Herzlich Willkommen in Jülich. Rathaus, Bürgerinformationen

Jülicher Standesamt

Zur besseren Steuerung des Besucherstroms sowie zur Vermeidung von langen Wartezeiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes ab sofort ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung.

Bitte wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung vorab per Mail an standesamt@juelich.de und schildern Ihr Anliegen. Bitte teilen Sie in diesem Zuge auch Ihre Kontaktdaten und mögliche Terminhinweise (z.B. einen bevorzugten Wochentag oder eine Uhrzeit) mit.

Die Termine sind grundsätzlich montags bis freitags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie zusätzlich am Donnerstagnachmittag von 14 Uhr bis 18 Uhr möglich.

Sollte eine Kontaktaufnahme per Mail nicht möglich sein, können Sie sich alternativ telefonisch in Bezug auf 

  • Bestattungen unter der Rufnummer 0261/63-222
  • Eheschließungen und Einbürgerungen unter der Rufnummer 02461/63-223 oder -383

an das Standesamt Jülich wenden. Nachrichten auf dem Anrufbeantworter werden schnellstmöglich beantwortet.

Bezüglich aller anderen Belange des Personenstandswesens beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Personenstandsurkunden:
Personenstandsurkunden aus Jülich können auf der Internetseite des Standesamtes unter www.juelich.de/standesamt online beantragt werden. Die Bearbeitung kann derzeit jedoch auch nur mit erheblichen Verzögerungen erfolgen. Bitte berücksichtigen Sie dies mit Blick auf die geplante Verwendung der Urkunde.

Namensänderungen:
Terminanfragen zu Namensänderungen, z.B. nach Scheidung oder Ehenamensbestimmung, können derzeit leider nur mit Wartezeiten von mehreren Wochen bearbeitet werden. Die Stadt Jülich macht darauf aufmerksam, dass Sie Ihre namensrechtlichen Erklärungen sowohl bei Ihrem Wohnsitzstandesamt als auch bei dem registerführenden Standesamt (Standesamt, bei dem z.B. die Geburt/die Eheschließung beurkundet wurde) abgeben können.

Anmeldungen zu Eheschließungen:
Die Mitarbeiterinnen des Standesamtes sind bemüht, Anmeldungen zu Eheschließungen fristgerecht durchzuführen. Sollten Sie die Ehe jedoch vor einem anderen Standesamt schließen wollen, beachten Sie bitte unbedingt die terminlichen Engpässe beim Standesamt Jülich.

Trauungen:
Trauungen an Sonder-/Wunschterminen, die nicht auf der Internetseite des Jülicher Standesamts aufgeführt sind, können leider in der nächsten Zeit nicht angeboten werden.

Einbürgerungen:
Anfragen zu Einbürgerungen werden sukzessive nach dem Posteingang abgearbeitet.

Vor dem Hintergrund, die Prozesse nicht zusätzlich zu belasten und die Wartezeiten noch weiter zu verlängern, werden Sie ferner gebeten, von Nachfragen zum Sachstand per Mail oder Telefon abzusehen.

Die Stadt Jülich bittet um Verständnis.

Sie benötigen eine Personenstandsurkunde aus den Registern des Standesamts Jülich?

Dann können Sie diese schriftlich (per E-Mail: standesamt@juelich.de) oder über den Formularserver (online) anfordern.

Hierzu klicken Sie bitte den Link an und folgen den Anweisungen.

Als Bezahlfunktionen für die Nutzung des Formularservers können Sie sowohl "giropay" als auch die "Zahlung per Kreditkarte mit visa" oder "MasterCard" auswählen. Sollten Ihnen diese Zahlwege nicht zur Verfügung stehen, können Sie das Formular trotzdem entsprechend ausfüllen und die pdf-Datei an standesamt@juelich.de mailen oder per Post übersenden. Sie erhalten dann per Post Ihre Unterlagen und einen entsprechenden Gebührenbescheid, so dass Sie den fälligen Betrag überweisen können.

Einbürgerungen für Personen, die in Jülich wohnhaft und gemeldet sind, können beim Standesamt der Stadt Jülich beantragt werden. Die endgültige Entscheidung obliegt ausschließlich dem Kreis Düren als Einbürgerungsbehörde.

Die Bearbeitungszeit von Einbürgerungsanträgen beim Kreis Düren beläuft sich derzeit auf mindestens 18 Monate. Bitte sehen Sie von entsprechenden Rückfragen bzgl. des Sachstands sowohl beim Standesamt Jülich als auch beim Kreis Düren ab.

Allgemeines
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich einbürgern lassen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen
Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:

  • unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
  • grundsätzlich Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
  • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
  • Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Die Frist von 8 Jahren kann sich bei erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf 7 Jahre und bei besonderen Integrationsleistungen (z.B. überdurchschnittliche Deutschkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement) auf sechs Jahre verkürzen. Außerdem gelten für einige Personengruppen, z.B. Geflüchtete, generell reduzierte Fristen und andere Erleichterungen. Ehegatten und Kinder von Deutschen können sich schon nach drei oder vier Jahren einbürgern lassen.

Antragstellung
Wenn Sie in Jülich wohnhaft und gemeldet sind, können Sie die Einbürgerung beim Standesamt Jülich beantragen.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen.

Bitte nehmen Sie zunächst per Mail unter einbuergerung@juelich.de Kontakt mit dem Standesamt auf.
Bitte geben Sie darin folgende Daten an:

  • Vorname und Name
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • derzeitige Staatsangehörigkeit
  • Besitzen Sie noch ein Ausweisdokument Ihres Heimatstaates?
  • Welchen Aufenthaltsstatus (Aufenthaltstitel) haben Sie?
  • Seit wann leben Sie in Deutschland?
  • Haben Sie einen Abschluss an einer deutschen allgemeinbildenden Schule gemacht, eine Berufsausbildung in Deutschland oder ein deutschsprachiges Studium abgeschlossen?
  • Falls Sie keinen Abschluss gemacht haben:
    • Haben Sie einen Sprachkurs abgeschlossen? Niveau B1 oder höher?
    • Haben Sie einen Einbürgerungstest abgelegt oder einen Integrationskurs besucht?
  • Sind Sie berufstätig (angestellt oder selbständig)?
  • Sind Sie ehrenamtlich tätig?
  • Beziehen Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch oder haben Sie diese in den letzten 3 Monaten bezogen (z.B. BaFöG, Wohngeld, Krankengeld, SGB-Leistungen)?
  • Möchten Sie die Einbürgerung für sich alleine beantragen oder sollen auch noch weitere Familienangehörige eingebürgert werden? In diesem Fall werden die v.g. Angaben auch von diesen benötigt.

Persönliche Beratungsgespräche sowie die Antragstellung erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache. Eine Vorsprache ohne Termin wird nicht durchgeführt. Dies dient vor allem der Vermeidung von unnötigen Wartezeiten.

Gebühren
Die Einbürgerungsgebühr beträgt pro Person 255 Euro.
Für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr pro Kind 51 Euro.
Sämtliche Gebührenangelegenheiten werden durch den Kreis Düren bearbeitet.

Weitere Informationen

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) - Einbürgerung

Kreis Düren - Einbürgerungen

Was ist nach der Geburt Ihres Kindes zu tun?

  • Innerhalb einer Woche ist die Geburt beim Standesamt des Geburtsortes anzumelden.
  • Sofern es sich um eine Totgeburt handelt, ist diese spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag anzumelden.

Mitzubringen sind
 
bei einem Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind:

  • Geburtsanzeige (Formular wird vom Krankenhaus ausgestellt oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt)
  • Erklärung zur Namensführung des Kindes (von beiden unterschrieben)
  • Personalausweise oder Reisepässe der Eltern und ggf. des Anzeigenden
  • Familienstammbuch oder eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches oder (sofern die Eheschließung im Ausland erfolgte)
  • Eheurkunde und Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten

bei einem Kind, dessen Mutter nicht verheiratet ist:

  • Geburtsanzeige (Formular wird vom Krankenhaus ausgestellt oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt)
  • Personalausweis oder Reisepass der Mutter und ggf. des Anzeigenden
  • Geburtsurkunde der Mutter (wenn ledig) oder
  • beglaubigter Auszug aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk (wenn geschieden oder verwitwet

Urkunden sind jeweils im Original und ausländische Urkunden ausserdem mit einer Übersetzung vorzulegen.

Für weitere Auskünfte vor allem auch in Bezug auf

  • Vaterschaftsanerkennung und
  • Namenserteilungen

stehen die Standesbeamtinnen gerne zur Verfügung.

Ihr Hochzeitstag – einer der schönsten Tage in Ihrem Leben!

Das ist Ihr Wunsch und die Standesbeamtinnen und Standesbeamten des Jülicher Standesamts helfen Ihnen gerne dabei.

Dem Hochzeitstag fällt oft eine ganz große Bedeutung zu. Und vieles müssen Sie auch noch drum herum planen – Location suchen, Essen bestellen, Gäste einladen – und alles ist auf diesen einen Tag gerichtet.

Gerne kommen wir Ihrem Wunsch entgegen, Ihre Trauung an einem Freitag oder Samstag durchzuführen, so dass Sie den schönen Tag ausgiebig feiern und genießen können.

Hierzu bieten wir grundsätzlich freitagsvormittags und zusätzlich einmal im Monat freitagsnachmittags feste Trautermine im Trauzimmer des Rathauses und im Pulvermagazin an.

In der Schlosskapelle, die viele von Ihnen vielleicht sogar noch aus Schulzeiten kennen und lieben, können freitags aufgrund des Schulbetriebes leider keine Hochzeiten durchgeführt werden.

Als weiterer Trauort des Jülicher Standesamts wurde das Haus Overbach in Jülich-Barmen gewidmet. Auch hier sind zunächst aufgrund des Schulbetriebs Trauungen unterhalb der Woche leider nicht möglich.

An ausgewählten Samstagen im Jahr trauen wir Sie an allen vier Orten.

Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten gilt für die Trauorte des Standesamts Jülich folgende maximale Personenanzahl einschließlich Standesbeamten, Brautpaar und evtl. Trauzeugen:

Trauzimmer: maximal 15 Personen
Pulvermagazin: maximal 55 Personen
Schlosskapelle: maximal 150 Personen
Haus Overbach: individuelle Klärung nach Raumanmietung

Für die Trauungen am Freitagnachmittag und am Samstag sind zusätzliche Gebühren an das Standesamt zu zahlen.

Für eine Trauung im Pulvermagazin, in der Schlosskapelle oder in Haus Overbach sind darüber hinaus weitere Gebühren zu leisten und zwar an den Brückenkopfpark, an das Schulamt der Stadt Jülich oder an Haus Overbach. Diese sind unabhängig vom Trautermin, also bei jeder Trauung außerhalb des Neuen Rathauses, zu zahlen.

Bitte berücksichtigen Sie außerdem, dass Sie sich bei einer Trauung im Pulvermagazin, in der Schlosskapelle oder in Haus Overbach mit dem jeweils Verantwortlichen in Verbindung setzen müssen, um einen entsprechenden Vertrag für die Räumlichkeit abzuschließen. 
Für das Pulvermagazin wenden Sie sich bitte an den Brückenkopfpark, Tel. 02461 979530, für die Schlosskapelle an das Schulamt der Stadt Jülich, Tel. 02461 63-245, für Haus Overbach an Haus Overbach, Tel. 02461 930-600.

Die derzeit festgesetzten Trautermine können Sie aus der untenstehenden Tabelle entnehmen. Eine Reservierung ist nur möglich, soweit der Termin und die Örtlichkeit noch nicht belegt sind.

Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie z.B. an einem Schnapszahlendatum oder besonderem Ereignis wie Valentinstag heiraten möchten. Sofern es organisatorisch und räumlich möglich ist, werden wir Ihren Wunsch erfüllen.

Damit Ihr Hochzeitstag einer der schönsten Tage in Ihrem Leben wird, setzen Sie sich bitte zuallererst per Mail an standesamt@juelich.de mit uns in Verbindung und sichern sich Ihren Wunschtermin.

Damit wir nach Möglichkeit direkt von Beginn an einschätzen können, welche Dokumente Sie für die Eheanmeldung (früher Aufgebot bestellen) benötigen und wie der zeitliche Aufwand hierfür sein könnte, teilen sie uns bitte direkt bei der Abfrage Ihres Wunschtermins für beide Partner folgende persönliche Daten mit:

  1. Vor- und Familienname ggfls. Geburtsname
  2. Geburtsdatum und –ort
  3. Wohnanschrift und Telefonnummer
  4. Familienstand (Falls Sie verwitwet oder geschieden sind, bitte auch das Eheschließungsstandesamt und bei Scheidung die Angabe des Amtsgerichts. Gleichzeitig bitte die Anzahl der Vorehen angeben.)
  5. Staatsangehörigkeit
  6. Haben Sie gemeinsame Kinder? Falls ja, bitte auch hier Name, Geburtsdatum und –ort angeben

Bitte beachten Sie, dass es sich zunächst ausschließlich um eine Reservierung handelt. Für die Durchführung der Eheschließung ist die Eheanmeldung rechtlich verpflichtend. Eine verbindliche Terminbestätigung wird erst nach Vornahme der Eheanmeldung ausgehändigt. Die Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor der Eheschließung möglich.

Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass nur Jülicher Standesbeamtinnen und Standesbeamte in Jülich standesamtliche Trauungen durchführen dürfen und das ausschließlich nur an den oben genannten Trauorten.

Für Ihre Kontaktaufnahme per Mail an standesamt@juelich.de stehen wir gerne zur Verfügung.

Trauungen in Jülich sind grundsätzlich an jedem Freitagvormittag um 09:00 Uhr, 10:00 Uhr und 11:00 Uhr im Trauzimmer und je nach Verfügbarkeit im Pulvermagazin möglich.

Einmal monatlich steht Ihnen das Standesamt zusätzlich an einem Freitagnachmittag gegen höhere Gebühr im Trauzimmer und je nach Verfügbarkeit im Pulvermagazin zur Verfügung.

Die zusätzlichen Freitagsnachmittagstermine sind:

Datum

12:30 Uhr

13:30 Uhr

14:30 Uhr
nur im Trauzimmer

15:30 Uhr
nur im Pulvermagazin

05.01.2024

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02.02.2024

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01.03.2024

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05.04.2024

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03.05.2024

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07.06.2024

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05.07.2024

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02.08.2024

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06.09.2024

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04.10.2024

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08.11.2024

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06.12.2024

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Außerdem werden samstags an folgenden Terminen gegen höhere Gebühr Trauungen im Trauzimmer und je nach Verfügbarkeit im Pulvermagazin, in der Schlosskapelle oder in Haus Overbach durchgeführt.

Datum

10:00 Uhr

11:00 Uhr

12:00 Uhr

13:00 Uhr

13.01.2024

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17.02.2024

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09.03.2024

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13.04.2024

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27.04.2024

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11.05.2024

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25.05.2024

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08.06.2024

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22.06.2024

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13.07.2024

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27.07.2024

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10.08.2024

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24.08.2024

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14.09.2024

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28.09.2024

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12.10.2024

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09.11.2024

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14.12.2024

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Trauungen in Jülich sind grundsätzlich an jedem Freitagvormittag um 09:00 Uhr, 10:00 Uhr und 11:00 Uhr im Trauzimmer und je nach Verfügbarkeit im Pulvermagazin möglich.

Einmal monatlich steht Ihnen das Standesamt zusätzlich an einem Freitagnachmittag gegen höhere Gebühr im Trauzimmer und je nach Verfügbarkeit im Pulvermagazin zur Verfügung.

Die zusätzlichen Freitagsnachmittagstermine sind:

Datum

12:30 Uhr

13:30 Uhr

14:30 Uhr
nur im Trauzimmer

15:30 Uhr
nur im Pulvermagazin

03.01.2025

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07.02.2025

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04.04.2025

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13.06.2025

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04.07.2025

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01.08.2025

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05.09.2025

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10.10.2025

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07.11.2025

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05.12.2025

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Außerdem werden samstags an folgenden Terminen gegen höhere Gebühr Trauungen im Trauzimmer und je nach Verfügbarkeit im Pulvermagazin, in der Schlosskapelle oder in Haus Overbach durchgeführt.

Datum

10:00 Uhr

11:00 Uhr

12:00 Uhr

13:00 Uhr

11.01.2025

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08.02.2025

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12.04.2025

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26.04.2025

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10.05.2025

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24.05.2025

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14.06.2025

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28.06.2025

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12.07.2025

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26.07.2025

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09.08.2025

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23.08.2025

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13.09.2025

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11.10.2025

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08.11.2025

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13.12.2025

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Wenn Sie in Jülich standesamtlich heiraten wollen, stehen Ihnen verschiedene Räumlichkeiten zur Verfügung:
 

Bild: Trauzimmer im Neuen Rathaus, am Schwanenteich

 

Wenn Sie eine Eheschließung im historischen Ambiente wählen:
 
Bild: Schlosskapelle in der Zitadelle Bild: Pulvermagazin im Brückenkopf-Park
Schlosskapelle in der Zitadelle
(gegen Aufpreis)
 
Pulvermagazin im Brückenkopf-Park
(gegen Aufpreis)
 
Ist Ihr Interesse geweckt? Gerne können Sie auch weitere Auskünfte darüber im Standesamt erhalten. 

Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten einen Wohnsitz hat. 

Die Eheschließung selber kann später in einem anderen Standesamt Ihrer Wahl erfolgen.

Eine Eheanmeldung ist längstens sechs Monate bis zur Eheschließung gültig.

Wenn Sie Ihren Wunschtermin bei dem anderen Standesamt vereinbart haben, setzen Sie sich bitte mit dem Jülicher Standesamt per Mail an standesamt@juelich.de in Verbindung.

Teilen Sie uns dann bitte für beide Partner folgende persönliche Daten mit:

  1. Vor- und Familienname ggfls. Geburtsname
  2. Geburtsdatum und –ort
  3. Wohnanschrift und Telefonnummer
  4. Familienstand (Falls Sie verwitwet oder geschieden sind, bitte auch das Eheschließungsstandesamt und bei Scheidung die Angabe des Amtsgerichts. Gleichzeitig bitte ich die Anzahl der Vorehen angeben.)
  5. Staatsangehörigkeit
  6. Haben Sie gemeinsame Kinder? Falls ja, bitte auch hier Name, Geburtsdatum und –ort angeben

Sie erhalten danach per Mail die Rückmeldung, welche Unterlagen zur Eheanmeldung von Ihnen beiden benötigt werden.

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Trauung im Standesamt Jülich entschieden haben!

Damit es für Sie eine rundum gelungene Trauung wird, möchten wir Ihnen einige organisatorische Informationen für Ihren Hochzeitstag zukommen lassen:

  • Sollten sich Änderungen Ihrer Daten seit der Anmeldung ergeben haben (z.B. neue Anschrift bei Ihnen oder eventuell Ihren Trauzeugen), teilen Sie uns diese bitte unbedingt spätestens eine Woche vor dem Trautermin schriftlich mit.
  • Bitte finden Sie sich spätestens 15 Minuten vor der Eheschließung vor dem jeweiligen Trauzimmer ein.
  • Falls Sie Trauzeugen zur Eheschließung hinzuziehen, müssen diese, wie auch Sie, den gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Anwesenheit von Trauzeugen ist rechtlich nicht mehr erforderlich. Wenn Sie möchten, können Sie jedoch bei der Eheanmeldung insgesamt maximal zwei Trauzeugen benennen, die bei der Eheschließung dabei sein sollen. Die Trauzeugen sollten mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Gerne darf auch während der Trauung fotografiert werden. Hierzu sollte jedoch nur eine Person bestellt werden. Film- und auch nur Tonaufzeichnungen sind grundsätzlich nur nach Absprache mit dem Standesamt Jülich erlaubt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im Trauzimmer die Nutzung von Mobiltelefonen, insbesondere das Fotografieren mit Mobiltelefonen nicht gestattet ist (außer von den von Ihnen bestellten Person). Einer Veröffentlichung von Bildmaterial im Internet stimmen die Standesbeamtinnen und Standesbeamten ausdrücklich nicht zu. Bitte informieren Sie auch Ihre Gäste entsprechend, damit während Ihrer Trauung keine Unstimmigkeiten entstehen. Das Standesamt bedankt sich für Ihr Verständnis.
  • Auch wenn das Streuen von Reis dem Brautpaar Glück bringen soll: Bitte verzichten Sie und Ihre Gäste darauf. Zertretener Reis lockt Tauben an und verursacht sehr leicht Unfälle, besonders bei Regen und Schnee. Auch bitten wir vom Werfen von Konfetti, Blumen oder ähnlichem abzusehen. Dies gilt sowohl in den jeweiligen Trauräumen als auch unmittelbar vor den jeweiligen Gebäuden. Sollte dennoch gestreut werden, werden Sie oder jemand aus Ihrer Traugesellschaft gebeten, dieses zu entfernen. Entsprechende Gerätschaften (Besen, Kehrblech) stehen im Rathaus an der Infotheke bereit. Sollten Sie oder Ihre Gesellschaft dieser Bitte nicht nachkommen, muss das Streugut aus Verkehrssicherheitsgründen für Sie kostenpflichtig durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Jülich entfernt werden. Bitte weisen Sie daher auch Ihre Gäste unbedingt darauf hin.
  • Bitte beachten Sie, dass keine Hunde mit in die Trauzimmer geführt werden dürfen. Eine Ausnahme kann nur bei Assistenzhunden, wie beispielsweise einem Blindenhund, gemacht werden.
  • Für einen Ringtausch während Ihrer Trauung liegt im Trauzimmer im Rathaus eine entsprechende Schale bereit.
  • Ihre standesamtliche Trauung kann an geeigneter Stelle musikalisch untermalt werden. Bitte sprechen Sie bei Interesse die Mitarbeiterinnen des Standesamts bei der Eheanmeldung darauf an.
    Im Trauzimmer des Rathauses steht Ihnen eine kleine Stereoanlage zur Verfügung (CD, USB-Stick, Bluetooth).
    In der Schlosskapelle befindet sich ein Klavier, das Sie gebührenpflichtig nutzen können. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie ausschließlich beim Schulamt der Stadt Jülich.
  • Bitte beachten Sie, dass vor dem Standesamt im Rathaus keine ausgewiesenen Parkplätze für das Brautpaar vorhanden sind.

Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen unter standesamt@juelich.de gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

Für die Meldung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Sterbefall ereignet hat.

A. Folgende Unterlagen sind mitzubringen, wenn der Tod zu Hause eingetreten ist:

  1. Todesbescheinigung des Arztes, der die sog. Leichenschau vorgenommen hat (in NRW grünes Formular und roter Umschlag - verschlossen für den Amtsarzt!).
  2. möglichst Stammbuch der Familie oder Eheurkunde oder falls nicht verheiratet gewesen - Geburtsurkunde falls verwitwet oder geschieden, Nachweis hierüber (evtl. Stammbuch) falls nicht vorhanden, zumindest Personalausweis/Reisepass des/der Verstorbenen.
  3. Derjenige, der den Sterbefall beim Standesamt "anzeigt", muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen

B. Folgende Unterlagen sind mitzubringen, wenn der Tod in einem Krankenhaus oder Altenheim eingetreten ist:

  1. Todesbescheinigung des Arztes, der die sog. Leichenschau vorgenommen hat (in NRW grünes Formular und roter Umschlag - verschlossen für den Amtsarzt!)
  2. Sterbefallanzeige (Formular wird vom Krankenhaus/Altenheim ausgestellt)
  3. möglichst Stammbuch der Familie oder Eheurkunde oder - falls nicht verheiratet gewesen - Geburtsurkunde falls verwitwet oder geschieden, Nachweis hierüber (evtl. Stammbuch) falls nicht vorhanden, zumindest Personalausweis/Reisepass des/der Verstorbenen

C. Folgende Unterlagen sind mitzubringen, wenn in der Todesermittlung die Polizei eingeschaltet ist (z.B. bei Verkehrsunfall, Freitod oder Mord):

  1. möglichst Stammbuch der Familie oder Eheurkunde oder - falls nicht verheiratet gewesen - Geburtsurkunde falls verwitwet oder geschieden, Nachweis hierüber (evtl. Stammbuch) falls nicht vorhanden, zumindest Personalausweis/Reisepass des/der Verstorbenen

    Diese Unterlagen übergeben Sie bitte der Polizei, die alles weitere regelt.

Um einen möglichst reibungslosen Ablauf bei der Beurkundung von Sterbefällen zu erreichen, werden Bestatter gebeten, ihren Laufzettel, die Todesbescheinigung, nicht vertraulicher Teil, sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente vorab an standesamt@juelich.de zu mailen oder per Fax an 02461/63-423 zu senden.

Alternativ senden Sie bitte alle zur Beurkundung notwendigen Unterlagen, insbesondere die Todesbescheinigung, nicht vertraulicher und ggfls. vertraulicher Teil, sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente zeitnah im Original in einem verschlossenen Umschlag, adressiert an das Standesamt Jülich, Große Rurstr. 17, 52428 Jülich zu. Sie können den verschlossenen Umschlag auch gerne in den Hausbriefkasten einwerfen – adressiert an das Standesamt.

Nach vorheriger Absprache per Mail können die originalen Unterlagen auch im Rahmen der Abholung der Sterbeurkunden vorgelegt werden.

Es ist allerdings unerlässlich, dass für die Beurkundung des Sterbefalls alle notwendigen Unterlagen, also die Todesbescheinigung, nicht vertraulicher Teil und ggfls. vertraulicher Teil, sowie alle gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente im Original vorliegen. Auch für die Zurückstellung der Beurkundung ist zunächst zumindest die Todesbescheinigung im Original erforderlich.

Sollte es sich um eine mündliche Anzeige handeln, werden Sie gebeten, Ihren Laufzettel zu unterschreiben, so dass dieser als schriftliche Anzeige gewertet werden kann. Dies setzt voraus, dass Ihr Bestattungsunternehmen bei der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriert ist. Bitte fügen Sie den Nachweis hierüber entsprechend bei.

Sofern alle notwendigen Unterlagen in den Personenstandsregistern Jülich sowie den aufgelösten Standesämtern vorhanden sind, kann aufgrund eigener Registereinsicht auf die Vorlage der Personenstandsdokumente verzichtet werden.

Sollte es sich um eine Feuerbestattung handeln, ist die Vorlage der Todesbescheinigung – vertraulicher Teil – nicht notwendig.

Sobald die Prüfung der Unterlagen bzw. Beurkundung erfolgt ist, erhalten Sie telefonisch oder per Mail eine Mitteilung und einen Terminvorschlag zur Abholung der Sterbeurkunden.

Sie erhalten grundsätzlich vier gebührenfreie Sterbeurkunden (Bestattung, Kirche, 2x Sozialversicherung). Die erste gebührenpflichtige Urkunde kostet 10 Euro, jede weitere 5 Euro. Bitte bringen Sie zu dem Termin entsprechend Bargeld oder eine EC-Karte/Kreditkarte mit.

Um unnötige lange Wartezeiten zu vermeiden, nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit dem Standesamt unter standesamt@juelich.de auf.

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