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Pressemitteilungen


27.03.2024 | Pressestelle (allgemein)

Vorübergehende Einbahnstraßenregelung in der Bahnhofstraße

Einbahnstraße - pixabay.jpg
Bild: pixabay

Ab dem 2. April für etwa 3 Wochen

Die Arbeiten am Neubau am Schwanenteich gehen dem Ende entgegen. Notwendige Kranarbeiten und das Herstellen von Hausanschlüssen machen jedoch vorübergehend eine weitere Verengung der Fahrbahn in der Bahnhofstraße notwendig.

Ab Dienstag, 2. April 2024, gilt daher für die Bahnhofstraße zwischen der Einmündung Dr.‑Weyer‑Straße und der Großen Rurstraße eine Einbahnstraßenregelung. Von der Großen Rurstraße kommend kann nicht in die Bahnhofstraße eingebogen werden. Umleitungen sind ausgeschildert. Die Arbeiten sind für einen Zeitraum von drei Wochen angesetzt.

Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis und Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.

„Die Lorbeeren des Caesar – mit einem Tee in die Römerzeit“

19. März, 19 Uhr

Eine Tasche voller Bücher…

Bücherflohmarkt des Fördervereins Stadtbücherei Jülich e.V.

Nachbarschaftskaffee im Stadtteilzentrum Jülich-Nordviertel

Vorstellung des Plaudernetzes der Malteser

Pedelec- und E-Bike-Training für Einsteiger und Seniorinnen und Senioren in Jülich

08.04.2026, 10 Uhr, Anmeldung erforderlich

Landesweiter Warntag 2026

Am Donnerstag, 12. März 2026 probt NRW wieder für den Ernstfall.

Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau

12.03.2026, 18 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus

Kino: Die drei ??? - Toteninsel

09. & 10.03.2026, jeweils 17 Uhr, Kuba

Kino: Die progressiven Nostalgiker

09. & 10.03.2026, jeweils um 20 Uhr, Kuba

Kino: Extrawurst

08.03.2026, 18 Uhr, Kuba

Konzert: Rudelsingen mit Gika Bäumer und Lutz Angermann

12.03.2026, 19.30 Uhr, Kuba


27.03.2024 | Pressestelle (allgemein)

Vorübergehende Einbahnstraßenregelung in der Bahnhofstraße

Einbahnstraße - pixabay.jpg
Bild: pixabay

Ab dem 2. April für etwa 3 Wochen

Die Arbeiten am Neubau am Schwanenteich gehen dem Ende entgegen. Notwendige Kranarbeiten und das Herstellen von Hausanschlüssen machen jedoch vorübergehend eine weitere Verengung der Fahrbahn in der Bahnhofstraße notwendig.

Ab Dienstag, 2. April 2024, gilt daher für die Bahnhofstraße zwischen der Einmündung Dr.‑Weyer‑Straße und der Großen Rurstraße eine Einbahnstraßenregelung. Von der Großen Rurstraße kommend kann nicht in die Bahnhofstraße eingebogen werden. Umleitungen sind ausgeschildert. Die Arbeiten sind für einen Zeitraum von drei Wochen angesetzt.

Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis und Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.

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