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Neue Schulordnung ab dem Schuljahr 2026-2027 - Gebührenanpassung ab 01.08.2026

 

Liebe Eltern,
liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

 

um unsere Musikschule weiterhin zukunftssicher aufzustellen, unseren Lehrkräften einen gesicherten Arbeitsplatz zu bieten und um eine Abwanderung von Fachkräften entgegenzuwirken, hatte der Rat der Stadt Jülich dem Personalentwicklungsplan der Musikschule zugestimmt, den Anteil der Tariflich beschäftigten deutlich zu erhöhen. Bedingt durch die Umsetzung dieses Ratsbeschlusses, der Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst sowie gestiegener Energie- und allgemeiner Kosten müssen die Schulgebühren ab dem Schuljahr 2026/27 angepasst und im Durchschnitt um 5% angehoben werden.

 

Die Gebührenordnung sowie die einkommensabhängige Ermäßigung wurden dahingehend überarbeitet.

Für Rückfragen zu Gebühren, Ermäßigungen oder Sonderkündigung zu bestehenden Verträgen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Tetzlaff
Musikschulleiter

Jülich, im Mai 2026

 


Neue Musikschulgebühren ab dem 01.08.2026



Einen Antrag auf Ermäßigung erhalten Sie hier.

  1. Einkommensabhängige Sozialermäßigung
    Diese Art der Ermäßigung ist abhängig von der Personenzahl (von Alleinstehend bis Familie mit 4 und mehr Kindern) und dem Familiennettoeinkommen und gestaffelt (50% und 20% Ermäßigung). Sofern in Abhängigkeit davon bestimmte Grenzen nicht überschritten werden, wird die entsprechende Ermäßigung gewährt. Die Ermäßigung muss beantragt und mit entsprechenden Nachweisen versehen werden.
  2. Einkommensabhängige Familienermäßigung/Ermäßigung bei Mehrfächerbelegung
    Diese Art der Ermäßigung kann gewährt werden, wenn mehr als ein Familienmitglied einen Vertrag abschließt und/oder ein Familienmitglied mehrere Verträge. Sie ist auch abhängig von der Personenzahl einer Familie und dem Familiennettoeinkommen und auch gestaffelt (10 % und 20%). Sie wird in einem vereinfachten Verfahren beantragt (entsprechende Beantragung auf dem Anmeldeformular mit Selbsterklärung, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden).

Ausführliche Informationen zum Ermäßigungssystem können Sie der Musikschulordnung entnehmen, vor allem dem § 11 und der Anlage 3. Eine Tabelle der Einkommensgrenzen mit Berechnungsbeispielen finden Sie auf Seite 9 der Schulordnung. Natürlich stehen Ihnen für nähere Auskünfte auch die Ansprechpartner/innen der Musikschule gerne zur Verfügung.

 

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