Pressemitteilungen
Vorübergehende Einbahnstraßenregelung in der Bahnhofstraße

Ab dem 2. April für etwa 3 Wochen
Die Arbeiten am Neubau am Schwanenteich gehen dem Ende entgegen. Notwendige Kranarbeiten und das Herstellen von Hausanschlüssen machen jedoch vorübergehend eine weitere Verengung der Fahrbahn in der Bahnhofstraße notwendig.
Ab Dienstag, 2. April 2024, gilt daher für die Bahnhofstraße zwischen der Einmündung Dr.‑Weyer‑Straße und der Großen Rurstraße eine Einbahnstraßenregelung. Von der Großen Rurstraße kommend kann nicht in die Bahnhofstraße eingebogen werden. Umleitungen sind ausgeschildert. Die Arbeiten sind für einen Zeitraum von drei Wochen angesetzt.
Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis und Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.
Erfolgreiche Prüfung auf Weinfest gefeiert
Erfolgreicher Abschluss: Verwaltungsfachangestellte feiern ihren Prüfungserfolg
Jetzt als Volunteer bewerben!
Wer möchte Teil des Pasqualini Festivals 2025 werden?
Stellen an Schulen zu besetzen
Bewerbungen möglich bis 25.07.2025
„Ihnen allen sagen wir herzlichen Dank!“
Stadt Jülich verleiht Ehrenmedaille an herausragende Akteure des Ehrenamts
Sitzung des Wahlausschusses
14.07.2025, 18 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus
Zwischen den Zeilen
Teilnehmende für generationsübergreifendes Projekt gesucht! Schnuppertermin am 17. Juli.
„Weinverkostung“ im Museum in Kooperation mit dem Schwan Jülich
19. Juli, 18 - 20 Uhr
Kino: Das große Los – 1 Insel, 40 Bewohner, 2 Betrüger
14. & 15.07.2025, jeweils um 20 Uhr, Kuba
Kino: Lilo & Stitch
14. & 15.07.2025, jeweils 17 Uhr, Kuba
Konzert: Summer of Love im KuBa-Biergarten
Hier geht es zurück in die 60er und 70er!
Vorübergehende Einbahnstraßenregelung in der Bahnhofstraße

Ab dem 2. April für etwa 3 Wochen
Die Arbeiten am Neubau am Schwanenteich gehen dem Ende entgegen. Notwendige Kranarbeiten und das Herstellen von Hausanschlüssen machen jedoch vorübergehend eine weitere Verengung der Fahrbahn in der Bahnhofstraße notwendig.
Ab Dienstag, 2. April 2024, gilt daher für die Bahnhofstraße zwischen der Einmündung Dr.‑Weyer‑Straße und der Großen Rurstraße eine Einbahnstraßenregelung. Von der Großen Rurstraße kommend kann nicht in die Bahnhofstraße eingebogen werden. Umleitungen sind ausgeschildert. Die Arbeiten sind für einen Zeitraum von drei Wochen angesetzt.
Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis und Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.