Pressemitteilungen
Parken von Elektrofahrzeugen

Parken Elektrofahrzeuge
Bereits seit einiger Zeit können elektrisch betriebene Fahrzeuge (Batterieelektro-, Hybridelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge), die ein E-Kennzeichen besitzen, bis zu 2 Stunden gebührenfrei in Jülich parken.
Dafür muss die Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Aus gegebenem Anlass wird noch einmal um Beachtung gebeten. Der Parkhinweis gilt nur für E-Fahrzeuge, die auch als solche gekennzeichnet sind (mit dem Zusatz E im Kennzeichen).
Die Regelung gilt für alle Parkplätze mit Parkscheinautomat sowie das Parkdeck.
„BerSha’s Eismanufaktur“ ab sofort in Jülich
Ansiedlung mit Unterstützung des Citymanagements
Berufsberatung für Frauen
Job-Café im „Extrablatt“
Blut und Blutspende
„Ein kostbarer Saft“ ist Thema der Jülicher Gesundheitsstunde
Happy Pride-Month
Die Regenbogenfahne als Zeichen der Solidarität
Kinderkulturpicknick 2025
Musik, Theater und Zirkus – Eintritt frei!
Kino im KUBA: Die Legende von Ochi
Mo. 16. und Di. 17.06.2025, jeweils 17 Uhr
Kino im KUBA: Wenn das Licht zerbricht
Mo. 16. und Di. 17.06.2025 jeweils um 20 Uhr
Kuratorenführung „Licht und Schatten. Johann Wilhelm Schirmer in Italien“
15. Juni, 11 Uhr im Pulvermagazin der Zitadelle Jülich mit Kuratorin Stephanie Decker
Licht & Schatten – Johann Wilhelm Schirmer in Italien
Eine Ausstellung für Kunstexperten und Neulinge – Mit einem vielfältigen Programm für jeden im Pulvermagazin, Museum Zitadelle Jülich
Reha-Betten für die Ukraine gespendet
Dank an VIALIFE Schwertbad Aachen und IPAC Eschweiler
Parken von Elektrofahrzeugen

Parken Elektrofahrzeuge
Bereits seit einiger Zeit können elektrisch betriebene Fahrzeuge (Batterieelektro-, Hybridelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge), die ein E-Kennzeichen besitzen, bis zu 2 Stunden gebührenfrei in Jülich parken.
Dafür muss die Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Aus gegebenem Anlass wird noch einmal um Beachtung gebeten. Der Parkhinweis gilt nur für E-Fahrzeuge, die auch als solche gekennzeichnet sind (mit dem Zusatz E im Kennzeichen).
Die Regelung gilt für alle Parkplätze mit Parkscheinautomat sowie das Parkdeck.