Ehrengaben der Stadt Jülich
Die Stadt Jülich ehrt Personen oder Gruppen, die sich um das Wohl der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger verdient gemacht haben, mit verschiedenen Ehrengaben. Über die Ehrungsvorschläge entscheidet der Rat der Stadt Jülich.
Mit der Verleihung der Ehrenmedaille werden Personen oder Gruppen geehrt, die Verdienste um das Allgemeinwohl oder das Vereinsleben erworben haben. Insbesondere, wenn sie im sozialen, kulturellen, heimatpflegerischen oder ökologischen Bereich uneigennützig und ehrenamtlich über einen langen Zeitraum oder unter Einsatz der eigenen Gesundheit oder des eigenen Lebens zur Erhaltung von Gesundheit und Leben anderer Menschen gewirkt haben.
- 8.8 Richtlinien der Stadt Jülich über Ehrungen im sozialen, kulturellen, heimatpflegerischen und ökologischen Bereich (Fassung laut Ratsbeschluss vom 08.07.1993)
- Liste der Ehrenmedaillenverleihungen
Der Ehrenring kann verliehen werden an Personen, die besondere Verdienste auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem, heimatpflegerischem und sportlichem Gebiet und auf dem Gebiet der kommunalen Verwaltung für die Stadt Jülich erworben haben.
Die Stadt kann Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen.
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