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Tiefbauamt

Das Tiefbauamt der Stadtverwaltung Jülich befindet sich im Neuen Rathaus, Nebengebäude Kartäuserstraße 2, III. Obergeschoss.

Kommisarischer Leiter des Tiefbauamtes:
Herr Sistemich
III. Obergeschoss, Zimmer 309
Nebengebäude Kartäuserstraße 2
Tel.: 02461 63-240, Fax: 02461 63-362
E-Mail: SSistemich@juelich.de

Postanschrift: Postfach 12 20, 52411 Jülich

Kanalbau/Straßenbau
Herr Krause
02461 63-205
LKrause@juelich.de

Kanalunterhaltung/Kanalhausanschluss/Niederschlagswasserbeseitung
Herr Richert
02461 63-275
RRichert@juelich.de

Brückenbau/Gewässer
Frau Savi
02461 63-277
ESavi@juelich.de 

Straßenbau/Verkehr
Frau Schüller
02461 63-538
JSchueller@juelich.de 

Straßenbau/Verkehr
Herr Timm
02461 63-227
DTimm@juelich.de 

Straßenbau/Straßenunterhaltung/Verkehr
Herr Schmitz
02461 63-276
TSchmitz@juelich.de 

Allgemeine Verwaltung
Frau Stump-Lotz
02461 63-273
SLotz@juelich.de

Leitung Bauhof
Herr Danz
02461 936410
Bauhof@juelich.de

Leitung Abwasserbauhof
Herr Schlösser
02461 55267
MSchloesser@juelich.de

Die Landesregierung hat beschlossen, dass künftig die Gemeinden ein Straßen- und Wegekonzept erstellen sollen. Dies soll die Transparenz über geplante Unterhaltungs- und Baumaßnahmen für die  Bürgerschaft erhöhen.

Zu diesem Zweck hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das 5. Änderungsgesetz zum Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) beschlossen, welches zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist. Neu eingefügt worden ist der § 8a KAG NRW, der einige Neuerungen in Bezug auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mit sich bringt.

Mit der Neueinführung des § 8a KAG NRW sind nun alle Kommunen dazu verpflichtet, fortlaufend ein sog. Straßen- und Wegekonzept vorzuhalten. Dieses muss vorhabenbezogen berücksichtigen, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidung über eine

Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Konzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz über geplante straßenbauliche Maßnahmen zu schaffen.

Darüber hinaus ist eine finanzielle Entlastung der beitragspflichtigen Anlieger durch ein – vom KAG NRW losgelöstes – Förderprogramm des Landes NRW vorgesehen.

Das Straßen- und Wegekonzept (PDF - Stand: 10/2020) ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle 2 Jahre, fortzuschreiben.

Hier finden Sie wichtige Informationen u.a. - Broschüre Niederschlagswasserbeseitigung -Einfamilienhäuser- im Kreis Düren zur Beseitigung von Niederschlagswasser im Kreis Düren im Wohnbereich.

Mehr zum Thema "Grundstücksentwässerung" erfahren Sie bei folgenden Mitarbeitern des Tiefbauamtes:

Herr Richert, Tel.: 02461 63-275
Herr Sistemich, Tel.: 02461 63-240

Weiterführende Informationen | (externe Links):

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