Pressemitteilungen
Der „Haufen“ des Anstoßes
Hundehalter und Reiter verscherzen leichtfertig Sympathien
Hunde und Pferde sind Sympathieträger – sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen. Doch auch die größte Sympathie nutzt nichts, wenn man immer wieder in den Kot der Tiere tritt, der auf Baumscheiben, privaten und öffentlichen Grünflächen, Geh- und Radwegen liegen bleibt.
Jeder, der auf Straßen und in Anlagen Tiere mit sich führt, muss dafür sorgen, dass Gehwege und Anlagen nicht verunreinigt werden. Geschieht dies doch, so sind die Haufen von den Aufsichtspersonen zu entfernen. Werden die Hundehaufen oder Pferdeäpfel nicht entfernt, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. (Auszug aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jülich)
Es können Bußgelder bis zu einer Höhe von 1.000,-- € verhängt werden.
Jeder Hundehalter – auch in den Stadtteilen - hat den Kot seines Hundes zu entfernen. Deshalb sollte jeder Plastiktüten o.ä. mitführen und auch benutzen.
Schwerer haben es da schon die Reiter. Aber auch sie müssen die Pferdeäpfel beseitigen, denn auch bei ihnen kann ein Bußgeld verhängt werden.
Verstöße werden durch Mitarbeiter der Stadt Jülich zur Anzeigen gebracht. Aber auch Privatpersonen können eine entsprechende Anzeige bei der Stadt Jülich, Ordnungsamt, erstatten.
Ein herzliches Dankeschön sagt die Stadt Jülich aber auch allen, die die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge entfernen.
Krankenhaus und Seniorenbeirat laden ein
16.09.2025, 14 Uhr
Kuratorenführung „Wer schreibt, der bleibt! Römische Inschriften in der Euregio.“ mit Jacek Grubba
9. August, 15 Uhr, in der Zitadelle
Pasqualini-Festival: Bitte alternative Bürgerbus-Haltestellen nutzen
01. und 02.08.2025
Ehrenamt ist Einsatz
– für Natur, Mensch und Zukunft
Ein anderer Blick auf die Patienten
In der Jülicher Gesundheitsstunde werden die Besonderheiten der Geriatrie erklärt
Kostenloser Bus-Shuttle-Service zum Festival
Ausreichend Parkplätze mit Bus-Shuttle erreichbar
Sie haben die Wahl!
Workshops zur Vorbereitung auf die Kommunalwahl - Inklusionsbeirat AKI informiert Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
Troyer Begleiter - Lesung mit Andreas Sartorius
09.08.2025, 11:00 Uhr, kostenlos
Kino: Bella Roma - Liebe auf Italienisch
04. und 05.08.2025, jeweils um 20 Uhr, Kuba
Kino: Elio
04. & 05.08.2025, jeweils 17 Uhr, Kuba
Der „Haufen“ des Anstoßes
Hundehalter und Reiter verscherzen leichtfertig Sympathien
Hunde und Pferde sind Sympathieträger – sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen. Doch auch die größte Sympathie nutzt nichts, wenn man immer wieder in den Kot der Tiere tritt, der auf Baumscheiben, privaten und öffentlichen Grünflächen, Geh- und Radwegen liegen bleibt.
Jeder, der auf Straßen und in Anlagen Tiere mit sich führt, muss dafür sorgen, dass Gehwege und Anlagen nicht verunreinigt werden. Geschieht dies doch, so sind die Haufen von den Aufsichtspersonen zu entfernen. Werden die Hundehaufen oder Pferdeäpfel nicht entfernt, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. (Auszug aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Jülich)
Es können Bußgelder bis zu einer Höhe von 1.000,-- € verhängt werden.
Jeder Hundehalter – auch in den Stadtteilen - hat den Kot seines Hundes zu entfernen. Deshalb sollte jeder Plastiktüten o.ä. mitführen und auch benutzen.
Schwerer haben es da schon die Reiter. Aber auch sie müssen die Pferdeäpfel beseitigen, denn auch bei ihnen kann ein Bußgeld verhängt werden.
Verstöße werden durch Mitarbeiter der Stadt Jülich zur Anzeigen gebracht. Aber auch Privatpersonen können eine entsprechende Anzeige bei der Stadt Jülich, Ordnungsamt, erstatten.
Ein herzliches Dankeschön sagt die Stadt Jülich aber auch allen, die die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge entfernen.