Pressemitteilungen
9,6 Millionen Euro für den Wohnungsbau im Kreis Düren
Unterstützung Wohnungsbau
Kreis Düren. Das Land NRW stellt dem Kreis Düren in diesem Jahr 9,6 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung. Förderschwerpunkt bleibt mit 7,6 Millionen Euro die Schaffung von Mietwohnraum. Für die Eigentumsförderung stehen 700.000 Euro zur Verfügung, für die Modernisierung von Bestandsimmobilien 1,3 Millionen Euro. Die Förderkonditionen wurden nochmals verbessert.
Der Neubau von Mietwohnungen wird mit Darlehen von 1550 bis 1780 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gefördert. Darüber hinaus gibt es Zusatzdarlehen für kleine Wohnungen und den Einbau eines Aufzuges. Die Darlehen haben eine Zinsbindung von 20 oder 25 Jahren. Je nach Kommune sind sie bis zum zehnten Jahr zinslos und ab dem elften Jahr mit 0,5 % zu verzinsen. Der laufende Verwaltungskostenbeitrag ist auf 0,5% festgesetzt. Die Tilgung beträgt 1%, wobei bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre möglich sind. Darüber hinaus wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme ein Tilgungsnachlass von 15% gewährt.
Auch die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung erfährt eine deutliche Aufwertung.
Die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigentumsförderung) für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung erfährt eine deutliche Aufwertung. So ist eine Neubauförderung wieder landesweit möglich. Darüber hinaus wird bei der Ermittlung des Fördervolumens nicht mehr zwischen dem Neubau und dem Erwerb einer Bestandsimmobilie unterschieden. Zudem stieg die Förderung deutlich. So ergibt sich zum Beispiel für einen Vier-Personenhaushalt mit zwei Kindern in der Kostenkategorie 2 ein Förderdarlehen in Höhe von 100.000 Euro und ein möglicher Tilgungsnachlass von 7500 Euro. Das Darlehen wird 20 Jahre lang lediglich mit 0,5% verzinst. Der laufende Verwaltungskostenbeitrag beträgt ebenfalls 0,5%, der einmalige 0,4%. Die Tilgung beträgt beim Neubau 1% und beim Erwerb einer Bestandsimmobilie 2%.
Bei der Modernisierungsförderung steht die barrierefreie und energetische Aufwertung von Einfamilienhäuser und Mietwohnungen im Vordergrund. Dazu zählen etwa der Einbau einer neuen Heizungsanlage, der Einbau eines Treppenliftes oder einer bodengleichen Dusche. Maßnahmen können mit zinsgünstigen Darlehen bis zu 100.000 Euro pro Wohnung gefördert werden. Die Darlehen haben eine Zinsbindung von 20 oder 25 Jahren und sind in den ersten zehn Jahren zinslos. Ab dem elften Jahr fällt ein Zins von 0,5% an. Der laufende Verwaltungskostenbeitrag beträgt 0,5% und der einmalige 0,4%. Getilgt wird das Darlehen mit 2%.
Bei der Finanzierung des Modernisierungsvorhabens ist kein Eigenanteil mehr zu erbringen und ein Tilgungsnachlass von 20% möglich. Fördervoraussetzung ist jedoch unter anderem die Einhaltung von Mietpreis- und Belegungsbindungen oder bei Eigenheimen die Einhaltung der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung (zum Beispiel ein Bruttoeinkommen von etwa 54.600 Euro für einen Vier-Personenhaushalt)
Weitere Informationen gibt es im Kreishaus Düren im Amt für Bauordnung und Wohnungswesen unter den Rufnummern 02421/ 22 -2711 oder 22- 2714.
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9,6 Millionen Euro für den Wohnungsbau im Kreis Düren
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Kreis Düren. Das Land NRW stellt dem Kreis Düren in diesem Jahr 9,6 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung. Förderschwerpunkt bleibt mit 7,6 Millionen Euro die Schaffung von Mietwohnraum. Für die Eigentumsförderung stehen 700.000 Euro zur Verfügung, für die Modernisierung von Bestandsimmobilien 1,3 Millionen Euro. Die Förderkonditionen wurden nochmals verbessert.
Der Neubau von Mietwohnungen wird mit Darlehen von 1550 bis 1780 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gefördert. Darüber hinaus gibt es Zusatzdarlehen für kleine Wohnungen und den Einbau eines Aufzuges. Die Darlehen haben eine Zinsbindung von 20 oder 25 Jahren. Je nach Kommune sind sie bis zum zehnten Jahr zinslos und ab dem elften Jahr mit 0,5 % zu verzinsen. Der laufende Verwaltungskostenbeitrag ist auf 0,5% festgesetzt. Die Tilgung beträgt 1%, wobei bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre möglich sind. Darüber hinaus wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme ein Tilgungsnachlass von 15% gewährt.
Auch die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung erfährt eine deutliche Aufwertung.
Die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigentumsförderung) für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung erfährt eine deutliche Aufwertung. So ist eine Neubauförderung wieder landesweit möglich. Darüber hinaus wird bei der Ermittlung des Fördervolumens nicht mehr zwischen dem Neubau und dem Erwerb einer Bestandsimmobilie unterschieden. Zudem stieg die Förderung deutlich. So ergibt sich zum Beispiel für einen Vier-Personenhaushalt mit zwei Kindern in der Kostenkategorie 2 ein Förderdarlehen in Höhe von 100.000 Euro und ein möglicher Tilgungsnachlass von 7500 Euro. Das Darlehen wird 20 Jahre lang lediglich mit 0,5% verzinst. Der laufende Verwaltungskostenbeitrag beträgt ebenfalls 0,5%, der einmalige 0,4%. Die Tilgung beträgt beim Neubau 1% und beim Erwerb einer Bestandsimmobilie 2%.
Bei der Modernisierungsförderung steht die barrierefreie und energetische Aufwertung von Einfamilienhäuser und Mietwohnungen im Vordergrund. Dazu zählen etwa der Einbau einer neuen Heizungsanlage, der Einbau eines Treppenliftes oder einer bodengleichen Dusche. Maßnahmen können mit zinsgünstigen Darlehen bis zu 100.000 Euro pro Wohnung gefördert werden. Die Darlehen haben eine Zinsbindung von 20 oder 25 Jahren und sind in den ersten zehn Jahren zinslos. Ab dem elften Jahr fällt ein Zins von 0,5% an. Der laufende Verwaltungskostenbeitrag beträgt 0,5% und der einmalige 0,4%. Getilgt wird das Darlehen mit 2%.
Bei der Finanzierung des Modernisierungsvorhabens ist kein Eigenanteil mehr zu erbringen und ein Tilgungsnachlass von 20% möglich. Fördervoraussetzung ist jedoch unter anderem die Einhaltung von Mietpreis- und Belegungsbindungen oder bei Eigenheimen die Einhaltung der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung (zum Beispiel ein Bruttoeinkommen von etwa 54.600 Euro für einen Vier-Personenhaushalt)
Weitere Informationen gibt es im Kreishaus Düren im Amt für Bauordnung und Wohnungswesen unter den Rufnummern 02421/ 22 -2711 oder 22- 2714.