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Pressemitteilungen


08.05.2020 | Pressestelle (allgemein)

Spielplätze geöffnet – weitere Lockerungen in Sicht

Bild: Die Regeln für eine Benutzung des Spielplatzes
Stadt Jülich / Gisa Stein

Aktuelle Verordnung des Landes in Jülich umgesetzt

Ministerpräsident Armin Laschet hat für die kommende Woche Lockerungen in Aussicht gestellt. Konkrete Vorgaben in Form einer aktualisierten Fassung der Coronaschutzverordnung liegen derzeit für die seit Donnerstag bzw. ab Samstag (09.05.2020) geltenden Regelungen vor.

Seit dem 7. Mai für Familien besonders erfreulich, ist die Öffnung der Spielplätze. Kinder bis 14 Jahre können endlich wieder schaukeln, rutschen oder im Sandkasten buddeln. Die Stadt Jülich bittet darum, auch dort die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Ist der Spielplatz bereits gut gefüllt, sollte man zu einer anderen Zeit wiederkommen oder einen weniger stark genutzten Spielplatz aufsuchen.

Sportbegeisterte dürfen zumindest auf Freiluftsportanlagen und im öffentlichen Raum wieder trainieren. Reitsport ist auch in Reitschulen und Reithallen wieder erlaubt. In jedem Fall ist zu beachten, dass dieses kontaktfrei durchgeführt wird und geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind. Bis auf Weiteres untersagt bleiben die Nutzung von Duschen und Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlagen durch Zuschauer.

Unter bestimmten Auflagen sind ab dem 9. Mai Besuche in Pflegeeinrichtungen wieder erlaubt, um den Bewohnern zumindest einige soziale Kontakte zu ermöglichen. Wie dieses im Einzelfall abläuft, regelt die jeweilige Einrichtung. Wer einen Besuch plant, sollte sich vorab telefonisch dort informieren.

Derzeit ist der Verzehr von Lebensmitteln in der Verkaufsstelle bzw. in der gastronomischen Einrichtung untersagt. Dies gilt ebenfalls in einem Umkreis von 25 Metern um die Verkaufsstelle bzw. gastronomische Einrichtung, in der die Lebensmittel erworben wurden.

Informationen zu den weiteren ab der kommenden Woche beabsichtigten Lockerungen gibt das Land NRW unter https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#ef504a21. Sobald die konkreten rechtlichen Regelungen hierzu vorliegen, werden diese auf www.juelich.de/coronavirus veröffentlicht.

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08.05.2020 | Pressestelle (allgemein)

Spielplätze geöffnet – weitere Lockerungen in Sicht

Bild: Die Regeln für eine Benutzung des Spielplatzes
Stadt Jülich / Gisa Stein

Aktuelle Verordnung des Landes in Jülich umgesetzt

Ministerpräsident Armin Laschet hat für die kommende Woche Lockerungen in Aussicht gestellt. Konkrete Vorgaben in Form einer aktualisierten Fassung der Coronaschutzverordnung liegen derzeit für die seit Donnerstag bzw. ab Samstag (09.05.2020) geltenden Regelungen vor.

Seit dem 7. Mai für Familien besonders erfreulich, ist die Öffnung der Spielplätze. Kinder bis 14 Jahre können endlich wieder schaukeln, rutschen oder im Sandkasten buddeln. Die Stadt Jülich bittet darum, auch dort die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten. Ist der Spielplatz bereits gut gefüllt, sollte man zu einer anderen Zeit wiederkommen oder einen weniger stark genutzten Spielplatz aufsuchen.

Sportbegeisterte dürfen zumindest auf Freiluftsportanlagen und im öffentlichen Raum wieder trainieren. Reitsport ist auch in Reitschulen und Reithallen wieder erlaubt. In jedem Fall ist zu beachten, dass dieses kontaktfrei durchgeführt wird und geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind. Bis auf Weiteres untersagt bleiben die Nutzung von Duschen und Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlagen durch Zuschauer.

Unter bestimmten Auflagen sind ab dem 9. Mai Besuche in Pflegeeinrichtungen wieder erlaubt, um den Bewohnern zumindest einige soziale Kontakte zu ermöglichen. Wie dieses im Einzelfall abläuft, regelt die jeweilige Einrichtung. Wer einen Besuch plant, sollte sich vorab telefonisch dort informieren.

Derzeit ist der Verzehr von Lebensmitteln in der Verkaufsstelle bzw. in der gastronomischen Einrichtung untersagt. Dies gilt ebenfalls in einem Umkreis von 25 Metern um die Verkaufsstelle bzw. gastronomische Einrichtung, in der die Lebensmittel erworben wurden.

Informationen zu den weiteren ab der kommenden Woche beabsichtigten Lockerungen gibt das Land NRW unter https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#ef504a21. Sobald die konkreten rechtlichen Regelungen hierzu vorliegen, werden diese auf www.juelich.de/coronavirus veröffentlicht.

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