Pressemitteilungen
Einkauf auf dem Wochenmarkt

Besondere Bedingungen für Wochenmarktbeschicker und Kunden
Der Jülicher Wochenmarkt mit seinem reichhaltigen Angebot insbesondere regionaler Produkte ist für viele Jülicherinnen und Jülicher ein regelmäßiger Teil des wöchentlichen Einkaufs und zudem ein beliebter Treffpunkt. In den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie ist er vor allem ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung.
Damit der Wochenmarkt in diesen Zeiten stattfinden kann, müssen auch dort die Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden. Die wirksamste Maßnahme zur Vermeidung einer Ansteckung mit dem Coronavirus ist, zu anderen Personen einen Abstand von etwa 2 Metern einzuhalten. Zu manchen Zeiten ist das selbst auf dem eigentlich großen Marktplatz schwierig. Gerade dann kommt es auf das verantwortungsvolle Verhalten aller Kunden des Wochenmarktes an. Möglichst alleine einkaufen, selbst auf den Abstand zu anderen Personen achten und Rücksicht nehmen machen den Einkauf für alle einfacher. Und falls gerade sehr viele Menschen auf dem Platz sind empfiehlt es sich erst etwas Anderes zu erledigen und später noch einmal wiederzukommen.
Ebenso wie in den Verkaufsgeschäften besteht auch auf dem Wochenmarkt seit dem 27.04.2020 die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken. Auch an den Ständen des Wochenmarktes gilt diese Mund-Nase-Bedeckungspflicht für Kunden und Anbieter gleichermaßen. Die Wochenmarktbeschicker haben die Einhaltung dieser Regelung durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen und dürfen an Personen ohne die vorgeschriebene Mund-Nase-Bedeckung nicht verkaufen.
Die Wochenmarktbeschicker haben in den letzten Wochen gezeigt, dass sie die Regelungen ernst nehmen und mit großem Einsatz umsetzen um für die Kundschaft vor Ort sein zu können. Wichtig ist, dass beide Seiten die Regelungen einhalten, damit dies auch so bleiben kann. Sich treffen, zwischen den Marktständen stehen und ein „Schwätzchen halten“ oder auf einer der Bänke auf dem Marktplatz die Leckereien vom Stand oder den angrenzenden Läden verzehren – das ist derzeit leider nicht erlaubt.
Einkaufen auf dem Wochenmarkt, eine gute Gewohnheit, auf die man nicht verzichten muss.
Internationaler Tag der Feuerwehrleute / Florianstag
4. Mai
4. Internationales Frauenfrühstück
Multikultureller Austausch und ein Gefühl der Gemeinschaft
Begegnungsangebote für Seniorinnen und Senioren
Erhebung durch den Seniorenbeirat der Stadt Jülich
Freibad Jülich startet am 1. Mai in die Saison
Wasserproben ohne Beanstandung
Kino: Köln 75
05. & Di. 06.05.2025, jeweils um 20 Uhr, Kuba
Kino: Schneewittchen
05. & 06.05.2025, jeweils 17 Uhr, Kuba
Konzert: Der Aachener Chor KataStrophe wird 35!
09.05.2025, 20 Uhr, Kuba
Konzert: JugendJazzOrchester NRW
10.05.2025, 20 Uhr, Kuba
Kulturfahrt - AUSVERKAUFT
"Die Dreigroschenoper" am 17. Juni 2025 im Opernhaus Bonn
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
08.05.2025, 18 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus
Einkauf auf dem Wochenmarkt

Besondere Bedingungen für Wochenmarktbeschicker und Kunden
Der Jülicher Wochenmarkt mit seinem reichhaltigen Angebot insbesondere regionaler Produkte ist für viele Jülicherinnen und Jülicher ein regelmäßiger Teil des wöchentlichen Einkaufs und zudem ein beliebter Treffpunkt. In den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie ist er vor allem ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung.
Damit der Wochenmarkt in diesen Zeiten stattfinden kann, müssen auch dort die Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden. Die wirksamste Maßnahme zur Vermeidung einer Ansteckung mit dem Coronavirus ist, zu anderen Personen einen Abstand von etwa 2 Metern einzuhalten. Zu manchen Zeiten ist das selbst auf dem eigentlich großen Marktplatz schwierig. Gerade dann kommt es auf das verantwortungsvolle Verhalten aller Kunden des Wochenmarktes an. Möglichst alleine einkaufen, selbst auf den Abstand zu anderen Personen achten und Rücksicht nehmen machen den Einkauf für alle einfacher. Und falls gerade sehr viele Menschen auf dem Platz sind empfiehlt es sich erst etwas Anderes zu erledigen und später noch einmal wiederzukommen.
Ebenso wie in den Verkaufsgeschäften besteht auch auf dem Wochenmarkt seit dem 27.04.2020 die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken. Auch an den Ständen des Wochenmarktes gilt diese Mund-Nase-Bedeckungspflicht für Kunden und Anbieter gleichermaßen. Die Wochenmarktbeschicker haben die Einhaltung dieser Regelung durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen und dürfen an Personen ohne die vorgeschriebene Mund-Nase-Bedeckung nicht verkaufen.
Die Wochenmarktbeschicker haben in den letzten Wochen gezeigt, dass sie die Regelungen ernst nehmen und mit großem Einsatz umsetzen um für die Kundschaft vor Ort sein zu können. Wichtig ist, dass beide Seiten die Regelungen einhalten, damit dies auch so bleiben kann. Sich treffen, zwischen den Marktständen stehen und ein „Schwätzchen halten“ oder auf einer der Bänke auf dem Marktplatz die Leckereien vom Stand oder den angrenzenden Läden verzehren – das ist derzeit leider nicht erlaubt.
Einkaufen auf dem Wochenmarkt, eine gute Gewohnheit, auf die man nicht verzichten muss.