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01.09.2026 | Pressestelle (allgemein)

Zukunftsfähiges Heizen in Jülich

Bild: Das Neue Rathaus am Schwanenteich mit Logo
Das Neue Rathaus am Schwanenteich mit Logo

Das Klimaschutzmanagement der Stadt Jülich informiert über wichtige Fragen zu Betrieb und Austausch von Heizungen

Wer seine Heizung erneuern muss oder will, entscheidet seit dem 29. Juli 2026 freier als zuvor. Es gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).

Das Wichtigste in Kürze 

  • Solange die vorhandene Heizung zuverlässig läuft und Reparaturen im üblichen Rahmen bleiben, besteht kein Anlass zum sofortigen Austausch. Ein Betriebsverbot für bestehende Anlagen enthält das neue Gesetz nicht.
  • Prüfen Sie die Voraussetzungen dennoch frühzeitig. Ein Systemwechsel erfordert häufig Vorarbeiten, etwa größere Heizflächen für niedrigere Vorlauftemperaturen, und lässt sich unter dem Druck eines Heizungsausfalls schlecht planen. Beachten Sie zudem den halbjährlich sinkenden Zuschuss.
  • Steht eine energetische Sanierung an, führen Sie sie vor dem Heizungstausch durch. Der Wärmebedarf sinkt dann auch schon für die bestehende Heizung, die neue Anlage kann kleiner ausgelegt werden, und die Jahresarbeitszahl steigt.
  • Holen Sie unabhängigen Rat ein. Die Verbraucherzentrale NRW berät kostenfrei in der Beratungsstelle sowie telefonisch und per Video. Eine Beratung zu Hause kostet 40 Euro. Vorliegende Angebote für eine Wärmepumpe vergleicht sie kostenlos, bis zu drei Stück.
  • Informieren Sie sich über die kommunalen Wärmeplanung. Für die Frage, ob in Ihrem Stadtteil ein Wärmenetz realistisch ist, ist sie die beste verfügbare Informationsquelle.

Das Heizungsgesetz ist abgelöst worden – was ändert sich?

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist entfallen. Sie dürfen also weiterhin eine Gas- oder Ölheizung einbauen. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen schreibt das Gesetz eine schrittweise steigende Beimischung biogener Brennstoffe vor, die sogenannte Bio-Treppe: mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Ab 2045 müssen die Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.

Biogene Brennstoffe – ein wirtschaftlich lohnenswerter Ersatz?

Biogene Brennstoffe sind Biomethan und Bioöl, die aus Biomasse oder Ölpflanzen gewonnen werden. Wie sich die Preise während der sogenannten Bio-Treppe entwickeln, kann nur prognostiziert werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Beimischung erhöht jedoch die Nachfrage bei begrenztem Angebot.

Wärmepumpe – Funktioniert sie in jedem Gebäude?

Eine Langzeitstudie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE zeigt: Wärmepumpen können auch in älteren Bestandsgebäuden zuverlässig und effizient arbeiten. In dem vierjährigen Feldtest mit 77 Anlagen erreichten Luft-Wasser-Wärmepumpen im Durchschnitt eine Jahresarbeitszahl von 3,4 – aus einer Kilowattstunde Strom wurden also 3,4 Kilowattstunden Wärme. Entscheidend für die Effizienz war dabei nicht das Baujahr des Hauses, sondern vor allem die erforderliche Vorlauftemperatur. Auch Heizkörper sind demnach kein grundsätzliches Hindernis für den Einsatz einer Wärmepumpe.

Jülich hat zudem eines der mildesten Winterklimata Deutschlands, was der Wärmepumpe zusätzlich entgegenkommt.

Fördermittel – was hat sich geändert?

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Der höchstmögliche Zuschuss sinkt zum 1. Februar und zum 1. August jeden Jahres. Für einen Haushalt ohne Anspruch auf den Einkommensbonus fällt er von 12.880 Euro bei einem Antrag im Juli 2026 auf 7.500 Euro bei einem Antrag ab August 2028. Das ist ein Rückgang um 42 Prozent. Wer wartet, bekommt weniger, und der Zeitplan dafür steht bereits fest.

Wärmeplanung – sollte ich auf das Ergebnis warten?

Die Pflicht der Stadt zur kommunalen Wärmeplanung besteht unverändert fort. Das Projekt hat in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Jülich und SME Management im Juli 2026 begonnen und muss bis spätestens Juni 2028 abgeschlossen sein.

Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um eine strategische, informelle Planung. Sie trifft keine rechtsverbindlichen Einzelaussagen zu einzelnen Gebäuden oder Grundstücken und ersetzt keine individuelle Beratung. Vielmehr bildet sie eine Grundlage für die weitere Entwicklung der Wärmeversorgung vor Ort.

Contracting-Angebote – worum handelt es sich?

Bei einem Wärmeliefer-Contracting stellt ein Energieversorger die Heizung und liefert die Wärme. Meist mit einer Vertragslaufzeit von bis zu zehn Jahren.

Sanierung vor Heizungstausch – was bringt das?

Eine energetische Sanierung senkt den Verbrauch unabhängig vom Heizsystem, verringert die benötigte Heizleistung und erlaubt eine kleinere, günstigere Anlage. Steht sie an, sollte sie vor dem Heizungstausch erfolgen. Sie ist jedoch für einen Wechsel des Energieträgers nicht zwingend notwendig.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Jülich unter https://www.juelich.de/energieberatung.

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Jülicher Freibad-Saison endet am zweiten September-Wochenende

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09.09.2026, 20 Uhr, Kuba

Kino: Toy Story 5

07. & 08.09.2026, jeweils 17 Uhr, Kuba


01.09.2026 | Pressestelle (allgemein)

Zukunftsfähiges Heizen in Jülich

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Das Neue Rathaus am Schwanenteich mit Logo

Das Klimaschutzmanagement der Stadt Jülich informiert über wichtige Fragen zu Betrieb und Austausch von Heizungen

Wer seine Heizung erneuern muss oder will, entscheidet seit dem 29. Juli 2026 freier als zuvor. Es gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).

Das Wichtigste in Kürze 

  • Solange die vorhandene Heizung zuverlässig läuft und Reparaturen im üblichen Rahmen bleiben, besteht kein Anlass zum sofortigen Austausch. Ein Betriebsverbot für bestehende Anlagen enthält das neue Gesetz nicht.
  • Prüfen Sie die Voraussetzungen dennoch frühzeitig. Ein Systemwechsel erfordert häufig Vorarbeiten, etwa größere Heizflächen für niedrigere Vorlauftemperaturen, und lässt sich unter dem Druck eines Heizungsausfalls schlecht planen. Beachten Sie zudem den halbjährlich sinkenden Zuschuss.
  • Steht eine energetische Sanierung an, führen Sie sie vor dem Heizungstausch durch. Der Wärmebedarf sinkt dann auch schon für die bestehende Heizung, die neue Anlage kann kleiner ausgelegt werden, und die Jahresarbeitszahl steigt.
  • Holen Sie unabhängigen Rat ein. Die Verbraucherzentrale NRW berät kostenfrei in der Beratungsstelle sowie telefonisch und per Video. Eine Beratung zu Hause kostet 40 Euro. Vorliegende Angebote für eine Wärmepumpe vergleicht sie kostenlos, bis zu drei Stück.
  • Informieren Sie sich über die kommunalen Wärmeplanung. Für die Frage, ob in Ihrem Stadtteil ein Wärmenetz realistisch ist, ist sie die beste verfügbare Informationsquelle.

Das Heizungsgesetz ist abgelöst worden – was ändert sich?

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist entfallen. Sie dürfen also weiterhin eine Gas- oder Ölheizung einbauen. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen schreibt das Gesetz eine schrittweise steigende Beimischung biogener Brennstoffe vor, die sogenannte Bio-Treppe: mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Ab 2045 müssen die Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.

Biogene Brennstoffe – ein wirtschaftlich lohnenswerter Ersatz?

Biogene Brennstoffe sind Biomethan und Bioöl, die aus Biomasse oder Ölpflanzen gewonnen werden. Wie sich die Preise während der sogenannten Bio-Treppe entwickeln, kann nur prognostiziert werden. Die gesetzlich vorgeschriebene Beimischung erhöht jedoch die Nachfrage bei begrenztem Angebot.

Wärmepumpe – Funktioniert sie in jedem Gebäude?

Eine Langzeitstudie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE zeigt: Wärmepumpen können auch in älteren Bestandsgebäuden zuverlässig und effizient arbeiten. In dem vierjährigen Feldtest mit 77 Anlagen erreichten Luft-Wasser-Wärmepumpen im Durchschnitt eine Jahresarbeitszahl von 3,4 – aus einer Kilowattstunde Strom wurden also 3,4 Kilowattstunden Wärme. Entscheidend für die Effizienz war dabei nicht das Baujahr des Hauses, sondern vor allem die erforderliche Vorlauftemperatur. Auch Heizkörper sind demnach kein grundsätzliches Hindernis für den Einsatz einer Wärmepumpe.

Jülich hat zudem eines der mildesten Winterklimata Deutschlands, was der Wärmepumpe zusätzlich entgegenkommt.

Fördermittel – was hat sich geändert?

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen. Der höchstmögliche Zuschuss sinkt zum 1. Februar und zum 1. August jeden Jahres. Für einen Haushalt ohne Anspruch auf den Einkommensbonus fällt er von 12.880 Euro bei einem Antrag im Juli 2026 auf 7.500 Euro bei einem Antrag ab August 2028. Das ist ein Rückgang um 42 Prozent. Wer wartet, bekommt weniger, und der Zeitplan dafür steht bereits fest.

Wärmeplanung – sollte ich auf das Ergebnis warten?

Die Pflicht der Stadt zur kommunalen Wärmeplanung besteht unverändert fort. Das Projekt hat in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Jülich und SME Management im Juli 2026 begonnen und muss bis spätestens Juni 2028 abgeschlossen sein.

Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um eine strategische, informelle Planung. Sie trifft keine rechtsverbindlichen Einzelaussagen zu einzelnen Gebäuden oder Grundstücken und ersetzt keine individuelle Beratung. Vielmehr bildet sie eine Grundlage für die weitere Entwicklung der Wärmeversorgung vor Ort.

Contracting-Angebote – worum handelt es sich?

Bei einem Wärmeliefer-Contracting stellt ein Energieversorger die Heizung und liefert die Wärme. Meist mit einer Vertragslaufzeit von bis zu zehn Jahren.

Sanierung vor Heizungstausch – was bringt das?

Eine energetische Sanierung senkt den Verbrauch unabhängig vom Heizsystem, verringert die benötigte Heizleistung und erlaubt eine kleinere, günstigere Anlage. Steht sie an, sollte sie vor dem Heizungstausch erfolgen. Sie ist jedoch für einen Wechsel des Energieträgers nicht zwingend notwendig.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Jülich unter https://www.juelich.de/energieberatung.

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