Pressemitteilungen
Abfallgebühren

Im 10-Jahres-Vergleich nur geringe Steigerung in 2025
Das Kommunalabgabengesetz schreibt es vor, bei der Abfallbeseitigung muss die Stadt Jülich kostendeckende Gebühren erheben. Im Rahmen der Gebührenkalkulation werden die Kosten des kommenden Jahres basierend auf den Entwicklungen des laufenden Jahres geschätzt.
Zahlreiche Positionen bestimmen die Abfallgebühren. Dazu zählen insbesondere die Abfallmenge und die Anzahl der Abfallbehälter für die verschiedenen Abfallarten wie Restmüll, Sperrmüll, Biomüll, Gartenabfälle und Weihnachtsbäume, wie auch die an den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) zu zahlenden Gebühren je Einwohnergleichwert, Personalkosten für Stadtreiniger, Verwaltung und Bauhof und die Kosten für die Entsorgung von Wildem Müll.
Durch die Gebühren erzielte Über- oder Unterdeckungen sind jeweils zu verrechnen. Daher werden die Abfallgebühren jedes Jahr neu berechnet.
In 2024 konnten die Gebühren im Bereich der Abfallbeseitigung deutlich reduziert werden, weil die Kommunen im Kreis Düren anstelle der Zahlung einer Grundgebühr je Einwohner an den ZEW eine Erstattung erhalten haben. Waren von Jülich zuvor noch jährlich rund 320.000 € zu zahlen, ergab sich in 2024 eine Erstattung in Höhe von 180.000 €. Der Gebührenhaushalt wurde damit um eine halbe Million € entlastet, was bei einem Gesamtvolumen von rund 3 Millionen € natürlich erhebliche Auswirkungen auf die Gebühren hatte. Die Stadt Jülich gehörte damit nach der Umfrage des Bundes der Steuerzahler NRW in 2024 zu den Kommunen mit den niedrigsten Abfallgebühren für einen Musterhaushalt mit einer 120-l-Restmülltonne und einer 120-l-Biotonne.
Für 2025 ist aber -wie zu erwarten war- wieder eine Grundgebühr an den ZEW zu zahlen. Allein dadurch werden die Abfallgebühren im Vergleich zu 2024 deutlich steigen. Hinzu kommt, dass auch die mengenabhängigen Kosten für Restmüll steigen.
Die Gebühr 2025 beträgt demnach
für jeden 60-l-Restabfallbehälter 99,36 € jährlich
für jeden 80-l-Restabfallbehälter 121,08 € jährlich
für jeden 120-l-Restabfallbehälter 163,92 € jährlich
für jeden 240-l-Restabfallbehälter 296,16 € jährlich
für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei wöchentlicher Leerung 2.412,96 € jährlich
für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei 14-täglicher Leerung 1.226,16 € jährlich
für jeden 120-l-Bioabfallbehälter 69,00 € jährlich
für jeden 240-l-Bioabfallbehälter 129,00 € jährlich.
für den Beistellsack je 4,00 €
für den Umtausch eines Abfallbehälters je 33,00 €
Dies bedeutet je nach Gefäßgröße leider deutliche Steigerungen (von 32 Prozent bis hin zu 73 Prozent) gegenüber dem Vorjahr. Wie oben beschrieben, war 2024 eine sehr erfreuliche aber seltene Ausnahme. Die nun erfolgte Erhöhung der Gebühren war dementsprechend zu erwarten. Versöhnlich stimmt, dass die Abfallgebühren im Vergleich mit dem Durchschnitt der Gebühren der letzten 10 Jahre in diesem Jahr teilweise gesunken (von -0,48 Prozent bis zu -3,44 Prozent) bzw. nur geringfügig gestiegen (von 1,87 Prozent bis zu 4,47 Prozent) sind.
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Abfallgebühren

Im 10-Jahres-Vergleich nur geringe Steigerung in 2025
Das Kommunalabgabengesetz schreibt es vor, bei der Abfallbeseitigung muss die Stadt Jülich kostendeckende Gebühren erheben. Im Rahmen der Gebührenkalkulation werden die Kosten des kommenden Jahres basierend auf den Entwicklungen des laufenden Jahres geschätzt.
Zahlreiche Positionen bestimmen die Abfallgebühren. Dazu zählen insbesondere die Abfallmenge und die Anzahl der Abfallbehälter für die verschiedenen Abfallarten wie Restmüll, Sperrmüll, Biomüll, Gartenabfälle und Weihnachtsbäume, wie auch die an den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) zu zahlenden Gebühren je Einwohnergleichwert, Personalkosten für Stadtreiniger, Verwaltung und Bauhof und die Kosten für die Entsorgung von Wildem Müll.
Durch die Gebühren erzielte Über- oder Unterdeckungen sind jeweils zu verrechnen. Daher werden die Abfallgebühren jedes Jahr neu berechnet.
In 2024 konnten die Gebühren im Bereich der Abfallbeseitigung deutlich reduziert werden, weil die Kommunen im Kreis Düren anstelle der Zahlung einer Grundgebühr je Einwohner an den ZEW eine Erstattung erhalten haben. Waren von Jülich zuvor noch jährlich rund 320.000 € zu zahlen, ergab sich in 2024 eine Erstattung in Höhe von 180.000 €. Der Gebührenhaushalt wurde damit um eine halbe Million € entlastet, was bei einem Gesamtvolumen von rund 3 Millionen € natürlich erhebliche Auswirkungen auf die Gebühren hatte. Die Stadt Jülich gehörte damit nach der Umfrage des Bundes der Steuerzahler NRW in 2024 zu den Kommunen mit den niedrigsten Abfallgebühren für einen Musterhaushalt mit einer 120-l-Restmülltonne und einer 120-l-Biotonne.
Für 2025 ist aber -wie zu erwarten war- wieder eine Grundgebühr an den ZEW zu zahlen. Allein dadurch werden die Abfallgebühren im Vergleich zu 2024 deutlich steigen. Hinzu kommt, dass auch die mengenabhängigen Kosten für Restmüll steigen.
Die Gebühr 2025 beträgt demnach
für jeden 60-l-Restabfallbehälter 99,36 € jährlich
für jeden 80-l-Restabfallbehälter 121,08 € jährlich
für jeden 120-l-Restabfallbehälter 163,92 € jährlich
für jeden 240-l-Restabfallbehälter 296,16 € jährlich
für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei wöchentlicher Leerung 2.412,96 € jährlich
für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei 14-täglicher Leerung 1.226,16 € jährlich
für jeden 120-l-Bioabfallbehälter 69,00 € jährlich
für jeden 240-l-Bioabfallbehälter 129,00 € jährlich.
für den Beistellsack je 4,00 €
für den Umtausch eines Abfallbehälters je 33,00 €
Dies bedeutet je nach Gefäßgröße leider deutliche Steigerungen (von 32 Prozent bis hin zu 73 Prozent) gegenüber dem Vorjahr. Wie oben beschrieben, war 2024 eine sehr erfreuliche aber seltene Ausnahme. Die nun erfolgte Erhöhung der Gebühren war dementsprechend zu erwarten. Versöhnlich stimmt, dass die Abfallgebühren im Vergleich mit dem Durchschnitt der Gebühren der letzten 10 Jahre in diesem Jahr teilweise gesunken (von -0,48 Prozent bis zu -3,44 Prozent) bzw. nur geringfügig gestiegen (von 1,87 Prozent bis zu 4,47 Prozent) sind.