Veranstaltungen in Jülich - Genehmigung und Organisation
Schon seit dem schweren Unglück bei der Duisburger Love-Parade wird mit dem Thema Sicherheit bei Veranstaltungen sensibler umgegangen. Nach den Erfahrungen der letzten Zeit darf auch die Gefahr von Terroranschlägen nicht außer Acht gelassen werden.
Selbst in einer vergleichsweise kleinen Gemeinde, wie der Stadt Jülich, muss das Thema "Sicherheit bei Veranstaltungen" angepackt und zufriedenstellend umgesetzt werden. Per Definition sprach man anfangs erst ab 5000 Personen von einer sogenannten Großveranstaltung, für die dann auch erst ein Sicherheitskonzept vonnöten war. Mittlerweile hat man erkannt, dass gerade in kleineren Kommunen auch Veranstaltungen unterhalb dieser Grenze ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit verdient haben.
Das Motto "Et hätt noch immer jot jejange" kann, wenn es um den Schutz von Menschenleben geht, kein Argument sein.
Es wird daher für jede Veranstaltung seitens des Ordnungsamtes der Stadt Jülich eine erste Gefährdungsanalyse durchgeführt. Nach dieser werden die Veranstaltungen in 3 Kategorien eingeteilt: Grüne, gelbe und rote Veranstaltungen. Dies gilt auch für schon etablierte Veranstaltungen.
- Grün: Kleinere Veranstaltungen, ohne besondere Gefährdungspunkte
Hier kann zeitnah eine Genehmigung erteilt werden.
- Gelb: Mittlere Veranstaltungen, mit einem gewissen Gefährdungspotential (ausgehend beispielsweise vom Publikum, durch Prominente, Aufbauten oder außergewöhnliche Attraktionen)
Hier müssen je nach Veranstaltung bzw. je nach Gefährdungspotential spezielle Auflagen umgesetzt oder ein Art Sicherheitskonzept "light" erstellt werden.
- Rot: Großveranstaltungen (Veranstaltungen, die aufgrund der Besucherzahl oder einem besonderen Gefährdungspotential als besonders schützenswert eingeschätzt werden)
Hier ist in jedem Fall ein umfassendes Sicherheitskonzept zu erstellen und eine Koordinierungsgruppe einzurichten.
Gerade bei Veranstaltungen, die in die Kategorien gelb und rot fallen, können intensive Absprachen mit mehreren Beteiligten notwendig sein.
Damit weder der Veranstalter, noch die Behörde in Zeitnot geraten und eine entspannte Planungs- und auch Werbephase garantiert sind, möchte ich Sie hiermit bitten, das Ordnungsamt (Antrag zur Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung) schon direkt nach der Idee zu einer Veranstaltung zu beteiligen. Dann ist es auch möglich, dass wir Ihnen von Anfang an beratend zur Seite stehen können.
Das Ordnungsamt der Stadt Jülich versteht sich hierbei als Partner der Veranstalter.
Eine Veranstaltung soll machbar gemacht, nicht verhindert werden, allerdings mit dem notwendigen Maß an Sicherheit.
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