Pressemitteilungen
Vorübergehende Einbahnstraßenregelung in der Bahnhofstraße
Ab dem 2. April für etwa 3 Wochen
Die Arbeiten am Neubau am Schwanenteich gehen dem Ende entgegen. Notwendige Kranarbeiten und das Herstellen von Hausanschlüssen machen jedoch vorübergehend eine weitere Verengung der Fahrbahn in der Bahnhofstraße notwendig.
Ab Dienstag, 2. April 2024, gilt daher für die Bahnhofstraße zwischen der Einmündung Dr.‑Weyer‑Straße und der Großen Rurstraße eine Einbahnstraßenregelung. Von der Großen Rurstraße kommend kann nicht in die Bahnhofstraße eingebogen werden. Umleitungen sind ausgeschildert. Die Arbeiten sind für einen Zeitraum von drei Wochen angesetzt.
Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis und Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.
„Die Lorbeeren des Caesar – mit einem Tee in die Römerzeit“
19. März, 19 Uhr
Eine Tasche voller Bücher…
Bücherflohmarkt des Fördervereins Stadtbücherei Jülich e.V.
Nachbarschaftskaffee im Stadtteilzentrum Jülich-Nordviertel
Vorstellung des Plaudernetzes der Malteser
Pedelec- und E-Bike-Training für Einsteiger und Seniorinnen und Senioren in Jülich
08.04.2026, 10 Uhr, Anmeldung erforderlich
Landesweiter Warntag 2026
Am Donnerstag, 12. März 2026 probt NRW wieder für den Ernstfall.
Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
12.03.2026, 18 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus
Kino: Die drei ??? - Toteninsel
09. & 10.03.2026, jeweils 17 Uhr, Kuba
Kino: Die progressiven Nostalgiker
09. & 10.03.2026, jeweils um 20 Uhr, Kuba
Kino: Extrawurst
08.03.2026, 18 Uhr, Kuba
Konzert: Rudelsingen mit Gika Bäumer und Lutz Angermann
12.03.2026, 19.30 Uhr, Kuba
Vorübergehende Einbahnstraßenregelung in der Bahnhofstraße
Ab dem 2. April für etwa 3 Wochen
Die Arbeiten am Neubau am Schwanenteich gehen dem Ende entgegen. Notwendige Kranarbeiten und das Herstellen von Hausanschlüssen machen jedoch vorübergehend eine weitere Verengung der Fahrbahn in der Bahnhofstraße notwendig.
Ab Dienstag, 2. April 2024, gilt daher für die Bahnhofstraße zwischen der Einmündung Dr.‑Weyer‑Straße und der Großen Rurstraße eine Einbahnstraßenregelung. Von der Großen Rurstraße kommend kann nicht in die Bahnhofstraße eingebogen werden. Umleitungen sind ausgeschildert. Die Arbeiten sind für einen Zeitraum von drei Wochen angesetzt.
Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis und Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.
