziffer 7.

 

Sicherlich wird die Schadenerhebung und -beseitigung, insbesondere an noch schlimmer betroffenen Orten, noch sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.

 

  1. Wie können die aktuellen Überflutungsflächen den Einwohnerinnen und Einwohnern Jülichs geeignet bekannt gegeben werden, insbesondere im Herzog/Stadtmagazin und online auf juelich.de an prominenter Stelle?

 

vgl. vorstehende Ausführungen

 

Die weitergehenden Informationen und benannten Quellen werden zusammengefasst und die bereits vorhandene Internetseite https://www.juelich.de/hochwasserkarten entsprechend erweitert bzw. angepasst.

 

  1. Welche wichtigen Infrastrukturen wären neben den Brunnen der Stadtwerke von einem Stromausfall in Folge eines Extremwetterereignisses betroffen und welche Maßnahmen sind denkbar, um dem entgegenzuwirken?

 

Als kritische Infrastruktur, bei diesem Extrem-Hochwasser, werden neben den Überschwemmungsgebieten insbesondere die Umspannanlage, die Kläranlage und Teile der Kanalisation (vgl. Ziffer 12) angesehen.

 

Hier sind nunmehr ergänzende Maßnahmen in technischer und finanzieller Hinsicht zu prüfen.

 

  1. In welchem Ausmaß und an welchen Stellen war die Kanalisation überlastet?

Kanalnetz Kernstadt Jülich:

 

Zwei Mischwasserbehandlungsanlagen des Jülicher Kanalnetzes entlasten in der Ravensberger Straße und Aachener Straße in die Rur. Beide Entlastungsanlagen sind mit Rückstausicherungen ausgerüstet.

 

Die Schleusenschieber in der Aachener Straße wurden aus der Automatik in den Handbetrieb übernommen und nach Erreichen des max. zulässigen Wasserstandes der Rur, händisch am Abend des 14.07. geschlossen.

 

Ebenfalls wurden die Rückstauschieber in der Ravensbergerstraße am Morgen des 15.07. bei Erreichen der zulässigen Höchstmarke geschlossen.

 

Durch den Verschluss der Entlastungsanlagen verbleibt das Abwasser im Kanalnetz und staut dieses komplett ein. Größere Schäden durch Austritte des Abwassers aus dem Kanalnetz auf Straßen wurden nicht gemeldet.

 

Um einen Austritt des Abwassers auf die Strassenfläche zu verhindern wurde im Bereich der Aachener Straße das Abwasser bis zum Nachmittag des 15.07. durch den massiven Einsatz des Abwasserbauhofes und der Feuerwehr in die Rur abgeführt (Bypass). Erst als die Rur an der Aachener Straße über die Ufer ging, wurden diese Bereiche aufgrund des Personenschutzes aufgegeben.

 

PW Kirchbergerstraße:

 

Das Pumpwerk hat durch das Hochwasserereignis einen erhöhten Zufluss erhalten, der durch die festinstallierten Pumpen alleine nicht, in das Kanalnetz, weitergeleitet werden konnte. Durch die intensive Einsatzbereitschaft des Abwasserbauhofes, der Feuerwehr und des THW, wurde das Abwasser auch hier der Rur durch zusätzliche Pumpenanlagen ab dem 16.07. zugeführt. Die Arbeiten wurden in der Nacht zum 18.07. eingestellt, da der Zufluss durch die festinstallierten Pumpen wieder ordnungsgemäß abgeleitet werden konnte.

 

PW Barmen:

 

Das Pumpwerk Barmen entwässert die Ortslagen Barmen und Merzenhausen. Am Abend des 14.07. fiel durch einen Kurzschluss in der nahegelegenen Trafostation der Strom aus, sodass alle Pumpen auf Störung gingen. Die Rur hat im Bereich der Tuchbleiche die Straße komplett überflutet, sodass ein Erreichen des Pumpwerkes an diesem Abend nicht mehr möglich war. Am 15.07. konnte das Pumpwerk mit einem Notstromaggregat und Pumpen leergepumpt werden. Schäden sind nicht entstanden, da das Wasser die Motoren der Pumpen nicht überflutet hat. Das Pumpwerk wurde am 17.07. wieder ordnungsgemäß in Betrieb genommen.

 

Kleinpumpstationen Hasenfeld, Seestraße (Barmen), Kirchberg:

 

5 Schaltanlagen von Kleinpumpstationen sind durch das Hochwasser zerstört worden. 3 Anlagen konnten zwischenzeitlich provisorisch wieder in Betrieb genommen worden. Die Erneuerung der Anlagen sieht vor, die Schaltschränke zukünftig auf überflutungssichere Sockel zu stellen.

[1] Es handelt sich um einen statistischen Mittelwert. Das Ereignis kann jedoch auch mehrmals im angegebenen Zeitraum auftreten oder ausbleiben. Es ist eine berechnete Wahrscheinlichkeit auf Basis von vergangenen Ereignissen. Nicht berücksichtigt sind aktuelle bzw. zukünftige Entwicklungen wie z.B.: die Auswirkungen des Klimawandels oder einer zunehmenden Flächenversiegelung.

[2] siehe 1

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