Pressemitteilungen
Vorübergehende Einbahnstraßenregelung in der Bahnhofstraße
Ab dem 2. April für etwa 3 Wochen
Die Arbeiten am Neubau am Schwanenteich gehen dem Ende entgegen. Notwendige Kranarbeiten und das Herstellen von Hausanschlüssen machen jedoch vorübergehend eine weitere Verengung der Fahrbahn in der Bahnhofstraße notwendig.
Ab Dienstag, 2. April 2024, gilt daher für die Bahnhofstraße zwischen der Einmündung Dr.‑Weyer‑Straße und der Großen Rurstraße eine Einbahnstraßenregelung. Von der Großen Rurstraße kommend kann nicht in die Bahnhofstraße eingebogen werden. Umleitungen sind ausgeschildert. Die Arbeiten sind für einen Zeitraum von drei Wochen angesetzt.
Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis und Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.
Internationaler Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember
Ein Dank aus dem Rathaus an alle Ehrenamtliche in der Stadt Jülich
Großes Engagement für den Pflegenachwuchs
Krankenhaus Jülich bildet aus
Kreis Düren: Bürgerinnen und Bürger gefragt
Online-Beteiligung zum Nahverkehrsplan
Öffnungszeiten an Weihnachten und Silvester 2025
sowie Erreichbarkeit der Bereitschaftsdienste
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
11.12.2025, 18.30 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
11.12.2025, 17.30 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus
Sitzung des Stadtrates
11.12.2025, 18 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus
Sitzung des Wahlprüfungsausschusses
11.12.2025, 17 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus
Aktion zur Unterstützung der Tafel
Mitarbeiter der Stadtwerke Jülich packen Weihnachtskisten für Senioren
Konzert: Holy Night
20.12.2025, 20 Uhr, Kuba
Vorübergehende Einbahnstraßenregelung in der Bahnhofstraße
Ab dem 2. April für etwa 3 Wochen
Die Arbeiten am Neubau am Schwanenteich gehen dem Ende entgegen. Notwendige Kranarbeiten und das Herstellen von Hausanschlüssen machen jedoch vorübergehend eine weitere Verengung der Fahrbahn in der Bahnhofstraße notwendig.
Ab Dienstag, 2. April 2024, gilt daher für die Bahnhofstraße zwischen der Einmündung Dr.‑Weyer‑Straße und der Großen Rurstraße eine Einbahnstraßenregelung. Von der Großen Rurstraße kommend kann nicht in die Bahnhofstraße eingebogen werden. Umleitungen sind ausgeschildert. Die Arbeiten sind für einen Zeitraum von drei Wochen angesetzt.
Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis und Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.
