Pressemitteilungen
Bürgerentscheid zur Umbenennung des Kreises Düren
![Das Neue Rathaus am Schwanenteich Bild: Das Neue Rathaus am Schwanenteich](https://www.juelich.de/lw_resource/datapool/systemfiles/agent/news/dbe7cc9b-0e80-11ed-adb4-deadb24d5328/live/image/Neues_Rathaus_Teich.jpgfd9fba65404ee28d4e7d09aa4205ed7d_image_thumbnail_600_400_.jpg)
Video mit „3“ Optionen zur Wahl
Es kursiert derzeit ein Video im Internet, wonach es beim Bürgerentscheid zur Umbenennung des Kreises Düren drei Optionen geben soll.
Die Frage auf dem Stimmzettel lautet:
Soll der Name des Landkreises „Kreis Düren“ beibehalten werden?
JA / NEIN
Stimmt man hier mit „JA“ soll es beim Namen „Kreis Düren“ bleiben. Wer mit „NEIN“ stimmt ist für die Umbenennung in Rurkreis Düren-Jülich.
Eine dritte Option – der Name des Landkreises soll sich ändern, aber nicht in Rurkreis Düren-Jülich, wenn man „Ja“ ankreuzt – gibt es nicht. Hier handelt es sich um eine falsche Information.
Mit der Entscheidung „JA“ oder „Nein“ ist das Verfahren zu diesem Bürgerentscheid abgeschlossen.
Egal, ob man nun für oder gegen die Umbenennung ist – es sollte jedem klar sein, dass es im Rahmen dieses Bürgerentscheides keine dritte Option gibt (§ 26 Abs. 7 GO NRW).
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Bürgerentscheid zur Umbenennung des Kreises Düren
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Video mit „3“ Optionen zur Wahl
Es kursiert derzeit ein Video im Internet, wonach es beim Bürgerentscheid zur Umbenennung des Kreises Düren drei Optionen geben soll.
Die Frage auf dem Stimmzettel lautet:
Soll der Name des Landkreises „Kreis Düren“ beibehalten werden?
JA / NEIN
Stimmt man hier mit „JA“ soll es beim Namen „Kreis Düren“ bleiben. Wer mit „NEIN“ stimmt ist für die Umbenennung in Rurkreis Düren-Jülich.
Eine dritte Option – der Name des Landkreises soll sich ändern, aber nicht in Rurkreis Düren-Jülich, wenn man „Ja“ ankreuzt – gibt es nicht. Hier handelt es sich um eine falsche Information.
Mit der Entscheidung „JA“ oder „Nein“ ist das Verfahren zu diesem Bürgerentscheid abgeschlossen.
Egal, ob man nun für oder gegen die Umbenennung ist – es sollte jedem klar sein, dass es im Rahmen dieses Bürgerentscheides keine dritte Option gibt (§ 26 Abs. 7 GO NRW).