Jülicher Standesamt
Die Beurkundung des Personenstandes obliegt dem Standesbeamten!
So umreißt das Personenstandsgesetz kurz und bündig die vielfältigen Aufgaben des Standesamtes. Für Bürgerinnen und Bürger wird dies deutlich sichtbar bei den Standardbeurkundungen von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen.
Aber es treten noch andere, meist nicht so bekannte Aufgaben hinzu, wie z.B. namensrechtliche Erklärungen, Nachbeurkundungen von ausländischen Personenstandsfällen oder Begründungen der Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
Egal um welchen Fall es sich handelt, das Jülicher Standesamt versteht sich als moderner Dienstleister, - nicht nur auf dem Gebiet des Beurkundungswesens- und steht mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie den fachkundigen Rat des Standesbeamten brauchen.
Für das Jawort stehen den Brautpaaren drei Trauzimmer zur Auswahl bereit.
Unsere Standesbeamten sind auf Ihren Wunsch hin gerne bereit, nach der Eheschließung ein Digitalfoto von Ihnen zu machen, um es in unserer Galerie der Brautpaare zu veröffentlichen. Dieser Service ist für Sie kostenlos.
Was auch im Leben passiert - von der Geburt über die Eheschließung bis zum Tod - Ihr Standesamt Jülich ist für Sie da - ein Leben lang!
Ihre Ansprechpartner/Innen im Jülicher Standesamt im Neuen Rathaus am Schwanenteich:
(Öffnungszeiten des Standesamtes)
![]() |
|
|
Franz Josef Königstein (Standesbeamter/Amtsleiter) |
Marion Brüßeler (Standesbeamtin) |
|
Ilse Stollwerk (Standesbeamtin) |
Annelore Schmitt-Lingens (Standesbeamtin) |









