Pressemitteilungen
Badestelle am Barmener See gesperrt!
Spaziergang erlaubt – Baden verboten – Bußgeld 200 EURO
Ferien und Sonnenschein – das Interesse, die Badestelle am Barmener See nutzen zu wollen, ist groß. Aufgrund der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung ist das aber nicht möglich. Die für Freibäder und alle anderen Badestellen geltenden Vorschriften sind am Barmener See unter den vorhandenen Rahmenbedingungen und mit dem vorhandenen Personal nicht umsetzbar. Daher bleibt die Badestelle bis auf weiteres gesperrt.
Eine Nutzung des Barmener Sees, ob zum Schwimmen oder Paddeln, bleibt damit verboten. Unabhängig von der Corona-Problematik ist zudem das Verlassen der Wege untersagt, da der See in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Ein Zugang zum See an anderer Stelle ist damit ebenso verboten.
Die Erfahrung zeigt, dass der reine Appell an Eigenverantwortung und Eigenschutz leider oftmals nicht funktioniert. Zahlreiche Meldungen zu Regelverstößen, insbesondere am Barmener See, erreichen die Stadtverwaltung. Viele Menschen wünschen sich eine stärkere Kontrolle und mehr Durchgriff.
„Ich habe Verständnis für die Jülicherinnen und Jülicher, die gerne die Badestelle nutzen möchten. Mit Blick auf das Infektionsrisiko und zum Schutz der Gesundheit aller Menschen in unserer Stadt müssen wir die Coronaschutzverordnung auch an dieser Stelle umsetzen und die Badestelle weiterhin sperren,“ sagt Bürgermeister Axel Fuchs. „Die Kontrollen gestalten sich schon jetzt schwierig und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Einhaltung der Regeln zu überwachen haben, sind leider auch vielen Anfeindungen ausgesetzt,“ berichtet er aus den Erfahrungen der letzten Wochen. Wer weiterhin die Sperrung missachtet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro rechnen. Darüber hinaus werden evtl. Beleidigungen der Kolleginnen und Kollegen gegenüber der Polizei zur Anzeige gebracht.
Der Rundweg um den Barmener See kann nach wie vor für Spaziergänge genutzt werden.
Abkühlung im Wasser ermöglicht das Jülicher Freibad. Die Stadtwerke Jülich (SWJ) haben mit großem Engagement ein entsprechendes Konzept für das Jülicher Freibad umgesetzt, so dass die wasserbegeisterten Jülicherinnen und Jülicher dort unter den gegebenen Bedingungen Gelegenheit zum Schwimmen haben. Es ist Teil des Sicherheitskonzepts, dass Eintrittskarten vorher online gebucht werden müssen. Das ist möglich auf https://badtickets.stadtwerke-juelich.de/.
Die auch für Jülich geltenden aktuellen Regelungen sind jederzeit zu finden auf www.juelich.de/corona-regelungenstadt.
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Badestelle am Barmener See gesperrt!
Spaziergang erlaubt – Baden verboten – Bußgeld 200 EURO
Ferien und Sonnenschein – das Interesse, die Badestelle am Barmener See nutzen zu wollen, ist groß. Aufgrund der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung ist das aber nicht möglich. Die für Freibäder und alle anderen Badestellen geltenden Vorschriften sind am Barmener See unter den vorhandenen Rahmenbedingungen und mit dem vorhandenen Personal nicht umsetzbar. Daher bleibt die Badestelle bis auf weiteres gesperrt.
Eine Nutzung des Barmener Sees, ob zum Schwimmen oder Paddeln, bleibt damit verboten. Unabhängig von der Corona-Problematik ist zudem das Verlassen der Wege untersagt, da der See in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Ein Zugang zum See an anderer Stelle ist damit ebenso verboten.
Die Erfahrung zeigt, dass der reine Appell an Eigenverantwortung und Eigenschutz leider oftmals nicht funktioniert. Zahlreiche Meldungen zu Regelverstößen, insbesondere am Barmener See, erreichen die Stadtverwaltung. Viele Menschen wünschen sich eine stärkere Kontrolle und mehr Durchgriff.
„Ich habe Verständnis für die Jülicherinnen und Jülicher, die gerne die Badestelle nutzen möchten. Mit Blick auf das Infektionsrisiko und zum Schutz der Gesundheit aller Menschen in unserer Stadt müssen wir die Coronaschutzverordnung auch an dieser Stelle umsetzen und die Badestelle weiterhin sperren,“ sagt Bürgermeister Axel Fuchs. „Die Kontrollen gestalten sich schon jetzt schwierig und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Einhaltung der Regeln zu überwachen haben, sind leider auch vielen Anfeindungen ausgesetzt,“ berichtet er aus den Erfahrungen der letzten Wochen. Wer weiterhin die Sperrung missachtet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro rechnen. Darüber hinaus werden evtl. Beleidigungen der Kolleginnen und Kollegen gegenüber der Polizei zur Anzeige gebracht.
Der Rundweg um den Barmener See kann nach wie vor für Spaziergänge genutzt werden.
Abkühlung im Wasser ermöglicht das Jülicher Freibad. Die Stadtwerke Jülich (SWJ) haben mit großem Engagement ein entsprechendes Konzept für das Jülicher Freibad umgesetzt, so dass die wasserbegeisterten Jülicherinnen und Jülicher dort unter den gegebenen Bedingungen Gelegenheit zum Schwimmen haben. Es ist Teil des Sicherheitskonzepts, dass Eintrittskarten vorher online gebucht werden müssen. Das ist möglich auf https://badtickets.stadtwerke-juelich.de/.
Die auch für Jülich geltenden aktuellen Regelungen sind jederzeit zu finden auf www.juelich.de/corona-regelungenstadt.
