Pressemitteilungen
Coronavirus nimmt auf den Maibrauch keine Rücksicht
Stadt Jülich erinnert an die Einhaltung der Corona-Regeln
Aufgrund der hohen Inzidenzwerte gelten im Kreis Düren die strengen Kontaktbeschränkungen des Bundes-Infektionsschutzgesetzes. Demnach ist der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt
Damit ist aktuell auch die Brauchtumspflege nicht möglich. Insbesondere sind die „traditionellen Rundfahrten“ zum Anbringen der Maisträuße und gemeinsame Feiern in der Mainacht unzulässig.
Auch außerhalb dieser Ausgangssperre sind private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Das bedeutet, dass Maigesellschaften oder Freundeskreise sich auch nicht in privaten Räumen oder Gärten treffen dürfen.
Die Stadt Jülich appelliert eindringlich an alle Menschen in Jülich, sich auch in der Mainacht an die bestehenden Kontakt- und Aufenthaltsverbote zu halten.
Das Ordnungsamt der Stadt Jülich und die Polizei werden in dieser Nacht die Einhaltung der Kontakt- und Aufenthaltsverbote überprüfen. Sollte es trotzdem zu einem Verstoß gegen diese Regelungen kommen, werden entsprechende Bußgelder erhoben.
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Aufgrund der hohen Inzidenzwerte gelten im Kreis Düren die strengen Kontaktbeschränkungen des Bundes-Infektionsschutzgesetzes. Demnach ist der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt
Damit ist aktuell auch die Brauchtumspflege nicht möglich. Insbesondere sind die „traditionellen Rundfahrten“ zum Anbringen der Maisträuße und gemeinsame Feiern in der Mainacht unzulässig.
Auch außerhalb dieser Ausgangssperre sind private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Das bedeutet, dass Maigesellschaften oder Freundeskreise sich auch nicht in privaten Räumen oder Gärten treffen dürfen.
Die Stadt Jülich appelliert eindringlich an alle Menschen in Jülich, sich auch in der Mainacht an die bestehenden Kontakt- und Aufenthaltsverbote zu halten.
Das Ordnungsamt der Stadt Jülich und die Polizei werden in dieser Nacht die Einhaltung der Kontakt- und Aufenthaltsverbote überprüfen. Sollte es trotzdem zu einem Verstoß gegen diese Regelungen kommen, werden entsprechende Bußgelder erhoben.
