Integrationsratswahl 2025
Jülich wählt am 14. September 2025 seinen Integrationsrat
In einer Gemeinde, in der mindestens 2.000 bis 5000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Integrationsrat zu bilden gemäß § 27 der Gemeindeordnung NRW, wenn mindestens 200 Wahlberechtigte es beantragen.
Der Rat der Stadt Jülich hat sich ungeachtet der tatsächlichen Einwohnerzahl verpflichtet, einen Integrationsrat zu bilden (§7 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Jülich).
Der Integrationsrat besteht aus 12 in Anwendung des §27 GO NRW gewählten Mitgliedern und 6 Mitgliedern des Rates. (siehe www.juelich.de/integrationsrat)
Am 14. September 2025, dem Tag der Kommunalwahl NRW wird der Integrationsrat in Jülich zum vierten Mal seit 2010 gewählt. Informationen zu den Integrationsratswahlen 2025 in NRW finden Sie auf der Website des Landesintegrationsrates NRW
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