Pressemitteilungen
Erneut Sicherheit unter Beweis gestellt:

Hübner (externer Informations-Sicherheits-Beauftragter), Dr. Uwe
Macharey, Christoph Hunschede und Marion Bataille (alle SWJ).
Bild: SWJ
Stadtwerke Jülich verfügen über geprüfte Informationssicherheit
Erneut stellte die Stadtwerke Jülich GmbH (SWJ) bei einer Überprüfung unter Beweis, dass sie über ein qualifiziertes Informationssicherheits-Management-System (ISMS) verfügt. Es entspricht dem IT-Sicherheitskatalog gemäß § 11, Absatz 1 A des Energie-Wirtschafts-Gesetzes (EnWG).
Seit 2018 gibt es die Pflicht für Netzbetreiber, den IT-Sicherheitskatalog zu erfüllen. Diese Auflage gilt auch für die SWJ. Der geforderte Nachweis kann durch ein Zertifikat erbracht werden.
Bei der SWJ gehört zum Zertifizierungs-Umfang der „Betrieb eines sicheren Energieversorgungsnetzes Elektrizität und Erdgas“. Dieser Umfang wurde erstmals 2019 geprüft. In diesem Jahr erfolgte nun die Re-Zertifizierung des Informationssicherheits-Management-Systems. Das Team um Dr. Uwe Macharey, dem Technischen Leiter der SWJ, stellte - unterstützt von einem externen IT-Berater - in der Re-Zertifizierung unter Beweis, dass die erforderlichen Kriterien erfüllt, die gewünschte Dokumentation erstellt und die vorgeschriebenen Abläufe eingehalten wurden.
Mit der ISMS-Zertifizierung belegt die SWJ, dass ihre Kundendaten sicher und die Steuerung ihrer Anlagen gegen Eingriffe Dritter umfangreich geschützt sind. Überprüft wurden die Prozessdaten des Technischen Netzbetriebs. Die ISMS-Re-Zertifizierung gilt für drei Jahre und betrifft die Bereiche Gas und Strom. Sie ist jedes Jahr durch ein Überwachungsaudit einzelner Teilbereiche erneut nachzuweisen.
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Erneut Sicherheit unter Beweis gestellt:

Hübner (externer Informations-Sicherheits-Beauftragter), Dr. Uwe
Macharey, Christoph Hunschede und Marion Bataille (alle SWJ).
Bild: SWJ
Stadtwerke Jülich verfügen über geprüfte Informationssicherheit
Erneut stellte die Stadtwerke Jülich GmbH (SWJ) bei einer Überprüfung unter Beweis, dass sie über ein qualifiziertes Informationssicherheits-Management-System (ISMS) verfügt. Es entspricht dem IT-Sicherheitskatalog gemäß § 11, Absatz 1 A des Energie-Wirtschafts-Gesetzes (EnWG).
Seit 2018 gibt es die Pflicht für Netzbetreiber, den IT-Sicherheitskatalog zu erfüllen. Diese Auflage gilt auch für die SWJ. Der geforderte Nachweis kann durch ein Zertifikat erbracht werden.
Bei der SWJ gehört zum Zertifizierungs-Umfang der „Betrieb eines sicheren Energieversorgungsnetzes Elektrizität und Erdgas“. Dieser Umfang wurde erstmals 2019 geprüft. In diesem Jahr erfolgte nun die Re-Zertifizierung des Informationssicherheits-Management-Systems. Das Team um Dr. Uwe Macharey, dem Technischen Leiter der SWJ, stellte - unterstützt von einem externen IT-Berater - in der Re-Zertifizierung unter Beweis, dass die erforderlichen Kriterien erfüllt, die gewünschte Dokumentation erstellt und die vorgeschriebenen Abläufe eingehalten wurden.
Mit der ISMS-Zertifizierung belegt die SWJ, dass ihre Kundendaten sicher und die Steuerung ihrer Anlagen gegen Eingriffe Dritter umfangreich geschützt sind. Überprüft wurden die Prozessdaten des Technischen Netzbetriebs. Die ISMS-Re-Zertifizierung gilt für drei Jahre und betrifft die Bereiche Gas und Strom. Sie ist jedes Jahr durch ein Überwachungsaudit einzelner Teilbereiche erneut nachzuweisen.