Herzlich Willkommen in Jülich. Rathaus, Bürgerinformationen

Pressemitteilungen


17.09.2020 | Pressestelle (allgemein)

Überwachung des ruhenden Verkehrs in Jülich und den Stadtteilen

Bild: Ein Feuerwehrauto versucht eine eng zugeparkte Straße zu durchqueren
© Stadt Jülich

Straßen für Rettungsdienste freihalten

Der ruhende Verkehr wird seit einigen Jahren nicht nur tagsüber, sondern auch frühmorgens, spätabends und am Wochenende kontrolliert. Dabei wird nicht nur in Jülich selber, sondern auch in den Stadtteilen eine Kontrolle durch die Überwachungskräfte des Ordnungsamtes durchgeführt. So wird z.B. das Parken in der Fußgängerzone unter Berücksichtigung der Be- und Entladezeiten ebenso überprüft wie das Parken auf den Gehwegen oder in engen Straßen.

Gerade das Parken auf Gehwegen, die nicht dafür freigegeben wurden, hat sich in Jülich immer mehr eingebürgert. Ohne Rücksicht darauf, ob Fußgänger, Senioren mit Rollatoren oder auch Rollstuhlfahrer noch am PKW (oder auch LKW) vorbeikommen, werden die Gehwege zugestellt. Mal geschieht das für wenige Minuten, mal bleibt der Wagen auch länger dort stehen. Das ist nicht nur ein Ärgernis für die eigentlichen Nutzer der Gehwege.

Durch das Parken der PKW´s wird der Untergrund der Gehwege, die nicht für diese Belastungen ausgelegt sind, zerstört und führt zu teilweise massiven Schäden. Ein sichtbarer Schaden ist das Anheben der Gehwegplatten, die zu Stolperfallen für die Fußgänger und regelmäßig durch den städtischen Bauhof repariert werden.

Aber auch wenn das Fahrzeug am Straßenrand geparkt wurde, ist auf folgendes zu achten:

Das Parken in engen Straßenstellen ist nach § 12 StVO untersagt. Es muss eine Fahrbahnrestbreite von mindestens 3 m verbleiben. Nur dann ist es z.B. den Einsatzkräften der Feuerwehr möglich, die Straße zügig zu passieren.

Eine rücksichts- und gedankenlos zugeparkte Straße kostet den Rettungsdiensten wertvolle Zeit.

Und: Es trifft nicht immer nur den Nachbarn. Irgendwann kann man selber der Hilfesuchende sein, der vielleicht überlebt hätte, wenn die Einsatzkräfte nicht nur durch falsch geparkte PKW´s aufgehalten und eine Minute früher am Einsatzort eingetroffen wären.

Bilder (PDF)

Stadtwerke Jülich feiern Doppeljubiläum mit Sonderkonzert

Am 26. September in der Schlosskapelle

Bibliothek der Menschen

Veranstaltungsreihe setzt sich für Dialog ein

Europäische Mobilitätswoche, Klimawoche und Faire Woche

Sonntag, 20. September 2026 – auf und rund um die Kölnstraße

Mitmach-Ausstellung „Konsum im Wandel“ kommt nach Jülich

Interaktiv und anschaulich: Verbraucherzentrale gibt Anregungen für einen nachhaltigen Alltag im Rheinischen Revier

Regional, frisch und jetzt noch besser informiert

Mit neuen Impulsen startet der Jülicher Wochenmarkt in die Herbstsaison

Ren Rong Stele beschädigt

Zeugen gesucht

Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration

16.09.2026, 19 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus

Vortragabend im Rahmen der kommunalen Klimawoche

„Die private Energiewende: PV-Anlage, Wärmepumpe, E-Auto“

Stelle im Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport zu besetzen

Bewerbungen möglich bis 21.09.2026

Bundesweiter Warntag am 10 September 2026

Sirenen, Warn-Apps wie NINA, Cell Broadcast und andere Warnkanäle werden getestet


17.09.2020 | Pressestelle (allgemein)

Überwachung des ruhenden Verkehrs in Jülich und den Stadtteilen

Bild: Ein Feuerwehrauto versucht eine eng zugeparkte Straße zu durchqueren
© Stadt Jülich

Straßen für Rettungsdienste freihalten

Der ruhende Verkehr wird seit einigen Jahren nicht nur tagsüber, sondern auch frühmorgens, spätabends und am Wochenende kontrolliert. Dabei wird nicht nur in Jülich selber, sondern auch in den Stadtteilen eine Kontrolle durch die Überwachungskräfte des Ordnungsamtes durchgeführt. So wird z.B. das Parken in der Fußgängerzone unter Berücksichtigung der Be- und Entladezeiten ebenso überprüft wie das Parken auf den Gehwegen oder in engen Straßen.

Gerade das Parken auf Gehwegen, die nicht dafür freigegeben wurden, hat sich in Jülich immer mehr eingebürgert. Ohne Rücksicht darauf, ob Fußgänger, Senioren mit Rollatoren oder auch Rollstuhlfahrer noch am PKW (oder auch LKW) vorbeikommen, werden die Gehwege zugestellt. Mal geschieht das für wenige Minuten, mal bleibt der Wagen auch länger dort stehen. Das ist nicht nur ein Ärgernis für die eigentlichen Nutzer der Gehwege.

Durch das Parken der PKW´s wird der Untergrund der Gehwege, die nicht für diese Belastungen ausgelegt sind, zerstört und führt zu teilweise massiven Schäden. Ein sichtbarer Schaden ist das Anheben der Gehwegplatten, die zu Stolperfallen für die Fußgänger und regelmäßig durch den städtischen Bauhof repariert werden.

Aber auch wenn das Fahrzeug am Straßenrand geparkt wurde, ist auf folgendes zu achten:

Das Parken in engen Straßenstellen ist nach § 12 StVO untersagt. Es muss eine Fahrbahnrestbreite von mindestens 3 m verbleiben. Nur dann ist es z.B. den Einsatzkräften der Feuerwehr möglich, die Straße zügig zu passieren.

Eine rücksichts- und gedankenlos zugeparkte Straße kostet den Rettungsdiensten wertvolle Zeit.

Und: Es trifft nicht immer nur den Nachbarn. Irgendwann kann man selber der Hilfesuchende sein, der vielleicht überlebt hätte, wenn die Einsatzkräfte nicht nur durch falsch geparkte PKW´s aufgehalten und eine Minute früher am Einsatzort eingetroffen wären.

Bilder (PDF)

Die Internetpräsenz Juelich.de verwendet Cookies. Weitere Information
OK