Gebühren und Ermäßigungen
Anlage 1 und 2 der Musikschulordnung
Schulgeld für Kinder und Jugendliche sowie Volljährige, die sich in einer allgemeinbildenden schulischen und/oder beruflichen Ausbildung befinden und Schulgeld für Erwachsene.
Einen Antrag auf Ermäßigung erhalten Sie hier.
- Einkommensabhängige Sozialermäßigung
Diese Art der Ermäßigung ist abhängig von der Personenzahl (von Alleinstehend bis Familie mit 4 und mehr Kindern) und dem Familiennettoeinkommen und gestaffelt (50% und 20% Ermäßigung). Sofern in Abhängigkeit davon bestimmte Grenzen nicht überschritten werden, wird die entsprechende Ermäßigung gewährt. Die Ermäßigung muss beantragt und mit entsprechenden Nachweisen versehen werden. - Einkommensabhängige Familienermäßigung/Ermäßigung bei Mehrfächerbelegung
Diese Art der Ermäßigung kann gewährt werden, wenn mehr als ein Familienmitglied einen Vertrag abschließt und/oder ein Familienmitglied mehrere Verträge. Sie ist auch abhängig von der Personenzahl einer Familie und dem Familiennettoeinkommen und auch gestaffelt (10 % und 20%). Sie wird in einem vereinfachten Verfahren beantragt (entsprechende Beantragung auf dem Anmeldeformular mit Selbsterklärung, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden).
Ausführliche Informationen zum Ermäßigungssystem können Sie der Musikschulordnung entnehmen, vor allem dem § 11 und der Anlage 3. Eine Tabelle der Einkommensgrenzen mit Berechnungsbeispielen finden Sie hier. Natürlich stehen Ihnen für nähere Auskünfte auch die Ansprechpartner/innen der Musikschule gerne zur Verfügung.
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