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Pressemitteilungen


18.11.2020 | Pressestelle (allgemein)

Gute Nachricht von den Stadtwerken Jülich:

Bild: Das Logo der Stadtwerke Jülich GmbH
Das Logo der Stadtwerke Jülich GmbH

Energiepreise bleiben auch zum 1. Januar 2021 stabil

Die Kunden der Stadtwerke Jülich GmbH (SWJ) können sich freuen, denn ihre Strom- und Gas-Preise bleiben auch zum 1. Januar stabil. Beide Energiepreise haben drei wesentliche Säulen: die Kosten für Beschaffung, Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben. „Wir haben bei der Beschaffung gut gewirtschaftet. Dies gilt insbesondere im Bereich Erdgas. Denn obwohl der Gesetzgeber zum 1. Januar 2021 eine neue CO2-Umlage in Höhe von 0,54 Cent/kWh brutto einführt, werden wir die Preise - zumindest bis zum 31. März 2021 - stabil halten“, erklärt Ivan Ardines, SWJ-Leiter Vertrieb und Marketing. Das gilt sowohl in der Grundversorgung als auch in den SWJ-Produkten.

Ein großes Anliegen der SWJ-Verantwortlichen war es, gerade in der jetzigen Zeit die Kunden von Mehrbelastungen freizuhalten. Dies ist durch die optimierte Beschaffung gelungen.

Sollte die seit Juli auf 16 Prozent gesenkte Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2021 wieder auf 19 Prozent erhöht werden, so wird die SWJ dies an ihre Kunden weitergeben müssen. „Wir geben das, was der Gesetzgeber macht, eins-zu-eins an unsere Kunden weiter“, so Ivan Ardines. „Das haben wir bei der Senkung auf 16 Prozent gemacht und werden es auch bei einer Erhöhung so weitergeben.“

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Rückbau von Schottergärten

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18.11.2020 | Pressestelle (allgemein)

Gute Nachricht von den Stadtwerken Jülich:

Bild: Das Logo der Stadtwerke Jülich GmbH
Das Logo der Stadtwerke Jülich GmbH

Energiepreise bleiben auch zum 1. Januar 2021 stabil

Die Kunden der Stadtwerke Jülich GmbH (SWJ) können sich freuen, denn ihre Strom- und Gas-Preise bleiben auch zum 1. Januar stabil. Beide Energiepreise haben drei wesentliche Säulen: die Kosten für Beschaffung, Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben. „Wir haben bei der Beschaffung gut gewirtschaftet. Dies gilt insbesondere im Bereich Erdgas. Denn obwohl der Gesetzgeber zum 1. Januar 2021 eine neue CO2-Umlage in Höhe von 0,54 Cent/kWh brutto einführt, werden wir die Preise - zumindest bis zum 31. März 2021 - stabil halten“, erklärt Ivan Ardines, SWJ-Leiter Vertrieb und Marketing. Das gilt sowohl in der Grundversorgung als auch in den SWJ-Produkten.

Ein großes Anliegen der SWJ-Verantwortlichen war es, gerade in der jetzigen Zeit die Kunden von Mehrbelastungen freizuhalten. Dies ist durch die optimierte Beschaffung gelungen.

Sollte die seit Juli auf 16 Prozent gesenkte Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2021 wieder auf 19 Prozent erhöht werden, so wird die SWJ dies an ihre Kunden weitergeben müssen. „Wir geben das, was der Gesetzgeber macht, eins-zu-eins an unsere Kunden weiter“, so Ivan Ardines. „Das haben wir bei der Senkung auf 16 Prozent gemacht und werden es auch bei einer Erhöhung so weitergeben.“

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