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Pressemitteilungen


17.09.2020 | Pressestelle (allgemein)

Überwachung des ruhenden Verkehrs in Jülich und den Stadtteilen

Bild: Ein Feuerwehrauto versucht eine eng zugeparkte Straße zu durchqueren
© Stadt Jülich

Straßen für Rettungsdienste freihalten

Der ruhende Verkehr wird seit einigen Jahren nicht nur tagsüber, sondern auch frühmorgens, spätabends und am Wochenende kontrolliert. Dabei wird nicht nur in Jülich selber, sondern auch in den Stadtteilen eine Kontrolle durch die Überwachungskräfte des Ordnungsamtes durchgeführt. So wird z.B. das Parken in der Fußgängerzone unter Berücksichtigung der Be- und Entladezeiten ebenso überprüft wie das Parken auf den Gehwegen oder in engen Straßen.

Gerade das Parken auf Gehwegen, die nicht dafür freigegeben wurden, hat sich in Jülich immer mehr eingebürgert. Ohne Rücksicht darauf, ob Fußgänger, Senioren mit Rollatoren oder auch Rollstuhlfahrer noch am PKW (oder auch LKW) vorbeikommen, werden die Gehwege zugestellt. Mal geschieht das für wenige Minuten, mal bleibt der Wagen auch länger dort stehen. Das ist nicht nur ein Ärgernis für die eigentlichen Nutzer der Gehwege.

Durch das Parken der PKW´s wird der Untergrund der Gehwege, die nicht für diese Belastungen ausgelegt sind, zerstört und führt zu teilweise massiven Schäden. Ein sichtbarer Schaden ist das Anheben der Gehwegplatten, die zu Stolperfallen für die Fußgänger und regelmäßig durch den städtischen Bauhof repariert werden.

Aber auch wenn das Fahrzeug am Straßenrand geparkt wurde, ist auf folgendes zu achten:

Das Parken in engen Straßenstellen ist nach § 12 StVO untersagt. Es muss eine Fahrbahnrestbreite von mindestens 3 m verbleiben. Nur dann ist es z.B. den Einsatzkräften der Feuerwehr möglich, die Straße zügig zu passieren.

Eine rücksichts- und gedankenlos zugeparkte Straße kostet den Rettungsdiensten wertvolle Zeit.

Und: Es trifft nicht immer nur den Nachbarn. Irgendwann kann man selber der Hilfesuchende sein, der vielleicht überlebt hätte, wenn die Einsatzkräfte nicht nur durch falsch geparkte PKW´s aufgehalten und eine Minute früher am Einsatzort eingetroffen wären.

Bilder (PDF)

„Unsere Stärke ist das Persönliche“

Die Jülicher Krankenhausleitung steht Seniorinnen und Senioren Rede und Antwort

Allgemeine Informationen zur Stichwahl des Landrates des Kreises Düren

Wählen auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich

Arthrose stoppen und heilen

In der nächsten Jülicher Gesundheitsstunde geht es um den Gelenkverschleiß

Kooperation der Stadtwerke Jülich mit der Stadt Linnich

Jülicher können ab sofort im RUBA schwimmen

Postfiliale in Koslar soll bleiben!

Über 600 Unterschriften gesammelt

Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport

24.09.2025, 18 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus

Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau

25.09.2025, 18 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus

Stadtbücherei Jülich geschlossen

03. und 04.10.2025

Stichwahl des Landrates des Kreises Düren

Update: Wahlbüro öffnet

Schwedisch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit geringen Vorkenntnissen

ab 25.09.2025


17.09.2020 | Pressestelle (allgemein)

Überwachung des ruhenden Verkehrs in Jülich und den Stadtteilen

Bild: Ein Feuerwehrauto versucht eine eng zugeparkte Straße zu durchqueren
© Stadt Jülich

Straßen für Rettungsdienste freihalten

Der ruhende Verkehr wird seit einigen Jahren nicht nur tagsüber, sondern auch frühmorgens, spätabends und am Wochenende kontrolliert. Dabei wird nicht nur in Jülich selber, sondern auch in den Stadtteilen eine Kontrolle durch die Überwachungskräfte des Ordnungsamtes durchgeführt. So wird z.B. das Parken in der Fußgängerzone unter Berücksichtigung der Be- und Entladezeiten ebenso überprüft wie das Parken auf den Gehwegen oder in engen Straßen.

Gerade das Parken auf Gehwegen, die nicht dafür freigegeben wurden, hat sich in Jülich immer mehr eingebürgert. Ohne Rücksicht darauf, ob Fußgänger, Senioren mit Rollatoren oder auch Rollstuhlfahrer noch am PKW (oder auch LKW) vorbeikommen, werden die Gehwege zugestellt. Mal geschieht das für wenige Minuten, mal bleibt der Wagen auch länger dort stehen. Das ist nicht nur ein Ärgernis für die eigentlichen Nutzer der Gehwege.

Durch das Parken der PKW´s wird der Untergrund der Gehwege, die nicht für diese Belastungen ausgelegt sind, zerstört und führt zu teilweise massiven Schäden. Ein sichtbarer Schaden ist das Anheben der Gehwegplatten, die zu Stolperfallen für die Fußgänger und regelmäßig durch den städtischen Bauhof repariert werden.

Aber auch wenn das Fahrzeug am Straßenrand geparkt wurde, ist auf folgendes zu achten:

Das Parken in engen Straßenstellen ist nach § 12 StVO untersagt. Es muss eine Fahrbahnrestbreite von mindestens 3 m verbleiben. Nur dann ist es z.B. den Einsatzkräften der Feuerwehr möglich, die Straße zügig zu passieren.

Eine rücksichts- und gedankenlos zugeparkte Straße kostet den Rettungsdiensten wertvolle Zeit.

Und: Es trifft nicht immer nur den Nachbarn. Irgendwann kann man selber der Hilfesuchende sein, der vielleicht überlebt hätte, wenn die Einsatzkräfte nicht nur durch falsch geparkte PKW´s aufgehalten und eine Minute früher am Einsatzort eingetroffen wären.

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