Pressemitteilungen
Vorübergehende Einbahnstraßenregelung in der Bahnhofstraße

Ab dem 2. April für etwa 3 Wochen
Die Arbeiten am Neubau am Schwanenteich gehen dem Ende entgegen. Notwendige Kranarbeiten und das Herstellen von Hausanschlüssen machen jedoch vorübergehend eine weitere Verengung der Fahrbahn in der Bahnhofstraße notwendig.
Ab Dienstag, 2. April 2024, gilt daher für die Bahnhofstraße zwischen der Einmündung Dr.‑Weyer‑Straße und der Großen Rurstraße eine Einbahnstraßenregelung. Von der Großen Rurstraße kommend kann nicht in die Bahnhofstraße eingebogen werden. Umleitungen sind ausgeschildert. Die Arbeiten sind für einen Zeitraum von drei Wochen angesetzt.
Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis und Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.
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Vorübergehende Einbahnstraßenregelung in der Bahnhofstraße

Ab dem 2. April für etwa 3 Wochen
Die Arbeiten am Neubau am Schwanenteich gehen dem Ende entgegen. Notwendige Kranarbeiten und das Herstellen von Hausanschlüssen machen jedoch vorübergehend eine weitere Verengung der Fahrbahn in der Bahnhofstraße notwendig.
Ab Dienstag, 2. April 2024, gilt daher für die Bahnhofstraße zwischen der Einmündung Dr.‑Weyer‑Straße und der Großen Rurstraße eine Einbahnstraßenregelung. Von der Großen Rurstraße kommend kann nicht in die Bahnhofstraße eingebogen werden. Umleitungen sind ausgeschildert. Die Arbeiten sind für einen Zeitraum von drei Wochen angesetzt.
Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis und Beachtung der geänderten Verkehrsführung gebeten.