Pressemitteilungen
Bürgerentscheid zur Umbenennung des Kreises Düren
Video mit „3“ Optionen zur Wahl
Es kursiert derzeit ein Video im Internet, wonach es beim Bürgerentscheid zur Umbenennung des Kreises Düren drei Optionen geben soll.
Die Frage auf dem Stimmzettel lautet:
Soll der Name des Landkreises „Kreis Düren“ beibehalten werden?
JA / NEIN
Stimmt man hier mit „JA“ soll es beim Namen „Kreis Düren“ bleiben. Wer mit „NEIN“ stimmt ist für die Umbenennung in Rurkreis Düren-Jülich.
Eine dritte Option – der Name des Landkreises soll sich ändern, aber nicht in Rurkreis Düren-Jülich, wenn man „Ja“ ankreuzt – gibt es nicht. Hier handelt es sich um eine falsche Information.
Mit der Entscheidung „JA“ oder „Nein“ ist das Verfahren zu diesem Bürgerentscheid abgeschlossen.
Egal, ob man nun für oder gegen die Umbenennung ist – es sollte jedem klar sein, dass es im Rahmen dieses Bürgerentscheides keine dritte Option gibt (§ 26 Abs. 7 GO NRW).
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Im Personalamt ist eine Stelle zu besetzen
Bewerbungen möglich bis zum 01.10.2026
Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport
23.09.2026, 18 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Dorf- und Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung
24.09.2026, 18 Uhr, Großer Saal im neuen Rathaus
Stelle bei der Feuerwehr zu besetzen
Bewerbungen bis 30.09.2026 möglich
Filmfrühstück: Sechswochenamt
24.09.2026, 9:30 Uhr Frühstück und 10:30 Uhr Filmbeginn, Kuba
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21. & 22.09.2026, jeweils um 20 Uhr, Kuba
Bürgerentscheid zur Umbenennung des Kreises Düren
Video mit „3“ Optionen zur Wahl
Es kursiert derzeit ein Video im Internet, wonach es beim Bürgerentscheid zur Umbenennung des Kreises Düren drei Optionen geben soll.
Die Frage auf dem Stimmzettel lautet:
Soll der Name des Landkreises „Kreis Düren“ beibehalten werden?
JA / NEIN
Stimmt man hier mit „JA“ soll es beim Namen „Kreis Düren“ bleiben. Wer mit „NEIN“ stimmt ist für die Umbenennung in Rurkreis Düren-Jülich.
Eine dritte Option – der Name des Landkreises soll sich ändern, aber nicht in Rurkreis Düren-Jülich, wenn man „Ja“ ankreuzt – gibt es nicht. Hier handelt es sich um eine falsche Information.
Mit der Entscheidung „JA“ oder „Nein“ ist das Verfahren zu diesem Bürgerentscheid abgeschlossen.
Egal, ob man nun für oder gegen die Umbenennung ist – es sollte jedem klar sein, dass es im Rahmen dieses Bürgerentscheides keine dritte Option gibt (§ 26 Abs. 7 GO NRW).
