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Neue Schulordnung ab dem Schuljahr 2024-2025 - Gebührenanpassung ab 01.08.2024

Liebe Eltern,
liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
liebe Freunde der Musikschule,

 

der Rat der Stadt Jülich hat die Änderung der Schulordnung der Musikschule mit Wirkung zum 1. August 2024 beschlossen.

 

Folgende Änderungen werden vorgenommen:

  1. Anpassung der Teilnehmergebühren:

Aufgrund der schrittweisen Umwandlung der Honorarverträge unserer Lehrkräfte in Festanstellungen, der Tariferhöhung im öffentlichen Dienst, sowie der Verteuerung der Energiekosten und der allgemeinen Preissteigerung, wird der Zuschussbedarf der Musikschule alleine in diesem Jahr deutlich um über 100.000 € steigen. Damit die Preisanpassung des Schulgeldes im Vergleich zu anderen Musikschule moderat ausfällt, werden die Mehrkosten von verschiedenen Säulen getragen. Die Stadt Jülich trägt 1/3, ein Sponsor trägt 1/3 und Sie, als zahlende Teilnehmer, sollen ebenfalls 1/3 der Mehrkosten tragen. Das Schulgeld soll demnach in allen Unterrichtsbereichen, nach der letzten Anpassung vor 6 Jahren, durchschnittlich um 10% erhöht werden (siehe Anlagen 1 und 2 der neuen Musikschulordnung)

 

  1. Anpassung der Ermäßigungsgrenzen:

Die Bemessungsgrenzen Teilnehmer der Ermäßigungenorientieren sich an den Regelsätzen für SGB II und SGB XII. Diese Sätze haben sich in den letzten Jahren geändert. Insofern sind die Bemessungsgrenzen entsprechend angepasst worden (siehe Anlage 3 der neuen Musikschulordnung).

 

Für Fragen zu Preisen, Ermäßigungen und den laufenden Verträgen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

 



Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Dolfus
Musikschulleiter


Neue Musikschulgebühren ab dem 01.08.2024



Gebühren und Ermäßigungen - Gültig bis zum 31.07.2024


Im Instrumental- und Vokalunterricht sind auch Unterrichtszeiten mit 60 Minuten möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie im

Sekretariat Tel.: 02461 -93650


Anlage 1 und 2 der Musikschulordnung gültig bis zum 31.07.2024!
Schulgeld für Kinder und Jugendliche sowie Volljährige, die sich in einer allgemeinbildenden schulischen und/oder beruflichen Ausbildung befinden und Schulgeld für Erwachsene.

Einen Antrag auf Ermäßigung erhalten Sie hier.

  1. Einkommensabhängige Sozialermäßigung
    Diese Art der Ermäßigung ist abhängig von der Personenzahl (von Alleinstehend bis Familie mit 4 und mehr Kindern) und dem Familiennettoeinkommen und gestaffelt (50% und 20% Ermäßigung). Sofern in Abhängigkeit davon bestimmte Grenzen nicht überschritten werden, wird die entsprechende Ermäßigung gewährt. Die Ermäßigung muss beantragt und mit entsprechenden Nachweisen versehen werden.
  2. Einkommensabhängige Familienermäßigung/Ermäßigung bei Mehrfächerbelegung
    Diese Art der Ermäßigung kann gewährt werden, wenn mehr als ein Familienmitglied einen Vertrag abschließt und/oder ein Familienmitglied mehrere Verträge. Sie ist auch abhängig von der Personenzahl einer Familie und dem Familiennettoeinkommen und auch gestaffelt (10 % und 20%). Sie wird in einem vereinfachten Verfahren beantragt (entsprechende Beantragung auf dem Anmeldeformular mit Selbsterklärung, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden).

Ausführliche Informationen zum Ermäßigungssystem können Sie der Musikschulordnung entnehmen, vor allem dem § 11 und der Anlage 3. Eine Tabelle der Einkommensgrenzen mit Berechnungsbeispielen finden Sie auf Seite 9 der Schulordnung. Natürlich stehen Ihnen für nähere Auskünfte auch die Ansprechpartner/innen der Musikschule gerne zur Verfügung.

 

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