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Pressemitteilungen


27.04.2023 | Pressestelle (allgemein)

Der „Haufen“ des Anstoßes

Bild: Eine Wiese auf der mehrere Hundehaufen liegen.
Bild: Stadt Jülich

Hundehalter und Reiter verscherzen leichtfertig Sympathien

Hunde und Pferde sind Sympathieträger – sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen. Doch auch die größte Sympathie nutzt nichts, wenn man immer wieder in den Kot der Tiere tritt, der auf Baumscheiben, privaten und öffentlichen Grünflächen, Geh- und Radwegen liegen bleibt.

Wer auf Straßen und in Anlagen Tiere mit sich führt, muss dafür sorgen, dass Gehwege und Anlagen nicht verunreinigt werden. Geschieht dies doch, so sind die Haufen von den Aufsichtspersonen zu entfernen. Werden die Hundehaufen oder Pferdeäpfel nicht entfernt, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Im Einzelfall können Bußgelder bis zu einer Höhe von 1.000 € verhängt werden.

Wer Hunde oder Pferde ausführt – auch in den Stadtteilen - hat den Kot seines Tieres zu entfernen. Deshalb sind entsprechende Plastiktüten o.ä. mitzuführen und auch zu benutzen.

Außerdem gehören die gefüllten Hundekotbeutel oder anderen Aufnahmebehältnisse in die Restmülltonnen und nicht als „Wurfgeschosse“ in die Bäume oder Büsche. Sollten keine Restmülltonnen in der direkten Nähe stehen, dann müssen die Beutel/Aufnahmebehältnisse – wie jeder andere Müll auch – solange mitgeführt werden, bis sie richtig entsorgt werden können.

Verstöße werden durch Mitarbeitende der Stadt Jülich zur Anzeige gebracht. Aber auch Privatpersonen können eine entsprechende Anzeige bei der Stadt Jülich, Ordnungsamt, erstatten.

Ein herzliches Dankeschön sagt die Stadt Jülich allen, die die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge entfernen.

Kino: Chaos und Stille

21. & 22.07.2025, jeweils um 20 Uhr, Kuba

Konzert: Soul Xpress

26.07.2025, 20 Uhr, KuBa-Biergarten

Kuratorenführung „Licht und Schatten. Johann Wilhelm Schirmer in Italien“ mit Kuratorin Stephanie Decker

20. Juli, 11 Uhr, Pulvermagazin der Zitadelle Jülich

Zurück zur Lebensqualität

In der Jülicher Gesundheitsstunde geht es um moderne Altersmedizin

„Kultur im Quartier“

Workshop Kunst aus Naturmaterial im Quartierszentrum Heckfeld

Ferienzeit im indeland: Rausgehen, entdecken, staunen

indeland lädt ein - ideal für Familien, Naturfreunde und alle, die ihre Region neu entdecken möchten

Stelle im Bauhof zu besetzen

Bewerbungen möglich bis 28.07.2025.

Pasqualini zwischen Party und Poesie

Jülich wird vom 1. bis 3. August zur Bühne: Pasqualini Zeitsprung Festival

Erfolgreiche Prüfung auf Weinfest gefeiert

Erfolgreicher Abschluss: Verwaltungsfachangestellte feiern ihren Prüfungserfolg

Jetzt als Volunteer bewerben!

Wer möchte Teil des Pasqualini Festivals 2025 werden?


27.04.2023 | Pressestelle (allgemein)

Der „Haufen“ des Anstoßes

Bild: Eine Wiese auf der mehrere Hundehaufen liegen.
Bild: Stadt Jülich

Hundehalter und Reiter verscherzen leichtfertig Sympathien

Hunde und Pferde sind Sympathieträger – sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen. Doch auch die größte Sympathie nutzt nichts, wenn man immer wieder in den Kot der Tiere tritt, der auf Baumscheiben, privaten und öffentlichen Grünflächen, Geh- und Radwegen liegen bleibt.

Wer auf Straßen und in Anlagen Tiere mit sich führt, muss dafür sorgen, dass Gehwege und Anlagen nicht verunreinigt werden. Geschieht dies doch, so sind die Haufen von den Aufsichtspersonen zu entfernen. Werden die Hundehaufen oder Pferdeäpfel nicht entfernt, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Im Einzelfall können Bußgelder bis zu einer Höhe von 1.000 € verhängt werden.

Wer Hunde oder Pferde ausführt – auch in den Stadtteilen - hat den Kot seines Tieres zu entfernen. Deshalb sind entsprechende Plastiktüten o.ä. mitzuführen und auch zu benutzen.

Außerdem gehören die gefüllten Hundekotbeutel oder anderen Aufnahmebehältnisse in die Restmülltonnen und nicht als „Wurfgeschosse“ in die Bäume oder Büsche. Sollten keine Restmülltonnen in der direkten Nähe stehen, dann müssen die Beutel/Aufnahmebehältnisse – wie jeder andere Müll auch – solange mitgeführt werden, bis sie richtig entsorgt werden können.

Verstöße werden durch Mitarbeitende der Stadt Jülich zur Anzeige gebracht. Aber auch Privatpersonen können eine entsprechende Anzeige bei der Stadt Jülich, Ordnungsamt, erstatten.

Ein herzliches Dankeschön sagt die Stadt Jülich allen, die die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge entfernen.

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