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Pressemitteilungen


28.07.2022 | Pressestelle (allgemein)

Bürgerentscheid zur Umbenennung des Kreises Düren

Bild: Das Neue Rathaus am Schwanenteich
Das Neue Rathaus am Schwanenteich

Video mit „3“ Optionen zur Wahl

Es kursiert derzeit ein Video im Internet, wonach es beim Bürgerentscheid zur Umbenennung des Kreises Düren drei Optionen geben soll.

Die Frage auf dem Stimmzettel lautet:

 

Soll der Name des Landkreises „Kreis Düren“ beibehalten werden?

JA        /          NEIN

 

Stimmt man hier mit „JA“ soll es beim Namen „Kreis Düren“ bleiben. Wer mit „NEIN“ stimmt ist für die Umbenennung in Rurkreis Düren-Jülich.

Eine dritte Option – der Name des Landkreises soll sich ändern, aber nicht in Rurkreis Düren-Jülich, wenn man „Ja“ ankreuzt – gibt es nicht. Hier handelt es sich um eine falsche Information.

Mit der Entscheidung „JA“ oder „Nein“ ist das Verfahren zu diesem Bürgerentscheid abgeschlossen.

Egal, ob man nun für oder gegen die Umbenennung ist – es sollte jedem klar sein, dass es im Rahmen dieses Bürgerentscheides keine dritte Option gibt (§ 26 Abs. 7 GO NRW).

Sitzung des Ausschusses für Kultur, Dorf- und Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung

30.01.2025, 18 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

27.01.2025, 18 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus

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30.01.2025, 9:30 Uhr Frühstück und 10:30 Uhr Filmbeginn, Kuba

Kino: Der Spitzname

27., 28. & 29.01.2025, jeweils um 20 Uhr, Kuba

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Im Krankenhaus Jülich gibt ein elfköpfiges Gremium in konkreten Fällen konkrete Antworten

Für die Gesundheitsversorgung der Region gut aufgestellt

Krankenhaus Jülich gibt einen Überblick zum Leistungsspektrum 2025 und darüber hinaus


28.07.2022 | Pressestelle (allgemein)

Bürgerentscheid zur Umbenennung des Kreises Düren

Bild: Das Neue Rathaus am Schwanenteich
Das Neue Rathaus am Schwanenteich

Video mit „3“ Optionen zur Wahl

Es kursiert derzeit ein Video im Internet, wonach es beim Bürgerentscheid zur Umbenennung des Kreises Düren drei Optionen geben soll.

Die Frage auf dem Stimmzettel lautet:

 

Soll der Name des Landkreises „Kreis Düren“ beibehalten werden?

JA        /          NEIN

 

Stimmt man hier mit „JA“ soll es beim Namen „Kreis Düren“ bleiben. Wer mit „NEIN“ stimmt ist für die Umbenennung in Rurkreis Düren-Jülich.

Eine dritte Option – der Name des Landkreises soll sich ändern, aber nicht in Rurkreis Düren-Jülich, wenn man „Ja“ ankreuzt – gibt es nicht. Hier handelt es sich um eine falsche Information.

Mit der Entscheidung „JA“ oder „Nein“ ist das Verfahren zu diesem Bürgerentscheid abgeschlossen.

Egal, ob man nun für oder gegen die Umbenennung ist – es sollte jedem klar sein, dass es im Rahmen dieses Bürgerentscheides keine dritte Option gibt (§ 26 Abs. 7 GO NRW).

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