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Pressemitteilungen


30.10.2020 | Musikschule

Die Musikschule geht wieder online

Bild: Comic, Person mit Mundschutz, Noten
Die Musikschule geht online

ab dem 2. November!

Die Landesregierung hat soeben die neue Coronaschutzverordnung und damit weitreichende neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie veröffentlicht. Darunter auch, dass ab Montag, den 2. November die Musikschulen schließen müssen„Andere Bildungsangebote sind bis zum 30. November 2020 untersagt. Hierzu gehören insbesondere Sportangebote der Bildungsträger und Angebote der Musikschulen sowie Freizeitangebote …“(Coronaschutzverordnung vom 30.10.20, §7 (1) 3.).

Die Regelung gilt bis zum 30. November 2020. Die Formulierung betrifft das komplette Angebot von Musikschulen.

Aus diesem Grunde wird ab dem 2. November der Unterricht der Musikschule Jülich soweit wie möglich wieder online durchgeführt. Die Lehrkräfte setzten sich mit den Teilnehmern in Verbindung um Einzelheiten zu klären.

Die Schulleitung

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Öffnungszeiten an Weihnachten und Silvester 2025

sowie Erreichbarkeit der Bereitschaftsdienste

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

11.12.2025, 18.30 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

11.12.2025, 17.30 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus

Sitzung des Stadtrates

11.12.2025, 18 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus

Sitzung des Wahlprüfungsausschusses

11.12.2025, 17 Uhr, Großer Saal im Neuen Rathaus

Aktion zur Unterstützung der Tafel

Mitarbeiter der Stadtwerke Jülich packen Weihnachtskisten für Senioren

Konzert: Holy Night

20.12.2025, 20 Uhr, Kuba


30.10.2020 | Musikschule

Die Musikschule geht wieder online

Bild: Comic, Person mit Mundschutz, Noten
Die Musikschule geht online

ab dem 2. November!

Die Landesregierung hat soeben die neue Coronaschutzverordnung und damit weitreichende neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie veröffentlicht. Darunter auch, dass ab Montag, den 2. November die Musikschulen schließen müssen„Andere Bildungsangebote sind bis zum 30. November 2020 untersagt. Hierzu gehören insbesondere Sportangebote der Bildungsträger und Angebote der Musikschulen sowie Freizeitangebote …“(Coronaschutzverordnung vom 30.10.20, §7 (1) 3.).

Die Regelung gilt bis zum 30. November 2020. Die Formulierung betrifft das komplette Angebot von Musikschulen.

Aus diesem Grunde wird ab dem 2. November der Unterricht der Musikschule Jülich soweit wie möglich wieder online durchgeführt. Die Lehrkräfte setzten sich mit den Teilnehmern in Verbindung um Einzelheiten zu klären.

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