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Pressemitteilungen


30.04.2021 | Pressestelle (allgemein)

Coronavirus nimmt auf den Maibrauch keine Rücksicht

Bild: Das Neue Rathaus und das Logo der Stadt Jülich
Das Neue Rathaus und das Logo der Stadt Jülich

Stadt Jülich erinnert an die Einhaltung der Corona-Regeln

Aufgrund der hohen Inzidenzwerte gelten im Kreis Düren die strengen Kontaktbeschränkungen des Bundes-Infektionsschutzgesetzes. Demnach ist der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt

Damit ist aktuell auch die Brauchtumspflege nicht möglich. Insbesondere sind die „traditionellen Rundfahrten“ zum Anbringen der Maisträuße und gemeinsame Feiern in der Mainacht unzulässig.

Auch außerhalb dieser Ausgangssperre sind private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Das bedeutet, dass Maigesellschaften oder Freundeskreise sich auch nicht in privaten Räumen oder Gärten treffen dürfen.

Die Stadt Jülich appelliert eindringlich an alle Menschen in Jülich, sich auch in der Mainacht an die bestehenden Kontakt- und Aufenthaltsverbote zu halten.

Das Ordnungsamt der Stadt Jülich und die Polizei werden in dieser Nacht die Einhaltung der Kontakt- und Aufenthaltsverbote überprüfen. Sollte es trotzdem zu einem Verstoß gegen diese Regelungen kommen, werden entsprechende Bußgelder erhoben.

Kino: Chaos und Stille

21. & 22.07.2025, jeweils um 20 Uhr, Kuba

Konzert: Soul Xpress

26.07.2025, 20 Uhr, KuBa-Biergarten

Kuratorenführung „Licht und Schatten. Johann Wilhelm Schirmer in Italien“ mit Kuratorin Stephanie Decker

20. Juli, 11 Uhr, Pulvermagazin der Zitadelle Jülich

Zurück zur Lebensqualität

In der Jülicher Gesundheitsstunde geht es um moderne Altersmedizin

„Kultur im Quartier“

Workshop Kunst aus Naturmaterial im Quartierszentrum Heckfeld

Ferienzeit im indeland: Rausgehen, entdecken, staunen

indeland lädt ein - ideal für Familien, Naturfreunde und alle, die ihre Region neu entdecken möchten

Stelle im Bauhof zu besetzen

Bewerbungen möglich bis 28.07.2025.

Pasqualini zwischen Party und Poesie

Jülich wird vom 1. bis 3. August zur Bühne: Pasqualini Zeitsprung Festival

Erfolgreiche Prüfung auf Weinfest gefeiert

Erfolgreicher Abschluss: Verwaltungsfachangestellte feiern ihren Prüfungserfolg

Jetzt als Volunteer bewerben!

Wer möchte Teil des Pasqualini Festivals 2025 werden?


30.04.2021 | Pressestelle (allgemein)

Coronavirus nimmt auf den Maibrauch keine Rücksicht

Bild: Das Neue Rathaus und das Logo der Stadt Jülich
Das Neue Rathaus und das Logo der Stadt Jülich

Stadt Jülich erinnert an die Einhaltung der Corona-Regeln

Aufgrund der hohen Inzidenzwerte gelten im Kreis Düren die strengen Kontaktbeschränkungen des Bundes-Infektionsschutzgesetzes. Demnach ist der Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt

Damit ist aktuell auch die Brauchtumspflege nicht möglich. Insbesondere sind die „traditionellen Rundfahrten“ zum Anbringen der Maisträuße und gemeinsame Feiern in der Mainacht unzulässig.

Auch außerhalb dieser Ausgangssperre sind private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Das bedeutet, dass Maigesellschaften oder Freundeskreise sich auch nicht in privaten Räumen oder Gärten treffen dürfen.

Die Stadt Jülich appelliert eindringlich an alle Menschen in Jülich, sich auch in der Mainacht an die bestehenden Kontakt- und Aufenthaltsverbote zu halten.

Das Ordnungsamt der Stadt Jülich und die Polizei werden in dieser Nacht die Einhaltung der Kontakt- und Aufenthaltsverbote überprüfen. Sollte es trotzdem zu einem Verstoß gegen diese Regelungen kommen, werden entsprechende Bußgelder erhoben.

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