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06.05.2020 | Pressestelle (allgemein)

Der „Haufen“ des Anstoßes

Bild: Hundekot
Bild: Stadt Jülich

Hundehalter und Reiter verscherzen leichtfertig Sympathien

Hunde und Pferde sind Sympathieträger – sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen. Doch auch die größte Sympathie nutzt nichts, wenn man immer wieder in den Kot der Tiere tritt, der auf Baumscheiben, privaten und öffentlichen Grünflächen, Geh- und Radwegen liegen bleibt.

Jeder, der auf Straßen und in Anlagen Tiere mit sich führt, muss dafür sorgen, dass Gehwege und Anlagen nicht verunreinigt werden. Geschieht dies doch, so sind die Haufen von den Aufsichtspersonen zu entfernen. Werden die Hundehaufen oder Pferdeäpfel nicht entfernt, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. (Auszug aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jülich)

Es können Bußgelder bis zu einer Höhe von 1.000,-- € verhängt werden. 

Jeder Hundehalter – auch in den Stadtteilen - hat den Kot seines Hundes zu entfernen. Deshalb sollte jeder Plastiktüten o.ä. mitführen und auch benutzen.

Schwerer haben es da schon die Reiter. Aber auch sie müssen die Pferdeäpfel beseitigen, denn auch bei ihnen kann ein Bußgeld verhängt werden.

Verstöße werden durch Mitarbeiter der Stadt Jülich zur Anzeigen gebracht. Aber auch Privatpersonen können eine entsprechende Anzeige bei der Stadt Jülich, Ordnungsamt, erstatten.

Ein herzliches Dankeschön sagt die Stadt Jülich aber auch allen, die die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge entfernen.

 

 

 

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06.05.2020 | Pressestelle (allgemein)

Der „Haufen“ des Anstoßes

Bild: Hundekot
Bild: Stadt Jülich

Hundehalter und Reiter verscherzen leichtfertig Sympathien

Hunde und Pferde sind Sympathieträger – sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen. Doch auch die größte Sympathie nutzt nichts, wenn man immer wieder in den Kot der Tiere tritt, der auf Baumscheiben, privaten und öffentlichen Grünflächen, Geh- und Radwegen liegen bleibt.

Jeder, der auf Straßen und in Anlagen Tiere mit sich führt, muss dafür sorgen, dass Gehwege und Anlagen nicht verunreinigt werden. Geschieht dies doch, so sind die Haufen von den Aufsichtspersonen zu entfernen. Werden die Hundehaufen oder Pferdeäpfel nicht entfernt, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. (Auszug aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jülich)

Es können Bußgelder bis zu einer Höhe von 1.000,-- € verhängt werden. 

Jeder Hundehalter – auch in den Stadtteilen - hat den Kot seines Hundes zu entfernen. Deshalb sollte jeder Plastiktüten o.ä. mitführen und auch benutzen.

Schwerer haben es da schon die Reiter. Aber auch sie müssen die Pferdeäpfel beseitigen, denn auch bei ihnen kann ein Bußgeld verhängt werden.

Verstöße werden durch Mitarbeiter der Stadt Jülich zur Anzeigen gebracht. Aber auch Privatpersonen können eine entsprechende Anzeige bei der Stadt Jülich, Ordnungsamt, erstatten.

Ein herzliches Dankeschön sagt die Stadt Jülich aber auch allen, die die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge entfernen.

 

 

 

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