Pressemitteilungen
Der „Haufen“ des Anstoßes
Hundehalter und Reiter verscherzen leichtfertig Sympathien
Hunde und Pferde sind Sympathieträger – sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen. Doch auch die größte Sympathie nutzt nichts, wenn man immer wieder in den Kot der Tiere tritt, der auf Baumscheiben, privaten und öffentlichen Grünflächen, Geh- und Radwegen liegen bleibt.
Jeder, der auf Straßen und in Anlagen Tiere mit sich führt, muss dafür sorgen, dass Gehwege und Anlagen nicht verunreinigt werden. Geschieht dies doch, so sind die Haufen von den Aufsichtspersonen zu entfernen. Werden die Hundehaufen oder Pferdeäpfel nicht entfernt, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. (Auszug aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jülich)
Es können Bußgelder bis zu einer Höhe von 1.000,-- € verhängt werden.
Jeder Hundehalter – auch in den Stadtteilen - hat den Kot seines Hundes zu entfernen. Deshalb sollte jeder Plastiktüten o.ä. mitführen und auch benutzen.
Schwerer haben es da schon die Reiter. Aber auch sie müssen die Pferdeäpfel beseitigen, denn auch bei ihnen kann ein Bußgeld verhängt werden.
Verstöße werden durch Mitarbeiter der Stadt Jülich zur Anzeigen gebracht. Aber auch Privatpersonen können eine entsprechende Anzeige bei der Stadt Jülich, Ordnungsamt, erstatten.
Ein herzliches Dankeschön sagt die Stadt Jülich aber auch allen, die die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge entfernen.
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Ansiedlung mit Unterstützung des Citymanagements
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Job-Café im „Extrablatt“
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Happy Pride-Month
Die Regenbogenfahne als Zeichen der Solidarität
Kinderkulturpicknick 2025
Musik, Theater und Zirkus – Eintritt frei!
Kino im KUBA: Die Legende von Ochi
Mo. 16. und Di. 17.06.2025, jeweils 17 Uhr
Kino im KUBA: Wenn das Licht zerbricht
Mo. 16. und Di. 17.06.2025 jeweils um 20 Uhr
Kuratorenführung „Licht und Schatten. Johann Wilhelm Schirmer in Italien“
15. Juni, 11 Uhr im Pulvermagazin der Zitadelle Jülich mit Kuratorin Stephanie Decker
Licht & Schatten – Johann Wilhelm Schirmer in Italien
Eine Ausstellung für Kunstexperten und Neulinge – Mit einem vielfältigen Programm für jeden im Pulvermagazin, Museum Zitadelle Jülich
Reha-Betten für die Ukraine gespendet
Dank an VIALIFE Schwertbad Aachen und IPAC Eschweiler
Der „Haufen“ des Anstoßes
Hundehalter und Reiter verscherzen leichtfertig Sympathien
Hunde und Pferde sind Sympathieträger – sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen. Doch auch die größte Sympathie nutzt nichts, wenn man immer wieder in den Kot der Tiere tritt, der auf Baumscheiben, privaten und öffentlichen Grünflächen, Geh- und Radwegen liegen bleibt.
Jeder, der auf Straßen und in Anlagen Tiere mit sich führt, muss dafür sorgen, dass Gehwege und Anlagen nicht verunreinigt werden. Geschieht dies doch, so sind die Haufen von den Aufsichtspersonen zu entfernen. Werden die Hundehaufen oder Pferdeäpfel nicht entfernt, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. (Auszug aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jülich)
Es können Bußgelder bis zu einer Höhe von 1.000,-- € verhängt werden.
Jeder Hundehalter – auch in den Stadtteilen - hat den Kot seines Hundes zu entfernen. Deshalb sollte jeder Plastiktüten o.ä. mitführen und auch benutzen.
Schwerer haben es da schon die Reiter. Aber auch sie müssen die Pferdeäpfel beseitigen, denn auch bei ihnen kann ein Bußgeld verhängt werden.
Verstöße werden durch Mitarbeiter der Stadt Jülich zur Anzeigen gebracht. Aber auch Privatpersonen können eine entsprechende Anzeige bei der Stadt Jülich, Ordnungsamt, erstatten.
Ein herzliches Dankeschön sagt die Stadt Jülich aber auch allen, die die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge entfernen.