Herzlich Willkommen in Jülich. Rathaus, Bürgerinformationen

Pressemitteilungen


24.07.2026 | Pressestelle (allgemein)

Förderung für den Denkmalschutz 2026

Bild: Das Neue Rathaus am Schwanenteich mit Logo
Das Neue Rathaus am Schwanenteich mit Logo

Die Stadt Jülich unterstützt im Jahr 2026 den Erhalt des baukulturellen Erbes Nordrhein-Westfalens

Hierfür stehen Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von insgesamt 7.500 Euro zur Verfügung.

Förderfähige sind Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung sowie der wissenschaftlichen Erforschung, der Erfassung oder der Präsentation von Denkmälern im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sowie von in Denkmalbereichen liegenden Objekten dienen.

Eine entsprechende denkmalrechtliche im Sinne des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) muss vorliegen oder beantragt werden.

Nicht förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen (z. B. energetische und technische Ertüchtigung), und eine Erneuerung von Heizungs- und/oder Elektroanlagen.

Ebenso ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme bereits andere Landes-, Bundes- oder EU-Fördermittel bewilligt wurden.

Interessensbekundungen sind bis zum 30. September 2026 an denkmal@juelich.de zu senden.

Die Mittel können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben werden und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Für Rückfragen steht die Untere Denkmalbehörde der Stadt Jülich gerne zur Verfügung

Förderung für den Denkmalschutz 2026

Die Stadt Jülich unterstützt im Jahr 2026 den Erhalt des baukulturellen Erbes Nordrhein-Westfalens

Veranstaltungskalender

August 2026

Ehrenamtlicher Einkaufsdienst unterstützt im Alltag

Kostenfreies Angebot des Seniorenbeirates der Stadt Jülich für Menschen, die Hilfe beim Einkaufen benötigen

Kreis Düren: Ehrenpreise für soziales Engagement

Vorschläge bis zum 4. September einreichen

Landesbetrieb Straßenbau NRW informiert:

B56/L136: Einschränkungen durch Kreisverkehrsanierung in Jülich ab Mittwoch

Stelle im Sozialamt zu besetzen

Bewerbungen möglich bis 03.08.2026

Wie eine Rückkehr nach Hause

Marianne Schüffler ist neue stellvertretende Chefärztin der Jülicher Notaufnahme

Kinderkulturpicknick 2026

Eine musikalische Weltreise ab 4 Jahren – Eintritt frei!

Kino: Ticket ins Leben

27. & 28.07.2026, jeweils um 20 Uhr, Kuba

Konzert: Soul Xpress

31.07.2026, 20 Uhr, KuBa-Biergarten


24.07.2026 | Pressestelle (allgemein)

Förderung für den Denkmalschutz 2026

Bild: Das Neue Rathaus am Schwanenteich mit Logo
Das Neue Rathaus am Schwanenteich mit Logo

Die Stadt Jülich unterstützt im Jahr 2026 den Erhalt des baukulturellen Erbes Nordrhein-Westfalens

Hierfür stehen Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von insgesamt 7.500 Euro zur Verfügung.

Förderfähige sind Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung sowie der wissenschaftlichen Erforschung, der Erfassung oder der Präsentation von Denkmälern im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sowie von in Denkmalbereichen liegenden Objekten dienen.

Eine entsprechende denkmalrechtliche im Sinne des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) muss vorliegen oder beantragt werden.

Nicht förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen (z. B. energetische und technische Ertüchtigung), und eine Erneuerung von Heizungs- und/oder Elektroanlagen.

Ebenso ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme bereits andere Landes-, Bundes- oder EU-Fördermittel bewilligt wurden.

Interessensbekundungen sind bis zum 30. September 2026 an denkmal@juelich.de zu senden.

Die Mittel können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben werden und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Für Rückfragen steht die Untere Denkmalbehörde der Stadt Jülich gerne zur Verfügung

Die Internetpräsenz Juelich.de verwendet Cookies. Weitere Information
OK