Abfall- und Umwelt
Die Stadt Jülich berät über Abfallvermeidungs-, -verwertungs- und -entsorgungsmöglichkeiten.
Sperrmüllanmeldung: Tel.: 02461 / 63-750 oder sperrmuell@juelich.eu (Firma May Biopower GmbH)
E-Schrott-Anmeldung: Tel.: 02461 / 63-751 oder E-schrott.juelich@schoenmackers.de (Firma Schönmackers)
Abfallberaterin der Stadt Jülich ist Frau Ulrike Caspar. Große Rurstraße 17, Zimmer 205 (Nebengebäude Kartäuserstraße), Tel.: 02461 / 63-253, Fax: 02461 / 63-362, E-Mail: UCaspar@juelich.de
Die Stadtverwaltung Jülich gibt für ihre Bürgerinnen und Bürger jedes Jahr einen Abfall- und Umweltkalender aus. Er informiert über Abfall- und Umweltthemen und enthält die Abfuhrtermine für das ganze Jahr. Er wird mit der Post in alle Haushalte verteilt.
Der Abfall- und Umweltkalender ist im Foyer des Alten und Neuen Rathauses erhältlich oder steht unter nachfolgenden Links zum Download zur Verfügung.
Abfallentsorgung
Die Hausmüllabfuhr wird grundsätzlich 14-täglich durchgeführt. Hierbei werden das Bioabfallgefäß und das Restmüllgefäß im wöchentlichen Wechsel geleert. In den Monaten April bis einschl. November wird das Bioabfallgefäß wöchentlich abgefahren.
Gewerbebetrieben wird außerdem eine wöchentliche Entsorgung angeboten.
Das Stadtgebiet ist in 10 Müllabfuhrbezirke eingeteilt; 5 Abfuhrbezirke erstrecken sich über das innere Stadtgebiet und 5 über die Stadtteile (s. auch Abfall- und Umweltkalender).
Die Stadt Jülich bietet eine grundstücksbezogene Entsorgung in Abhängigkeit des anfallenden Abfalls mit folgenden Abfallgefäßen bzw. Abfuhrsystemen an:
- Möglichkeiten zur Gebühreneinsparung werden durch die Reduzierung der Gefäßeanzahl auf einem Grundstück geboten und durch das Angebot, ein Restmüll- und/oder Bioabfallgefäß gemeinsam mit einem Nachbargrundstück zu nutzen.
-
Auf schriftlichen Antrag und bei Vorliegen der Voraussetzungen können Grundstücke vom Anschluss- und Benutzungszwang an das Bioabfallgefäß befreit werden.
Die Leistungen der Abfallentsorgung werden in einer jährlichen Einheitsgebühr jeweils für das Restmüll- und das Bioabfallgefäß kalkuliert.
Gebühren 2024
je Restmüllgefäß werden in 2024 folgende jährliche Gebühren erhoben: |
60 Liter | 14-tägliche Leerung | 75,00 € |
80 Liter | 14-tägliche Leerung | 87,36 € |
120 Liter | 14-tägliche Leerung | 112,08 € |
240 Liter | 14-tägliche Leerung | 186,12 € |
1.100 Liter | wöchentliche Leerung | 1.396,08 € |
1.100 Liter | 14-tägliche Leerung | 717,00 € |
Beistellsack zum Restmüllgefäß (70 l Volumen) | 3,20 € | (je Stück) |
Behälteraustauschgebühr je Tausch |
Behältertauschgebühr | 33,00 € |
je Biomüllgefäß werden in diesem Jahr folgende jährliche Gebühren erhoben
120 Liter | 58,32 € |
240 Liter | 96,96 € |
zum Vergleich: Gebühren 2023
60 Liter | 14-tägliche Leerung | 81,84 € |
80 Liter | 14-tägliche Leerung | 97,92 € |
120 Liter | 14-tägliche Leerung | 128,76 € |
240 Liter | 14-tägliche Leerung | 227,64 € |
1.100 Liter | wöchentliche Leerung | 1.834,92 € |
1.100 Liter | 14-tägliche Leerung | 905,88 € |
Beistellsack zum Restmüllgefäß (70 l Volumen) | 3,50 € | (je Stück) |
Behälteraustauschgebühr je Tausch |
Behältertauschgebühr | 29,00 € |
je Biomüllgefäß werden in diesem Jahr folgende jährliche Gebühren erhoben: |
120 Liter | 14-tägliche Leerung | 67,32 € |
240 Liter | 14-tägliche Leerung | 128,76 € |
Grünabfuhr mit Mörtelkübeln
Die Stadt Jülich bietet zusätzlich zur Biotonne 9 Grünabfuhren mit maximal 2 Kubikmeter Grünabfällen pro Biotonne an. Biotonnen gibt es in den Größen 120 Liter und 240 Liter. Ab dem 01.04.2022 wird die Biotonne bis November versuchsweise wöchentlich geleert. Die Biotonne ist in der Hauptsache für nativ organische Abfälle wie Gemüse- und Obstreste, Laub, Rasenschnitt, Vertikutiergut, kleinteiligen Heckenschnitt, Fallobst etc. vorgesehen. Die hierin anfallenden Abfälle werden in die Vergärungsanlage nach Würselen gefahren und dort verwertet. Die Grünabfuhren sind gedacht für gebündelten Astschnitt und ggf. überzähliges Laub und überzähligen Rasenschnitt. Die Biotonne ist so groß zu wählen, dass der regelmäßig anfallende Bioabfall darin untergebracht werden kann. Wer also mit der Biotonne regelmäßig nicht auskommt und die Grünabfuhren hierzu nutzt, ist verpflichtet, eine weitere oder größere Biotonne zu nutzen. So sieht es die Abfallsatzung der Stadt Jülich vor.
In den letzten Jahren ist die Grünabfuhr jedoch immer mehr zur „Biotonne“ geworden: was nicht in die Biotonne passte, wurde zur Grünabfuhr gestellt. In Kästen, Eimern, Taschen, Gitterkörben, (teils zugeknoteten) Säcken und Big Bags wurde dem Entsorger alles an Behältnissen angeboten, was der Haushalt oder Arbeitgeber hergab und nach der Entleerung teils verkehrsgefährdend auf der Straße herumflog. Die Grünabfälle gehen jedoch einen anderen Weg: Sie werden nach Alsorf-Warden zur Kompostierung gefahren. Die Verwertergesellschaft dort bemängelte die Zusammensetzung des von Jülich angelieferten „Grünabfalls“, den sie nicht mehr als solchen verarbeiten konnte. Zudem birgt die Verladung von Kisten und Säcken in eine offene Maschine Gefahren.
Es gilt der Grundsatz: automatische Verladung hat Vorrang vor Handverladung. Mit zunehmender Zahl von Behältnissen geriet die Grünabfuhr über das händisch Machbare hinaus. Somit drohte ihr Ende. Zusammen mit dem Entsorger wurde nach einer Lösung gesucht. Das Resultat sind Kunststoff-Mörtelkübel (auch Spießbütten genannt), die gefahrlos am Rand der Schüttung aufgesetzt und dort entleert werden können, ohne in die Schüttung greifen zu müssen. Sie können rund oder eckig sein, dürfen maximal 90 Liter Inhalt haben und mit maximal 25 Kg je Kübel befüllt werden. Es gibt sie im örtlichen Handel zu kaufen; sie sind in der Regel schwarz, manchmal auch blau. Diese Kübel sind genormt und garantieren den Müllwerken eine bessere Abschätzung der Mengen. Denn auch hierüber waren während der Abfuhren immer wieder Diskussionen entbrannt. Die in vielen Haushalten vorhandenen Abfallsäcke sollten nicht weggeworfen werden, sondern zum Zwischenlagern der Abfälle, vor allem der Blätter im Herbst, genutzt werden, um sie dann nach und nach über die Biotonne zu entsorgen.
Pressekontakt:
Stadt Jülich
Amt 60
Ulrike Caspar
Abfallberaterin
Tel.: 02461/63253
Fax: 02461/63362