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Pressemitteilungen


04.06.2021 | Pressestelle (allgemein)

Baden in Barmen – ohne Eintritt, aber mit kostenlosem Ticket!

Bild: Menschen an der offenen Badestelle Barmener See
offene Badestelle Barmener See

Zugang zur offiziellen Badestelle nur mit Online-Registrierung

Jülich. Das schöne Wetter lockt ins Freie und Badelustige auch an den Baggersee in Barmen. Bei sinkenden Inzidenzzahlen ist das Baden dort unter Auflagen ab Montag gestattet.

Da die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste an die zur Verfügung stehende Fläche gebunden ist, muss der Zutritt geregelt werden. Maximal 100 Personen sind pro Tag in der Zeit von 8 bis 22 Uhr zugelassen. Diese können sich ab Montag über das Online-Ticket-System www.badestelle-barmen.de oder telefonisch unter der Hotline 02461-63428 anmelden.

Die kostenlosen Tagestickets können von einer Person für maximal fünf Personen gebucht werden - bei Erreichen der Tageshöchstzahl auch für den Folgetag. Das kostenlose Ticket ist beim Besuch der offenen Badestelle mitzuführen und gegebenenfalls vorzuzeigen - ausgedruckt oder auf dem Smartphone. Es gilt Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen der offenen Badestelle. Häufiges und gründliches Händewaschen, Händedesinfektion, das Beachten der Husten- und Niesetikette und die Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,50 Meter zu allen Personen außer dem eigenen Haushalt sind ebenso verpflichtend wie das Befolgen der Abstandsmarkierungen vor und in den Sanitärräumlichkeiten.

Grundsätzlich gelten rund um den Barmener See auch weitere pandemieunabhängige Regeln: das Verlassen der Wege ist im Naturschutzgebiet verboten, das Baden nur an der offenen Badestelle erlaubt. Das Betreten und Baden erfolgt auf eigene Gefahr und die Stadt Jülich haftet nicht für waldtypische Gefahren (z.B. Eichenprozessionsspinner, Ahorn-Rußrindenkrankheit, Riesenbärenklau, Biberverbiss). Hunde sind an der Leine zu führen und dürfen nicht ins Wasser. Es sind keine Pferde auf dem Rundweg gestattet. Verboten sind zudem Grillen, offenes Feuer, „wildes“ Liegen, Lagern und Zelten sowie Partys mit lauter Musik. Und selbstverständlich sind Abfälle nach dem Badetag wieder mitzunehmen.

Informationen zu den aktuellen Regelungen der Corona-Schutzverordnung gibt es unter www.juelich.de/coronavirus. Die Regelungen zum Barmener See sind in der Allgemeinverfügung der Stadt Jülich unter www.juelich.de/oeffentlichebekanntmachungen zu finden.

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09. & 10.03.2026, jeweils 17 Uhr, Kuba

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09. & 10.03.2026, jeweils um 20 Uhr, Kuba

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04.06.2021 | Pressestelle (allgemein)

Baden in Barmen – ohne Eintritt, aber mit kostenlosem Ticket!

Bild: Menschen an der offenen Badestelle Barmener See
offene Badestelle Barmener See

Zugang zur offiziellen Badestelle nur mit Online-Registrierung

Jülich. Das schöne Wetter lockt ins Freie und Badelustige auch an den Baggersee in Barmen. Bei sinkenden Inzidenzzahlen ist das Baden dort unter Auflagen ab Montag gestattet.

Da die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste an die zur Verfügung stehende Fläche gebunden ist, muss der Zutritt geregelt werden. Maximal 100 Personen sind pro Tag in der Zeit von 8 bis 22 Uhr zugelassen. Diese können sich ab Montag über das Online-Ticket-System www.badestelle-barmen.de oder telefonisch unter der Hotline 02461-63428 anmelden.

Die kostenlosen Tagestickets können von einer Person für maximal fünf Personen gebucht werden - bei Erreichen der Tageshöchstzahl auch für den Folgetag. Das kostenlose Ticket ist beim Besuch der offenen Badestelle mitzuführen und gegebenenfalls vorzuzeigen - ausgedruckt oder auf dem Smartphone. Es gilt Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen der offenen Badestelle. Häufiges und gründliches Händewaschen, Händedesinfektion, das Beachten der Husten- und Niesetikette und die Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,50 Meter zu allen Personen außer dem eigenen Haushalt sind ebenso verpflichtend wie das Befolgen der Abstandsmarkierungen vor und in den Sanitärräumlichkeiten.

Grundsätzlich gelten rund um den Barmener See auch weitere pandemieunabhängige Regeln: das Verlassen der Wege ist im Naturschutzgebiet verboten, das Baden nur an der offenen Badestelle erlaubt. Das Betreten und Baden erfolgt auf eigene Gefahr und die Stadt Jülich haftet nicht für waldtypische Gefahren (z.B. Eichenprozessionsspinner, Ahorn-Rußrindenkrankheit, Riesenbärenklau, Biberverbiss). Hunde sind an der Leine zu führen und dürfen nicht ins Wasser. Es sind keine Pferde auf dem Rundweg gestattet. Verboten sind zudem Grillen, offenes Feuer, „wildes“ Liegen, Lagern und Zelten sowie Partys mit lauter Musik. Und selbstverständlich sind Abfälle nach dem Badetag wieder mitzunehmen.

Informationen zu den aktuellen Regelungen der Corona-Schutzverordnung gibt es unter www.juelich.de/coronavirus. Die Regelungen zum Barmener See sind in der Allgemeinverfügung der Stadt Jülich unter www.juelich.de/oeffentlichebekanntmachungen zu finden.

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