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Pressemitteilungen


13.04.2021 | Pressestelle (allgemein)

Parken von Elektrofahrzeugen

Parken Elektrofahrzeuge
Parken Elektrofahrzeuge

Parken Elektrofahrzeuge

Bereits seit einiger Zeit können elektrisch betriebene Fahrzeuge (Batterieelektro-, Hybridelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge), die ein E-Kennzeichen besitzen, bis zu 2 Stunden gebührenfrei in Jülich parken.

Dafür muss die Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Aus gegebenem Anlass wird noch einmal um Beachtung gebeten. Der Parkhinweis gilt nur für E-Fahrzeuge, die auch als solche gekennzeichnet sind (mit dem Zusatz E im Kennzeichen).

Die Regelung gilt für alle Parkplätze mit Parkscheinautomat sowie das Parkdeck.

Kreuzung L253 / Von-Schöfer-Ring ab Donnerstagabend wieder offen

Restarbeiten in der kommenden Woche

Ausbildung 2025

Ausbildung oder Studium? Bei uns kannst Du beides haben!

Im Bauhof sind für den Bereich der Grünpflege zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als Arbeiterinnen / Arbeiter zu besetzen.

Bewerbungen möglich bis 11.04.2024.

Vorübergehende Einbahnstraßenregelung in der Bahnhofstraße

Ab dem 2. April für etwa 3 Wochen

Direkt wieder auf den Beinen

Die Jülicher Gesundheitsstunde beantwortet viele Fragen zum Einsatz künstlicher Gelenke

Im Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt verschiedene Stellen zu besetzen

Bewerbungen möglich bis 05.04.2024.

Kino: Die kleine Glocke Bim rettet Ostern

02. & 03.04.2024, jeweils 17 Uhr, Kuba

Kino: Geliebte Köchin

02. & 03.04.2024, jeweils 20 Uhr, Kuba

Konzert: KNALLBLECH

06.04.2024, 20 Uhr, Kuba

STADTRADELN 2024

Jülich setzt ein Zeichen für ein gutes Klima

Aktionszeitraum 20. Mai bis 09. Juni


13.04.2021 | Pressestelle (allgemein)

Parken von Elektrofahrzeugen

Parken Elektrofahrzeuge
Parken Elektrofahrzeuge

Parken Elektrofahrzeuge

Bereits seit einiger Zeit können elektrisch betriebene Fahrzeuge (Batterieelektro-, Hybridelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge), die ein E-Kennzeichen besitzen, bis zu 2 Stunden gebührenfrei in Jülich parken.

Dafür muss die Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Aus gegebenem Anlass wird noch einmal um Beachtung gebeten. Der Parkhinweis gilt nur für E-Fahrzeuge, die auch als solche gekennzeichnet sind (mit dem Zusatz E im Kennzeichen).

Die Regelung gilt für alle Parkplätze mit Parkscheinautomat sowie das Parkdeck.

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