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Integrationsratswahl 2025

Jülich wählt am 14. September 2025 seinen Integrationsrat

In einer Gemeinde, in der mindestens 2.000 bis 5000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Integrationsrat zu bilden gemäß § 27 der Gemeindeordnung NRW, wenn mindestens 200 Wahlberechtigte es beantragen.

Der Rat der Stadt Jülich hat sich ungeachtet der tatsächlichen Einwohnerzahl verpflichtet, einen Integrationsrat zu bilden (§7 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Jülich).

Der Integrationsrat besteht aus 12 in Anwendung des §27 GO NRW gewählten Mitgliedern und 6 Mitgliedern des Rates.

Am 14. September 2025, dem Tag der Kommunalwahl NRW wird der Integrationsrat in Jülich zum vierten Mal seit 2010 gewählt. Informationen zu den Integrationsratswahlen 2025 in NRW finden Sie auf der Website des Landesintegrationsrates NRW

Weitere Informationen zum Download

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Integrationsratswahl der Stadt Jülich, wie die Wahlordnung, die Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen und den Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Jülich.

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