Mobilität
Die Entwicklung nachhaltiger Mobilität bedeutet, dass diese mit so wenig Aufwand wie möglich und mit so geringen negativen Auswirkungen wie erforderlich, ermöglicht und umgesetzt wird. Ziel ist es, eine energieeffiziente Mobilität, allgemeinverträglich mit möglichst geringen schädlichen Umwelteinflüssen für alle Menschen unserer Stadt zu gestalten.
Aus diesem Grunde wurde ein kommunales Mobilitätsmanagement in der Stadt eingeführt. U. a. soll die Nahmobilität für den Fuß- und Radverkehr, die Anbindung der Stadtteile in die Innenstadt, die Elektromobilität und der öffentliche Personennahverkehr gestärkt werden. Mobilität beginnt im Kopf – Lassen Sie uns gemeinsam umsteigen!
Kontakt:
Claudia Tonic-Cober
E-Mail: CTonic-cober@juelich.de
Telefon: 02461 63-268
Der Nahverkehr Rheinland (NVR) mit Sitz in Köln hat in Kooperation mit der Kreisverwaltung Düren für den gesamten Kreis Düren die Verbesserung des ÖPNV durch die Verknüpfung von Individualverkehr und ÖPNV in den einzelnen Kommunen mit „Mobilstationen“ in den letzten drei Jahren realisiert.
Die zu 90 % durch den NVR geförderten Mobilstationen wurden in Koordination mit den einzelnen Kommunen individuell abgestimmt. In Jülich sind am Standort Bahnhof, Bahnhofstraße, einstöckig sechszehn Fahrradboxen und am Standort FH-Haltestelle Solar-Campus, Von-Schöfer-Ring, acht doppelstöckig angelegte Fahrradboxen errichtet worden. Die oberen Boxen lassen sich mit Hilfe eines gasfedergestützten Gestänges leicht erreichen.
Der Betrieb und alle damit verbundenen Fragen werden durch die vom NVR beauftragte Firma Viaboxx abgewickelt, die Stadt Jülich ist Eigentümerin.
Mit den Boxen haben Fahrradfahrende die Möglichkeit, schnell und komfortabel zwischen Rad und Bus umzusteigen. Die Fahrradboxen bieten entscheidende Vorteile: Schutz vor Diebstahl und Vandalismus sowie Witterungsschutz. Um die Fahrradboxen nutzen zu können, wird ein kleines Entgelt in Form einer Miete erhoben. Die Nutzung einer Fahrradbox mit einer Mindestdauer von 24 Stunden kostet lediglich einen Euro. Für einen ganzen Monat kostet der Stellplatz zehn Euro, für Dauermieter von einem Jahr fallen Kosten in Höhe von 100 Euro an. Für Nutzende, die ein ÖPNV-Abo besitzen, gibt es zusätzlich einen 50-prozentigen ÖPNV-Rabatt. Alle Nutzungsentgelte dienen lediglich zur Kostendeckung und sind bereits inklusive der Mehrwertsteuer.
Nach kurzer einmaliger Registrierung mit Namen und E-Mail-Adresse und der Eingabe eines Zahlungsmittels (Paypal, Kreditkarte oder Girocard) lassen sich die Radboxen nach Wahl des Standortes, der Mietdauer und dem gewünschten Tag schnell – bis zu drei Monate im Voraus - buchen. Künftig können sich registrierte Nutzende für jeden Standort in ganz Nordrhein-Westfalen über das Angebot an abschließbaren Radboxen informieren, buchen und gleichzeitig bezahlen. Ein Zugang ohne Internetverbindung ist leider nicht möglich.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Buchung von Fahrradboxen (Online-Services)
Für Rückfragen steht Ihnen Claudia Tonic-Cober, Stabstelle Nachhaltigkeit, Mobilität, Klimaschutz, unter 02461 63-268 gerne zur Verfügung.
Es gilt möglichst häufig das Fahrrad zu nutzen, viele Radkilometer zu sammeln und damit ein Zeichen für die Bedeutung des Radverkehrs zu setzen:
In diesem Jahr nimmt die Stadt Jülich zum wiederholten Male an der Kampagne STADTRADELN des Klima-Bündnis vom 20. Mai bis 9. Juni 2024 teil. Eine Teilnahme am STADTRADELN ist bis zum letzten Tag des dreiwöchigen Aktionszeitraums möglich.
Das Mobilitätskonzept der Stadt Jülich wurde am 23. Juni 2021 vom Stadtrat beschlossen.
Mit dem Mobilitätskonzept sind die erforderlichen Grundlagen für Maßnahmen geschaffen, die als Handlungsgrundlage für die kommenden Jahre dienen, zu einer Senkung der kommunalen Treibhausgasemissionen beizutragen. Das Konzept enthält Maßnahmen zum Ausbau des Schienenverkehrs und des Busverkehrs ebenso wie Maßnahmen für den Fuß- und Radverkehr. Dabei stellen der Radverkehr und die Anbindung der Stadtteile an die Innenstadt einen besonderen Schwerpunkt dar.
Die Kombination der Maßnahmen führt zu einer spürbaren Entlastung im Straßenverkehr und damit zu einer deutlich verbesserten Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Stadt Jülich. Die Mobilität aller Personengruppen wird erheblich verbessert.
Das Zukunftsnetz Mobilität NRW ruft jährlich einen Wettbewerb für sogenannte Fußverkehrs-Checks aus.
In 2021 haben sich von 42 Bewerbern mit Jülich insgesamt zwölf Kommunen durchgesetzt. Schwerpunkte des Fußverkehrs-Checks sind Stärken-Schwächen-Analysen sowie Maßnahmenpläne, die gemeinsam mit Vertretern verschiedener Interessengruppen erarbeitet wurden. Von Juni bis November 2021 fanden Workshops und Ortsbegehungen statt.
Das Vorgehen und die identifizierten Schwachstellen sind im Bericht und im Maßnahmenkataster nachzulesen. Umsetzungspläne für priorisierte Maßnahmen werden in Kürze vorgestellt.
Im Sinne einer ganzheitlichen Planung von Städtebau, Verkehr und Umwelt soll ergänzend zum integrierten Handlungskonzept, dem Klimaschutzsofortprogramm, dem Mobilitätskonzept und dem Fußverkehrs-Check mit der konzeptionellen Ausarbeitung einer gesamtstädtischen E-Ladesäuleninfrastruktur und eines innerstädtischen Parkraumkonzepts eine Neuordnung des Verkehrs erfolgen, die der kommunalen Mobilitätswende gerecht wird.
Die Ausarbeitung der Konzepte soll in 2022 unter Einbeziehung der Öffentlichkeit erfolgen. Über die Entwicklung wird an dieser Stelle berichtet.
Zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen des städtischen Fuhrparks hat die Stadt Jülich drei Elektrofahrzeuge erworben. Die Verwaltung und der städtische Bauhof ersetzen damit drei konventionelle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Bei den Elektrofahrzeugen handelt sich um zwei Kleinwagen des Modells Renault Zoe sowie um einen Kia E-Niro. Die Maßnahme wird unter dem Förderkennzeichen 03KS8227M im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zu 50 % vom Bundesumweltministerium gefördert und hat einem Investitionsvolumen von rund 100.000,- €.
Bei den Elektrokleinwagen hat sich die Stadt Jülich bewusst für die Variante mit einer Akkugröße von 22 kWh und damit für die ressourcenschonende, kleinere Variant entschieden. Die Fahrzeuge eignen sich mit ihrer Reichweite von rund 160 Kilometern optimal für die typischerweise kürzeren Dienstfahrten im Stadt- oder Kreisgebiet.
Bei einer Fahrleistung der drei Fahrzeuge von zusammen ca. 28.000 Kilometern im Jahr können gegenüber den abgemeldeten Verbrennungsfahrzeugen jährlich rund vier Tonnen CO2 vermieden werden.
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.
Förderkennzeichen 03KS8227M
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