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Pressemitteilungen


15.08.2024 | Pressestelle (allgemein)

Stadt Jülich führt Hundebestandsaufnahme durch

Bild: Vier Hunde in verschiedenen Größen und verschiedene Rassen
Bild: pixabay

Hundehalter sollten sich schnell melden

Wie alle Städte und Gemeinden von Nordrhein-Westfalen, erhebt auch die Stadt Jülich eine jährliche Hundesteuer. Gegenstand der Steuer ist gem. § 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Jülich das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Steuerpflichtig ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen im Haushalt aufgenommen hat. Der Steuersatz beträgt zur Zeit 72,00 € für einen Hund pro Jahr (90,00 € je Hund bei 2 Hunden und 111,00 € je Hund bei 3 und mehr Hunden).

Die Steuererhebung setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner" vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung - Steueramt - angemeldet werden. Die letzte Hundebestandsaufnahme im Jahre 2011 hat ergeben, dass leider einige Hundehalter schlicht versäumt hatten, ihre Vierbeiner anzumelden. Da diese letzte Bestandsaufnahme mehr als 10 Jahre zurückliegt, erscheint es sinnvoll, nochmals an die Steuerehrlichkeit der Bürger zu appellieren und dies auch durch eine entsprechende Maßnahme zu überprüfen.

Falls Sie einen oder mehrere Hunde halten und diese bislang nicht zur Hundesteuer angemeldet haben, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Stadtverwaltung mitzuteilen. Am einfachsten geht das per Mail an kaemmerei@juelich.de. Aus der Mail sollte hervorgehen, seit wann der Hund von wem unter welcher Adresse gehalten wird und um welche Hunderasse es sich handelt. Der Mail sollte außerdem möglichst eine Kopie des Impfbuches, des Kauf- oder Übernahmevertrages sowie ein Foto des Hundes beigefügt sein.

Große und/oder schwere Hunde (ab 40 cm bzw. 20 kg) sind auch beim Ordnungsamt der Stadt Jülich anzumelden.

Falls bei der Überprüfung nicht angemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem hat die Stadt auch die Möglichkeit, Bußgelder festzusetzen.

Mit der Überprüfung der einzelnen Haushalte wird am 26. August 2024 begonnen werden. Die Erfasser können sich durch eine von der Stadt Jülich ausgestellte Legitimation ausweisen. Sie sind montags bis freitags zwischen 10:00 Uhr und 20:00 Uhr sowie samstags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr unterwegs. Wird auf einem Grundstück niemand angetroffen, wird die Kontrolle erneut durchgeführt. Wohnungen werden von den Erfassern nicht betreten

Da diese Maßnahme auch der Steuergerechtigkeit dient, bittet die Stadt Jülich um Ihr Verständnis. Bei Rückfragen, z.B. zur Steuerpflicht bei zugelaufenen Hunden oder bei vorübergehender Unterbringung, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Steueramtes. Wer keinen Hund in seinem Haushalt hält, muss natürlich nicht tätig werden.

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15.08.2024 | Pressestelle (allgemein)

Stadt Jülich führt Hundebestandsaufnahme durch

Bild: Vier Hunde in verschiedenen Größen und verschiedene Rassen
Bild: pixabay

Hundehalter sollten sich schnell melden

Wie alle Städte und Gemeinden von Nordrhein-Westfalen, erhebt auch die Stadt Jülich eine jährliche Hundesteuer. Gegenstand der Steuer ist gem. § 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Jülich das Halten von Hunden im Stadtgebiet. Steuerpflichtig ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen im Haushalt aufgenommen hat. Der Steuersatz beträgt zur Zeit 72,00 € für einen Hund pro Jahr (90,00 € je Hund bei 2 Hunden und 111,00 € je Hund bei 3 und mehr Hunden).

Die Steuererhebung setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner" vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung - Steueramt - angemeldet werden. Die letzte Hundebestandsaufnahme im Jahre 2011 hat ergeben, dass leider einige Hundehalter schlicht versäumt hatten, ihre Vierbeiner anzumelden. Da diese letzte Bestandsaufnahme mehr als 10 Jahre zurückliegt, erscheint es sinnvoll, nochmals an die Steuerehrlichkeit der Bürger zu appellieren und dies auch durch eine entsprechende Maßnahme zu überprüfen.

Falls Sie einen oder mehrere Hunde halten und diese bislang nicht zur Hundesteuer angemeldet haben, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Stadtverwaltung mitzuteilen. Am einfachsten geht das per Mail an kaemmerei@juelich.de. Aus der Mail sollte hervorgehen, seit wann der Hund von wem unter welcher Adresse gehalten wird und um welche Hunderasse es sich handelt. Der Mail sollte außerdem möglichst eine Kopie des Impfbuches, des Kauf- oder Übernahmevertrages sowie ein Foto des Hundes beigefügt sein.

Große und/oder schwere Hunde (ab 40 cm bzw. 20 kg) sind auch beim Ordnungsamt der Stadt Jülich anzumelden.

Falls bei der Überprüfung nicht angemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem hat die Stadt auch die Möglichkeit, Bußgelder festzusetzen.

Mit der Überprüfung der einzelnen Haushalte wird am 26. August 2024 begonnen werden. Die Erfasser können sich durch eine von der Stadt Jülich ausgestellte Legitimation ausweisen. Sie sind montags bis freitags zwischen 10:00 Uhr und 20:00 Uhr sowie samstags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr unterwegs. Wird auf einem Grundstück niemand angetroffen, wird die Kontrolle erneut durchgeführt. Wohnungen werden von den Erfassern nicht betreten

Da diese Maßnahme auch der Steuergerechtigkeit dient, bittet die Stadt Jülich um Ihr Verständnis. Bei Rückfragen, z.B. zur Steuerpflicht bei zugelaufenen Hunden oder bei vorübergehender Unterbringung, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Steueramtes. Wer keinen Hund in seinem Haushalt hält, muss natürlich nicht tätig werden.

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