Schöffenwahl 2023
In NRW werden in diesem Jahr Laienrichter für Strafverfahren an Amts- und Landgerichten gewählt.
Bewerbungen ab sofort möglich!
Die Stadt Jülich sucht Bürgerinnen und Bürger, die als Schöffe/Schöffin fungieren möchten. Die Amtszeit läuft von 2024 bis 2028.
In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen für Strafkammer und Schöffengericht für die Amtsperiode 2024 – 2028 statt. Die Stadt Jülich muss mindestens 13 Schöffen für die Strafkammer und 3 Schöffen für das Schöffengericht benennen.
Aufgabe der Schöffinnen und Schöffen ist es, als Laienrichter neben dem hauptamtlichen Richter Recht zu sprechen. Eine Schöffin oder ein Schöffe muss keine juristische Vorbildung haben.
Voraussetzungen:
- mindestens 25 Jahre alt, jedoch nicht älter als 70 Jahre
- Hauptwohnsitz im Stadtgebiet der Stadt Jülich
- Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
Bis zum 30.06.2023 müssen Vorschlagslisten für die Schöffenwahl erstellt werden. Über die Aufnahme in diese Vorschlagsliste entscheidet der Rat der Stadt Jülich. In dieser Vorschlagsliste sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen Berücksichtigung finden.
Beim Amtsgericht Jülich tritt in der Zeit vom 16.09. – 15.10.2023 ein Ausschuss zusammen, der die Schöffinnen und Schöffen aus den Vorschlagslisten wählt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, sich spätestens bis zum 30.04.2023 schriftlich bei der Stadtverwaltung Jülich, Amt für Rats- und Rechtsangelegenheiten zu bewerben (Bewerbungsformular).
Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular finden Interessierte unter www.schoeffenwahl.de.
Für Rückfragen steht Ihnen das Amt für Rats- u. Rechtsangelegenheiten gerne zur Verfügung (Telefonnummer: 02461 / 63-376 oder Email: rechtsamt@juelich.de).
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