Pressemitteilungen
Parken von Elektrofahrzeugen
Parken Elektrofahrzeuge
Bereits seit einiger Zeit können elektrisch betriebene Fahrzeuge (Batterieelektro-, Hybridelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge), die ein E-Kennzeichen besitzen, bis zu 2 Stunden gebührenfrei in Jülich parken.
Dafür muss die Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Aus gegebenem Anlass wird noch einmal um Beachtung gebeten. Der Parkhinweis gilt nur für E-Fahrzeuge, die auch als solche gekennzeichnet sind (mit dem Zusatz E im Kennzeichen).
Die Regelung gilt für alle Parkplätze mit Parkscheinautomat sowie das Parkdeck.
Kreuzung L253 / Von-Schöfer-Ring ab Donnerstagabend wieder offen
Restarbeiten in der kommenden Woche
Ausbildung 2025
Ausbildung oder Studium? Bei uns kannst Du beides haben!
Im Bauhof sind für den Bereich der Grünpflege zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als Arbeiterinnen / Arbeiter zu besetzen.
Bewerbungen möglich bis 11.04.2024.
Vorübergehende Einbahnstraßenregelung in der Bahnhofstraße
Ab dem 2. April für etwa 3 Wochen
Direkt wieder auf den Beinen
Die Jülicher Gesundheitsstunde beantwortet viele Fragen zum Einsatz künstlicher Gelenke
Im Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt verschiedene Stellen zu besetzen
Bewerbungen möglich bis 05.04.2024.
Kino: Die kleine Glocke Bim rettet Ostern
02. & 03.04.2024, jeweils 17 Uhr, Kuba
Kino: Geliebte Köchin
02. & 03.04.2024, jeweils 20 Uhr, Kuba
Konzert: KNALLBLECH
06.04.2024, 20 Uhr, Kuba
STADTRADELN 2024
Jülich setzt ein Zeichen für ein gutes Klima
Aktionszeitraum 20. Mai bis 09. Juni
Parken von Elektrofahrzeugen
Parken Elektrofahrzeuge
Bereits seit einiger Zeit können elektrisch betriebene Fahrzeuge (Batterieelektro-, Hybridelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge), die ein E-Kennzeichen besitzen, bis zu 2 Stunden gebührenfrei in Jülich parken.
Dafür muss die Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Aus gegebenem Anlass wird noch einmal um Beachtung gebeten. Der Parkhinweis gilt nur für E-Fahrzeuge, die auch als solche gekennzeichnet sind (mit dem Zusatz E im Kennzeichen).
Die Regelung gilt für alle Parkplätze mit Parkscheinautomat sowie das Parkdeck.