Pressemitteilungen
Stichwahl des Landrates des Kreises Düren

Update: Wahlbüro öffnet
Nachdem die Stimmzettel nunmehr vorliegen, wird das Wahlbüro ab Freitag, den 19.09.2025 zu folgenden Zeiten geöffnet:
montags bis mittwochs von 8.30 bis 14.00 Uhr,
donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr.
Das Wahlbüro befindet sich im Kleinen Sitzungssaal im 1. OG des Neuen Rathauses. Bitte bringen Sie für die Briefwahl ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und möglichst Ihre Wahlbenachrichtigungskarte mit.
Die Briefwahl kann bis Freitag, den 26.09.2025 um 15:00 Uhr beantragt werden. Bis Samstag, den 27.09.2025 um 12.00 Uhr können Wahlberechtigte geltend machen, dass die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Dann wird der erteilte Wahlschein für ungültig erklärt und ein neuer Wahlschein mit den neuen Briefwahlunterlagen übersandt.
In allen Fällen ist zu beachten, dass die Wahlbriefe am Wahltag bis spätestens 16.00 Uhr im Rathaus eingegangen sein müssen. Später eingehende Wahlbriefe werden zur Wahl nicht zugelassen.
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Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport
24.09.2025, 18 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus
Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
25.09.2025, 18 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus
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03. und 04.10.2025
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Schwedisch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringen Vorkenntnissen
ab 25.09.2025
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Update: Wahlbüro öffnet
Nachdem die Stimmzettel nunmehr vorliegen, wird das Wahlbüro ab Freitag, den 19.09.2025 zu folgenden Zeiten geöffnet:
montags bis mittwochs von 8.30 bis 14.00 Uhr,
donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr.
Das Wahlbüro befindet sich im Kleinen Sitzungssaal im 1. OG des Neuen Rathauses. Bitte bringen Sie für die Briefwahl ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und möglichst Ihre Wahlbenachrichtigungskarte mit.
Die Briefwahl kann bis Freitag, den 26.09.2025 um 15:00 Uhr beantragt werden. Bis Samstag, den 27.09.2025 um 12.00 Uhr können Wahlberechtigte geltend machen, dass die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. Dann wird der erteilte Wahlschein für ungültig erklärt und ein neuer Wahlschein mit den neuen Briefwahlunterlagen übersandt.
In allen Fällen ist zu beachten, dass die Wahlbriefe am Wahltag bis spätestens 16.00 Uhr im Rathaus eingegangen sein müssen. Später eingehende Wahlbriefe werden zur Wahl nicht zugelassen.