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17.06.2021 | Pressestelle (allgemein)

Rund um den Barmener See

Bild: Hinweisschild Regeln Barmener See
Hinweisschild Regeln Barmener See

Erholung in der Natur braucht Regeln zum Schutz der Natur

Das sonnige Wetter lockt ins Freie und auch zahlreiche Menschen an den Barmener See. Zum Schutz der Natur sind dort bestimmte Regeln zu beachten.

Das Verlassen der Wege ist im Naturschutzgebiet verboten. Das Baden im See ist nur an der entsprechend gekennzeichneten offenen Badestelle erlaubt. Die leider sehr häufig zu beobachtende Nutzung kleiner „Buchten“ zum Beispiel zum Picknicken, Sonnenbaden oder als Zugang zum Baden im See ist strikt verboten. Regelmäßig werden daher rund um den See Kontrollen (Ordnungsamt / Polizei) durchgeführt. Die Missachtung der Regeln kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Für das gesamte Gebiet gilt, dass das Betreten und Baden auf eigene Gefahr erfolgt. Es findet - auch an der offenen Badestelle - keine Badeaufsicht statt. Die Stadt Jülich haftet nicht für waldtypische Gefahren (z.B. Eichenprozessionsspinner, Ahorn-Rußrindenkrankheit, Riesenbärenklau, Biberverbiss). Hunde sind an der Leine zu führen und dürfen nicht ins Wasser. Es sind keine Pferde auf dem Rundweg gestattet. Verboten sind zudem Grillen, offenes Feuer, „wildes“ Liegen, Lagern und Zelten sowie Partys mit lauter Musik. Und selbstverständlich sind Abfälle wieder mitzunehmen.

Die derzeitigen Inzidenzzahlen erlauben lediglich eine beschränkte Nutzung der offenen Badestelle. Die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste ist an die zur Verfügung stehende Fläche gebunden, daher muss der Zutritt geregelt werden. Aktuell sind maximal 100 Personen pro Tag in der Zeit von 8 bis 22 Uhr zugelassen.

Die Zutrittsregelung erfolgt über kostenlose Tagestickets, die über das Online-Ticket-System www.badestelle-barmen.de oder telefonisch unter der Hotline 02461-63428 gebucht werden können.

Insbesondere wegen der begrenzten Anzahl an Tickets ist es für andere Interessierte wichtig, dass Termine, die kurzfristig doch nicht genutzt werden, storniert werden. Diese Anregung aus der Bürgerschaft befindet sich bereits in der technischen Umsetzung.

Die kostenlosen Tagestickets können von einer Person für maximal fünf weitere Personen gebucht werden. Dabei ist grundsätzlich für jede Person, ein kostenloses Tagesticket zu buchen, mit der Ausnahme, dass Kinder unter 6 Jahren im Familienverbund kein eigenes Ticket benötigen.

Das kostenlose Ticket ist beim Besuch der offenen Badestelle mitzuführen und gegebenenfalls vorzuzeigen - ausgedruckt oder auf dem Smartphone. Es gilt Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen der offenen Badestelle. Häufiges und gründliches Händewaschen, Händedesinfektion, das Beachten der Husten- und Niesetikette und die Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,50 Meter zu allen Personen außer dem eigenen Haushalt sind ebenso verpflichtend wie das Befolgen der Abstandsmarkierungen vor und in den Sanitärräumlichkeiten.

Informationen zu den aktuellen Regelungen der Corona-Schutzverordnung gibt es unter www.juelich.de/coronavirus. Die Regelungen zum Barmener See sind in der Allgemeinverfügung der Stadt Jülich unter www.juelich.de/oeffentlichebekanntmachungen zu finden.

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17.06.2021 | Pressestelle (allgemein)

Rund um den Barmener See

Bild: Hinweisschild Regeln Barmener See
Hinweisschild Regeln Barmener See

Erholung in der Natur braucht Regeln zum Schutz der Natur

Das sonnige Wetter lockt ins Freie und auch zahlreiche Menschen an den Barmener See. Zum Schutz der Natur sind dort bestimmte Regeln zu beachten.

Das Verlassen der Wege ist im Naturschutzgebiet verboten. Das Baden im See ist nur an der entsprechend gekennzeichneten offenen Badestelle erlaubt. Die leider sehr häufig zu beobachtende Nutzung kleiner „Buchten“ zum Beispiel zum Picknicken, Sonnenbaden oder als Zugang zum Baden im See ist strikt verboten. Regelmäßig werden daher rund um den See Kontrollen (Ordnungsamt / Polizei) durchgeführt. Die Missachtung der Regeln kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Für das gesamte Gebiet gilt, dass das Betreten und Baden auf eigene Gefahr erfolgt. Es findet - auch an der offenen Badestelle - keine Badeaufsicht statt. Die Stadt Jülich haftet nicht für waldtypische Gefahren (z.B. Eichenprozessionsspinner, Ahorn-Rußrindenkrankheit, Riesenbärenklau, Biberverbiss). Hunde sind an der Leine zu führen und dürfen nicht ins Wasser. Es sind keine Pferde auf dem Rundweg gestattet. Verboten sind zudem Grillen, offenes Feuer, „wildes“ Liegen, Lagern und Zelten sowie Partys mit lauter Musik. Und selbstverständlich sind Abfälle wieder mitzunehmen.

Die derzeitigen Inzidenzzahlen erlauben lediglich eine beschränkte Nutzung der offenen Badestelle. Die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Badegäste ist an die zur Verfügung stehende Fläche gebunden, daher muss der Zutritt geregelt werden. Aktuell sind maximal 100 Personen pro Tag in der Zeit von 8 bis 22 Uhr zugelassen.

Die Zutrittsregelung erfolgt über kostenlose Tagestickets, die über das Online-Ticket-System www.badestelle-barmen.de oder telefonisch unter der Hotline 02461-63428 gebucht werden können.

Insbesondere wegen der begrenzten Anzahl an Tickets ist es für andere Interessierte wichtig, dass Termine, die kurzfristig doch nicht genutzt werden, storniert werden. Diese Anregung aus der Bürgerschaft befindet sich bereits in der technischen Umsetzung.

Die kostenlosen Tagestickets können von einer Person für maximal fünf weitere Personen gebucht werden. Dabei ist grundsätzlich für jede Person, ein kostenloses Tagesticket zu buchen, mit der Ausnahme, dass Kinder unter 6 Jahren im Familienverbund kein eigenes Ticket benötigen.

Das kostenlose Ticket ist beim Besuch der offenen Badestelle mitzuführen und gegebenenfalls vorzuzeigen - ausgedruckt oder auf dem Smartphone. Es gilt Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen der offenen Badestelle. Häufiges und gründliches Händewaschen, Händedesinfektion, das Beachten der Husten- und Niesetikette und die Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,50 Meter zu allen Personen außer dem eigenen Haushalt sind ebenso verpflichtend wie das Befolgen der Abstandsmarkierungen vor und in den Sanitärräumlichkeiten.

Informationen zu den aktuellen Regelungen der Corona-Schutzverordnung gibt es unter www.juelich.de/coronavirus. Die Regelungen zum Barmener See sind in der Allgemeinverfügung der Stadt Jülich unter www.juelich.de/oeffentlichebekanntmachungen zu finden.

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