Tiefbauamt
Das Tiefbauamt der Stadtverwaltung Jülich befindet sich im Neuen Rathaus, Nebengebäude Kartäuserstraße 2, III. Obergeschoss.
Leiter des Tiefbauamtes:
Robert Helgers
III. Obergeschoss, Zimmer 302
Nebengebäude Kartäuserstraße 2
Tel.: 02461 63-274, Fax: 02461 63-362
E-Mail: RHelgers@juelich.de
Postanschrift: Postfach 12 20, 52411 Jülich
Hochwasserschutzfibel. Objektschutz und bauliche Vorsorge | flussgebiete.nrw (Hochwasserschutzfibel NRW)
Die Landesregierung hat beschlossen, dass künftig die Gemeinden ein Straßen- und Wegekonzept erstellen sollen. Dies soll die Transparenz über geplante Unterhaltungs- und Baumaßnahmen für die Bürgerschaft erhöhen.
Zu diesem Zweck hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das 5. Änderungsgesetz zum Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) beschlossen, welches zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist. Neu eingefügt worden ist der § 8a KAG NRW, der einige Neuerungen in Bezug auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mit sich bringt.
Mit der Neueinführung des § 8a KAG NRW sind nun alle Kommunen dazu verpflichtet, fortlaufend ein sog. Straßen- und Wegekonzept vorzuhalten. Dieses muss vorhabenbezogen berücksichtigen, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidung über eine
Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Konzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz über geplante straßenbauliche Maßnahmen zu schaffen.
Darüber hinaus ist eine finanzielle Entlastung der beitragspflichtigen Anlieger durch ein – vom KAG NRW losgelöstes – Förderprogramm des Landes NRW vorgesehen.
Das Straßen- und Wegekonzept (PDF - Stand: 10/2020) ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle 2 Jahre, fortzuschreiben.
Hier finden Sie wichtige Informationen u.a. - Broschüre Niederschlagswasserbeseitigung -Einfamilienhäuser- im Kreis Düren zur Beseitigung von Niederschlagswasser im Kreis Düren im Wohnbereich.
Mehr zum Thema "Grundstücksentwässerung" erfahren Sie bei folgenden Mitarbeitern des Tiefbauamtes:
Reinhard Richert, Tel.: 02461 63-275
Stefan Sistemich, Tel.: 02461 63-240
Weiterführende Informationen | (externe Links):
- NRW-Listen der Sachkundigen Dichtheitsprüfer
www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa
www.komnetgew.de - Die wasserrechtlichen Grundlagen in Nordrhein-Westfalen
www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/gesetze - Internetseite des Umweltministeriums NRW:
www.umwelt.nrw.de - Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung - KomNetGEW:
www.komnetgew.de
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