Pressemitteilungen
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Landtagswahl NRW
Am Sonntag, dem 15. Mai 2022, findet in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl statt. Für die Durchführung dieser Wahl werden in den Wahlvorständen viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Das Wahlamt der Stadt Jülich ruft deshalb bereits jetzt dazu auf, sich als freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu melden.
Als Mitglied des Wahlvorstandes haben Sie die Gelegenheit, Demokratie hautnah zu erleben, bei der Entscheidung der Zukunft des Landes NRW selbst mitzuwirken und dabei neue Menschen kennenzulernen.
Voraussetzung:
Wahlhelfer kann sein, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens seit 16 Tagen vor dem Wahltag den Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen hat.
Zu den Aufgaben gehört es:
- Wahlbenachrichtigungen und Ausweise der Bürgerinnen und Bürger zu überprüfen
- Wahlberechtigungen mithilfe des Wählerverzeichnisses zu kontrollieren
- Wahlergebnis festzustellen
Die Wahllokale sind am Sonntag, dem 15. Mai 2022, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer treffen sich morgens um 7.30 Uhr in ihrem Wahllokal und können einen Schichtdienst vereinbaren. Als Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie 35,- € Erfrischungsgeld.
Haben wir Ihr Interesse geweckt, am 15. Mai 2022 in einem Wahlvorstand mitzuwirken? Dann melden Sie sich beim Wahlamt der Stadt Jülich unter Tel. 02461/63-375 bzw. per E-Mail wahlbuero@juelich.de oder Sie nutzen direkt den Meldebogen (s. pdf-Datei unten)
Wir sagen Danke!
Das Wahlamt der Stadt Jülich bedankt sich auf diesem Wege nochmals bei allen Mitgliedern in den Wahlvorständen, die durch Ihren Einsatz die Durchführung der vergangenen Wahlen ermöglicht haben.
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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Landtagswahl NRW
Am Sonntag, dem 15. Mai 2022, findet in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl statt. Für die Durchführung dieser Wahl werden in den Wahlvorständen viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Das Wahlamt der Stadt Jülich ruft deshalb bereits jetzt dazu auf, sich als freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu melden.
Als Mitglied des Wahlvorstandes haben Sie die Gelegenheit, Demokratie hautnah zu erleben, bei der Entscheidung der Zukunft des Landes NRW selbst mitzuwirken und dabei neue Menschen kennenzulernen.
Voraussetzung:
Wahlhelfer kann sein, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens seit 16 Tagen vor dem Wahltag den Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen hat.
Zu den Aufgaben gehört es:
- Wahlbenachrichtigungen und Ausweise der Bürgerinnen und Bürger zu überprüfen
- Wahlberechtigungen mithilfe des Wählerverzeichnisses zu kontrollieren
- Wahlergebnis festzustellen
Die Wahllokale sind am Sonntag, dem 15. Mai 2022, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer treffen sich morgens um 7.30 Uhr in ihrem Wahllokal und können einen Schichtdienst vereinbaren. Als Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie 35,- € Erfrischungsgeld.
Haben wir Ihr Interesse geweckt, am 15. Mai 2022 in einem Wahlvorstand mitzuwirken? Dann melden Sie sich beim Wahlamt der Stadt Jülich unter Tel. 02461/63-375 bzw. per E-Mail wahlbuero@juelich.de oder Sie nutzen direkt den Meldebogen (s. pdf-Datei unten)
Wir sagen Danke!
Das Wahlamt der Stadt Jülich bedankt sich auf diesem Wege nochmals bei allen Mitgliedern in den Wahlvorständen, die durch Ihren Einsatz die Durchführung der vergangenen Wahlen ermöglicht haben.