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Pressemitteilungen


17.09.2020 | Pressestelle (allgemein)

Überwachung des ruhenden Verkehrs in Jülich und den Stadtteilen

Bild: Ein Feuerwehrauto versucht eine eng zugeparkte Straße zu durchqueren
© Stadt Jülich

Straßen für Rettungsdienste freihalten

Der ruhende Verkehr wird seit einigen Jahren nicht nur tagsüber, sondern auch frühmorgens, spätabends und am Wochenende kontrolliert. Dabei wird nicht nur in Jülich selber, sondern auch in den Stadtteilen eine Kontrolle durch die Überwachungskräfte des Ordnungsamtes durchgeführt. So wird z.B. das Parken in der Fußgängerzone unter Berücksichtigung der Be- und Entladezeiten ebenso überprüft wie das Parken auf den Gehwegen oder in engen Straßen.

Gerade das Parken auf Gehwegen, die nicht dafür freigegeben wurden, hat sich in Jülich immer mehr eingebürgert. Ohne Rücksicht darauf, ob Fußgänger, Senioren mit Rollatoren oder auch Rollstuhlfahrer noch am PKW (oder auch LKW) vorbeikommen, werden die Gehwege zugestellt. Mal geschieht das für wenige Minuten, mal bleibt der Wagen auch länger dort stehen. Das ist nicht nur ein Ärgernis für die eigentlichen Nutzer der Gehwege.

Durch das Parken der PKW´s wird der Untergrund der Gehwege, die nicht für diese Belastungen ausgelegt sind, zerstört und führt zu teilweise massiven Schäden. Ein sichtbarer Schaden ist das Anheben der Gehwegplatten, die zu Stolperfallen für die Fußgänger und regelmäßig durch den städtischen Bauhof repariert werden.

Aber auch wenn das Fahrzeug am Straßenrand geparkt wurde, ist auf folgendes zu achten:

Das Parken in engen Straßenstellen ist nach § 12 StVO untersagt. Es muss eine Fahrbahnrestbreite von mindestens 3 m verbleiben. Nur dann ist es z.B. den Einsatzkräften der Feuerwehr möglich, die Straße zügig zu passieren.

Eine rücksichts- und gedankenlos zugeparkte Straße kostet den Rettungsdiensten wertvolle Zeit.

Und: Es trifft nicht immer nur den Nachbarn. Irgendwann kann man selber der Hilfesuchende sein, der vielleicht überlebt hätte, wenn die Einsatzkräfte nicht nur durch falsch geparkte PKW´s aufgehalten und eine Minute früher am Einsatzort eingetroffen wären.

Bilder (PDF)

Erneuerung der Wasserleitung Serrester Straße

Weitere Verkehrseinschränkungen ab dem 20.07. bis voraussichtlich 28.08.2026

Schreibwerkstatt in der Stadtbücherei Jülich

Geschichtenwerkstatt für Kinder von 9 bis 12 Jahren

Fahrbahnsanierung Von-Schöfer-Ring

20. bis voraussichtlich 31.07.2026

Kuratorenführung „Licht und Schatten. Johann Wilhelm Schirmer in Italien“

25. Juli, 15 Uhr, Museum Zitadelle Jülich

Kinderkulturpicknick 2026

Unterhaltsames Clowntheater zum Thema „Klimawandel“ ab 4 Jahren

Offene Kinder- und Jugendarbeit im Kirchenkreis Jülich - Vielfalt erleben - Action für alle

Beim Action Day im Brückenkopfpark Jülich wird ein Zeichen für Teilhabe von Jugendlichen gesetzt

Abfallbereich nur eingeschränkt erreichbar

17.07. – 10.08.2026

Midnight Sun Festival

Jugendliche zeigen Haltung mit eigenem Festival

Neue Informationstafeln am Barmener See

Ein Projekt der Auszubildenden der Stadt Jülich

Neues Programm der Gesundheitsstunde

Sechs Patientenforen von Krankenhaus Jülich und AOK bis Ende des Jahres


17.09.2020 | Pressestelle (allgemein)

Überwachung des ruhenden Verkehrs in Jülich und den Stadtteilen

Bild: Ein Feuerwehrauto versucht eine eng zugeparkte Straße zu durchqueren
© Stadt Jülich

Straßen für Rettungsdienste freihalten

Der ruhende Verkehr wird seit einigen Jahren nicht nur tagsüber, sondern auch frühmorgens, spätabends und am Wochenende kontrolliert. Dabei wird nicht nur in Jülich selber, sondern auch in den Stadtteilen eine Kontrolle durch die Überwachungskräfte des Ordnungsamtes durchgeführt. So wird z.B. das Parken in der Fußgängerzone unter Berücksichtigung der Be- und Entladezeiten ebenso überprüft wie das Parken auf den Gehwegen oder in engen Straßen.

Gerade das Parken auf Gehwegen, die nicht dafür freigegeben wurden, hat sich in Jülich immer mehr eingebürgert. Ohne Rücksicht darauf, ob Fußgänger, Senioren mit Rollatoren oder auch Rollstuhlfahrer noch am PKW (oder auch LKW) vorbeikommen, werden die Gehwege zugestellt. Mal geschieht das für wenige Minuten, mal bleibt der Wagen auch länger dort stehen. Das ist nicht nur ein Ärgernis für die eigentlichen Nutzer der Gehwege.

Durch das Parken der PKW´s wird der Untergrund der Gehwege, die nicht für diese Belastungen ausgelegt sind, zerstört und führt zu teilweise massiven Schäden. Ein sichtbarer Schaden ist das Anheben der Gehwegplatten, die zu Stolperfallen für die Fußgänger und regelmäßig durch den städtischen Bauhof repariert werden.

Aber auch wenn das Fahrzeug am Straßenrand geparkt wurde, ist auf folgendes zu achten:

Das Parken in engen Straßenstellen ist nach § 12 StVO untersagt. Es muss eine Fahrbahnrestbreite von mindestens 3 m verbleiben. Nur dann ist es z.B. den Einsatzkräften der Feuerwehr möglich, die Straße zügig zu passieren.

Eine rücksichts- und gedankenlos zugeparkte Straße kostet den Rettungsdiensten wertvolle Zeit.

Und: Es trifft nicht immer nur den Nachbarn. Irgendwann kann man selber der Hilfesuchende sein, der vielleicht überlebt hätte, wenn die Einsatzkräfte nicht nur durch falsch geparkte PKW´s aufgehalten und eine Minute früher am Einsatzort eingetroffen wären.

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