Pressemitteilungen
Förderung für den Denkmalschutz 2026
Die Stadt Jülich unterstützt im Jahr 2026 den Erhalt des baukulturellen Erbes Nordrhein-Westfalens
Hierfür stehen Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von insgesamt 7.500 Euro zur Verfügung.
Förderfähige sind Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung sowie der wissenschaftlichen Erforschung, der Erfassung oder der Präsentation von Denkmälern im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sowie von in Denkmalbereichen liegenden Objekten dienen.
Eine entsprechende denkmalrechtliche im Sinne des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) muss vorliegen oder beantragt werden.
Nicht förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen (z. B. energetische und technische Ertüchtigung), und eine Erneuerung von Heizungs- und/oder Elektroanlagen.
Ebenso ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme bereits andere Landes-, Bundes- oder EU-Fördermittel bewilligt wurden.
Interessensbekundungen sind bis zum 30. September 2026 an denkmal@juelich.de zu senden.
Die Mittel können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben werden und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Für Rückfragen steht die Untere Denkmalbehörde der Stadt Jülich gerne zur Verfügung
Förderung für den Denkmalschutz 2026
Die Stadt Jülich unterstützt im Jahr 2026 den Erhalt des baukulturellen Erbes Nordrhein-Westfalens
Veranstaltungskalender
August 2026
Ehrenamtlicher Einkaufsdienst unterstützt im Alltag
Kostenfreies Angebot des Seniorenbeirates der Stadt Jülich für Menschen, die Hilfe beim Einkaufen benötigen
Kreis Düren: Ehrenpreise für soziales Engagement
Vorschläge bis zum 4. September einreichen
Landesbetrieb Straßenbau NRW informiert:
B56/L136: Einschränkungen durch Kreisverkehrsanierung in Jülich ab Mittwoch
Stelle im Sozialamt zu besetzen
Bewerbungen möglich bis 03.08.2026
Wie eine Rückkehr nach Hause
Marianne Schüffler ist neue stellvertretende Chefärztin der Jülicher Notaufnahme
Kinderkulturpicknick 2026
Eine musikalische Weltreise ab 4 Jahren – Eintritt frei!
Kino: Ticket ins Leben
27. & 28.07.2026, jeweils um 20 Uhr, Kuba
Konzert: Soul Xpress
31.07.2026, 20 Uhr, KuBa-Biergarten
Förderung für den Denkmalschutz 2026
Die Stadt Jülich unterstützt im Jahr 2026 den Erhalt des baukulturellen Erbes Nordrhein-Westfalens
Hierfür stehen Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von insgesamt 7.500 Euro zur Verfügung.
Förderfähige sind Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung sowie der wissenschaftlichen Erforschung, der Erfassung oder der Präsentation von Denkmälern im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sowie von in Denkmalbereichen liegenden Objekten dienen.
Eine entsprechende denkmalrechtliche im Sinne des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) muss vorliegen oder beantragt werden.
Nicht förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen (z. B. energetische und technische Ertüchtigung), und eine Erneuerung von Heizungs- und/oder Elektroanlagen.
Ebenso ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme bereits andere Landes-, Bundes- oder EU-Fördermittel bewilligt wurden.
Interessensbekundungen sind bis zum 30. September 2026 an denkmal@juelich.de zu senden.
Die Mittel können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben werden und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Für Rückfragen steht die Untere Denkmalbehörde der Stadt Jülich gerne zur Verfügung
