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28.07.2022 | Pressestelle (allgemein)

Bürgerentscheid zur Umbenennung des Kreises Düren

Bild: Das Neue Rathaus am Schwanenteich
Das Neue Rathaus am Schwanenteich

Video mit „3“ Optionen zur Wahl

Es kursiert derzeit ein Video im Internet, wonach es beim Bürgerentscheid zur Umbenennung des Kreises Düren drei Optionen geben soll.

Die Frage auf dem Stimmzettel lautet:

 

Soll der Name des Landkreises „Kreis Düren“ beibehalten werden?

JA        /          NEIN

 

Stimmt man hier mit „JA“ soll es beim Namen „Kreis Düren“ bleiben. Wer mit „NEIN“ stimmt ist für die Umbenennung in Rurkreis Düren-Jülich.

Eine dritte Option – der Name des Landkreises soll sich ändern, aber nicht in Rurkreis Düren-Jülich, wenn man „Ja“ ankreuzt – gibt es nicht. Hier handelt es sich um eine falsche Information.

Mit der Entscheidung „JA“ oder „Nein“ ist das Verfahren zu diesem Bürgerentscheid abgeschlossen.

Egal, ob man nun für oder gegen die Umbenennung ist – es sollte jedem klar sein, dass es im Rahmen dieses Bürgerentscheides keine dritte Option gibt (§ 26 Abs. 7 GO NRW).

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Bewerbungen möglich bis 28.05.2025

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Bewerbungen möglich bis 27.05.2025


28.07.2022 | Pressestelle (allgemein)

Bürgerentscheid zur Umbenennung des Kreises Düren

Bild: Das Neue Rathaus am Schwanenteich
Das Neue Rathaus am Schwanenteich

Video mit „3“ Optionen zur Wahl

Es kursiert derzeit ein Video im Internet, wonach es beim Bürgerentscheid zur Umbenennung des Kreises Düren drei Optionen geben soll.

Die Frage auf dem Stimmzettel lautet:

 

Soll der Name des Landkreises „Kreis Düren“ beibehalten werden?

JA        /          NEIN

 

Stimmt man hier mit „JA“ soll es beim Namen „Kreis Düren“ bleiben. Wer mit „NEIN“ stimmt ist für die Umbenennung in Rurkreis Düren-Jülich.

Eine dritte Option – der Name des Landkreises soll sich ändern, aber nicht in Rurkreis Düren-Jülich, wenn man „Ja“ ankreuzt – gibt es nicht. Hier handelt es sich um eine falsche Information.

Mit der Entscheidung „JA“ oder „Nein“ ist das Verfahren zu diesem Bürgerentscheid abgeschlossen.

Egal, ob man nun für oder gegen die Umbenennung ist – es sollte jedem klar sein, dass es im Rahmen dieses Bürgerentscheides keine dritte Option gibt (§ 26 Abs. 7 GO NRW).

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